3926/J XXII. GP
Eingelangt am 13.02.2006
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Maga. Lapp
und GenossInnen
an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend Behindertenanwalt als Wahlkämpfer
In einem Interview mit dem neu bestellten
Behindertenanwalt Herbert Haupt in der Kleinen
Zeitung
vom 5.2.2006 stand geschrieben:
...."Haupt: Schon als ich Sozialminister wurde,
habe ich gesagt, dass mich die Stelle des
Volksanwaltes sehr interessiert. Die ist aber besetzt. Die Position des
Behindertenanwaltes ist
ähnlich. Deshalb habe ich mich beworben. Wobei ich nicht ausschließe, wieder
einmal in der
Politik zu
kandidieren. Jetzt mache ich die vier Jahre als Behindertenanwalt, dann werde
ich
sehen, wie mein Gesundheitszustand ist und
wie die Rahmenbedingungen sind.
Als
Behindertenanwalt haben Sie auf vier Jahre einen sicheren Posten - im
Unterschied zum
Parlamentssitz, der mit den Wahlen im Herbst passe hätte sein können.
Haupt: Ich
garantiere, dass das BZÖ im nächsten Parlament sein wird und ich werde alles
dazu
beitragen, dass das gelingen wird. Ich werde mit wahlkämpfen."...
Weiters hat der Behindertenanwalt JuristInnen des
Verfassungsgerichtshofes verunglimpft. So Haupt
wörtlich:
"Ich bin aus gutem Grund beim Bündnis Zukunft Österreich geblieben.
Auch weil ich in
der Ortstafelfrage die Position von Landeshauptmann Jörg Haider und der
Rechtestaatlichkeit
vertrete.
Haider ist so gut in der Ortstafelfrage, dass man ihn mit Tricks von
Taschenspielern
und Winkeladvokaten nicht loswird."
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für soziale
Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage:
1.
Welche Aufgabe hat der Behindertenanwalt?
2.
Sehen Sie es als Aufgabe des Behindertenanwalts, dass er
alles dazu beiträgt, dass das
BZÖ
im nächsten Parlament sein wird?
3.
Darf ein Behindertenanwalt seine mit seinem Amt
verbundene Stellung im
öffentlichen
Leben dazu verwenden, um einer Partei Vorteile zu verschaffen?
4.
Ist es mit den Rechten und Pflichten eines
Behindertenanwalts vereinbar, dass er für
eine
Partei, z.B. für das BZÖ, wahlkämpft und damit alles dazu beitragen will, dass
das
BZÖ im nächsten Parlament sein wird?
5.
Wie hoch ist die Stundenverpflichtung des Anwaltes?
6.
Hat er eine Nebenbeschäftigung bzw. eine weitere
Tätigkeit angemeldet?
7.
Wie hoch ist der Verdienst des Behindertenanwaltes?
8.
Ist Ihrer Rechtsansicht nach der Behindertenanwalt der
Republik an die Verfassung,
die
Gesetze und die Höchstgerichtsurteile der Republik gebunden?
9.
Darf der Behindertenanwalt Ihrer Rechtsmeinung nach
öffentlich und in seiner
Funktion als Behindertenanwalt die Ansicht vertreten, dass ein Urteil des
Verfassungsgerichtshofs zur Aufstellung von zweisprachigen Ortstafeln auf
"Tricks
von Winkeladvokaten und Taschenspielern" basiere?