3913/J XXII. GP

Eingelangt am 03.02.2006
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Lunacek, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten

 

betreffend neue Details zu illegalem Visahandel

 

Am 31.1.2006 berichtete ProSieben Austria TopNews, dass ein in Linz am 6. September 05 verhafteter nigerianischer Drogendealer ein gültiges Visum für Österreich hatte, ausgestellt von Konsul S. an der österreichischen Botschaft in Nigeria – ohne dass dieser mit dem österreichischen Innenministerium Kontakt zur Abklärung aufgenommen habe. Das Konsultieren des Innenministeriums sei nämlich seit Beginn der Erhebungen gegen den Ende Jänner verurteilten früheren österreichischen Konsul in Nigeria, Frank, verpflichtend.

 

Außerdem berichtete ProSieben, dass S. vor seiner Tätigkeit am Konsulat in Lagos bzw. Abuja auch am Konsulat in Belgrad tätig gewesen sei – und dass die damalige Konsulin Sandhacker (sie wurde bekanntlich nach kurzer Zeit wieder von diesem Posten abberufen) in der Botschaft in Belgrad im Jahr 2001 in Unterlagen von Konsul S. 30 Visa-Erteilungen gefunden hatte, die nicht den Vorgaben (wie etwa persönliche Vorsprache und Verpflichtungserklärung) entsprachen und gefälschte Unterlagen enthielten.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

Anfrage

 

 

1)     Stimmt es, dass Konsul S. das Visum für den am 6. September in Linz verhafteten Nigerianer ausstellte, ohne das Innenministerium schriftlich oder telefonisch kontaktiert zu haben?

 

 

2)     Seit welchem Termin ist das Konsultieren des Innenministeriums bei Visaerteilung in Nigeria verpflichtend?

 

 

3)     Wie erfuhr das österreichische Konsulat bzw. die Botschaft in Lagos/Abuja davon?

 

 

4)     Wann wurde Konsul S. davon in Kenntnis gesetzt?

 

 

5)     Wann genau hat das BmaA Untersuchungen zum Fall des Konsul S. begonnen?

 

 

6)     Wann genau wurde die Angelegenheit an das BIA im BMI weitergeleitet?

 

 

7)     Wann genau wurde Konsul S. die Unterschriftsbefugnis in Visa-Angelegenheiten entzogen?

 

 

8)     Welche Tätigkeit führt Konsul S. seit diesem Tag aus?

 

 

9)     Wann erfuhr welche Stelle im Außenministerium davon, dass die damalige Konsulin Sandhacker in der Botschaft in Belgrad im Jahr 2001 Unterlagen aus der Amtszeit von Konsul S. gefunden hatte, aus denen laut ProSieben Austria hervorging, dass er 30 Visa erteilt hatte, die nicht den Vorgaben (wie etwa persönliche Vorsprache und Verpflichtungserklärung) entsprachen und gefälschte Unterlagen enthielten?

 

 

10)    Welche Schritte wurden damals unternommen, um die Sache aufzuklären?

 

 

11)    Gab es damals eine disziplinarrechtliche Untersuchung?

 

 

12)    Wenn nein, warum nicht?

 

 

13)    Warum konnte Konsul S. seinen Posten in Nigeria – einem für Visa-Angelegenheiten durchaus heiklen Dienstort – antreten, obwohl es zumindest Vermutungen gab, dass er bei der Visa-Erteilung in Belgrad nicht nach den Vorschriften vorgegangen ist?