3949/J XXII. GP

Eingelangt am 14.02.2006
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Anfrage

der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen

an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend Leistungen der

öffentlichen       Entwicklungshilfegelder       (ODA)       ohne       Einrechnung       von

Entschuldungsmaßnahmen.

So begrüßenswert es ist, dass Österreich seinen international eingegangenen
Verpflichtungen nachkommt und seine Mittel für die öffentliche
Entwicklungszusammenarbeit (Official Development Assistance, ODA) von erwarteten
0,43% des Bruttonationaleinkommens (BNE) im Jahr 2006 auf 0,51% des BNE bis 2010
und auf 0,7% des BNE bis 2015 erhöhen will, bleibt weiterhin unklar, wie sich die
bilaterale ODA - ohne Anrechnung der Entschuldungsmaßnahmen - entwickeln wird,
denn das Prognoseszenario des zuletzt veröffentlichten Dreijahresprogramms 2005 -
2007 sieht - außer bei den Entschuldungsmaßnahmen - keine signifikanten
Steigerungen vor, die das Erreichen der internationalen Zielsetzungen wahrscheinlich
machen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für auswärtige
Angelegenheiten folgende

Anfrage:

1.  Wie hoch waren die entwicklungspolitisch durch das Dreijahresprogramm des
BMaA gestalteten bilateralen ODA-Leistungen in den Jahren 2000 bis 2004 in
absoluten Zahlen?

2.            Wie sieht die Planung der durch das Dreijahresprogramm des BMaA gestaltbaren
bilateralen ODA-Leistungen für das Jahr 2005, 2006 und 2007 aus?

3.            Wie sehen die entsprechenden Planungsdaten der durch das BMaA gestaltbaren
bilateralen ODA-Leistungen bis zum Jahr 2010 aus?

4.            Wann wird das Dreijahresprogramm 2006 - 2008 mit den entsprechenden
Planungsdaten vorgelegt?

5.            Wie  sieht  der  auch  vom  DAC  geforderte  österreichische  Stufenplan  zur
Erreichung der internationalen Zielsetzungen bis 2015 aus?

6.            Wann wird dieser Stufenplan vorgelegt?

7.            Welche budgetären Vorsorgemaßnahmen zur Erreichung der internationalen
ODA Zielsetzungen innerhalb der EU wurden von Österreich getroffen?

8.  Ab welcher Steigerung der gestaltbaren bilateralen ODA-Leistungen wird in der
ADA mehr personelle Kapazität notwendig und in welchem Ausmaß?


9. Ab welchem Geschäftsjahr rechnen Sie mit einer notwendigen personellen
Aufstockung der ADA aufgrund gestiegener gestaltbarer bilateraler ODA-
Leistungen?