3926/J XXII. GP

Eingelangt am 13.02.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Maga. Lapp

und GenossInnen

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

betreffend Behindertenanwalt als Wahlkämpfer

In einem Interview mit dem neu bestellten Behindertenanwalt Herbert Haupt in der Kleinen
Zeitung vom 5.2.2006 stand geschrieben:

...."Haupt: Schon als ich Sozialminister wurde, habe ich gesagt, dass mich die Stelle des
Volksanwaltes sehr interessiert. Die ist aber besetzt. Die Position des Behindertenanwaltes ist
ähnlich. Deshalb habe ich mich beworben. Wobei ich nicht ausschließe, wieder einmal in der
Politik zu kandidieren. Jetzt mache ich die vier Jahre als Behindertenanwalt, dann werde ich
sehen, wie mein Gesundheitszustand ist und wie die Rahmenbedingungen sind.

Als Behindertenanwalt haben Sie auf vier Jahre einen sicheren Posten - im Unterschied zum
Parlamentssitz, der mit den Wahlen im Herbst passe hätte sein können.
Haupt: Ich garantiere, dass das BZÖ im nächsten Parlament sein wird und ich werde alles dazu
beitragen, dass das gelingen wird. Ich werde mit wahlkämpfen."...

Weiters hat der Behindertenanwalt JuristInnen des Verfassungsgerichtshofes verunglimpft. So Haupt
wörtlich: "Ich bin aus gutem Grund beim Bündnis Zukunft Österreich geblieben. Auch weil ich in
der Ortstafelfrage die Position von Landeshauptmann Jörg Haider und der Rechtestaatlichkeit
vertrete. Haider ist so gut in der Ortstafelfrage, dass man ihn mit Tricks von Taschenspielern
und Winkeladvokaten nicht loswird."

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz nachstehende

Anfrage:

1.             Welche Aufgabe hat der Behindertenanwalt?

2.             Sehen Sie es als Aufgabe des Behindertenanwalts, dass er alles dazu beiträgt, dass das
BZÖ im nächsten Parlament sein wird?

3.             Darf ein Behindertenanwalt seine mit seinem Amt verbundene Stellung im
öffentlichen Leben dazu verwenden, um einer Partei Vorteile zu verschaffen?

4.      Ist es mit den Rechten und Pflichten eines Behindertenanwalts vereinbar, dass er für
eine Partei, z.B. für das BZÖ, wahlkämpft und damit alles dazu beitragen will, dass
das BZÖ im nächsten Parlament sein wird?

5.             Wie hoch ist die Stundenverpflichtung des Anwaltes?

6.             Hat er eine Nebenbeschäftigung bzw. eine weitere Tätigkeit angemeldet?

7.             Wie hoch ist der Verdienst des Behindertenanwaltes?

8.             Ist Ihrer Rechtsansicht nach der Behindertenanwalt der Republik an die Verfassung,
die Gesetze und die Höchstgerichtsurteile der Republik gebunden?

9.             Darf der Behindertenanwalt Ihrer Rechtsmeinung nach öffentlich und in seiner
Funktion als Behindertenanwalt die Ansicht vertreten, dass ein Urteil des
Verfassungsgerichtshofs zur Aufstellung von zweisprachigen Ortstafeln auf "Tricks
von Winkeladvokaten und Taschenspielern" basiere?