3951/J XXII. GP

Eingelangt am 15.02.2006
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Zinggl, Freundinnen und Freunde

 

 

an den Bundeskanzler

 

 

betreffend UNESCO Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt

 

 

 

Ausgelöst von der Absicht der WTO, Kultur als Ware und Dienstleistung zu sehen und die GATS-Abkommen darauf auszuweiten, waren internationale Kulturinstitutionen und nationale UNESCO-Kommissionen auf den Plan getreten. Mit den drohenden GATS-Bestimmungen sollte der staatlichen Unterstützung von Kultur der Boden entzogen werden, weil sie die nicht gestützte Konkurrenz benachteiligt. Ein amerikanischer Filmverleiher hätte dann - wie der Suppendosenhändler - weltweit seine Filme anbieten dürfen, ohne Schutzzölle zu bezahlen und ohne gegen eine Konkurrenz antreten zu müssen, die staatlich subventioniert wird. So eine Verpflichtung wäre das Ende vieler staatlich geförderter Kultureinrichtungen geworden, von der Oper und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk bis zu den regionalen Kulturinitiativen. Vor allem in wirtschaftlich schwachen Ländern hätten sich gegen die globalen Konzerne keine eigenen Kulturformen mehr aufbauen und entwickeln können.

Die Gefahr wurde von der Generalkonferenz der UNESCO im Oktober 2005 erkannt. In einer Konvention hat sie zum Verhältnis von Markt und staatlichem Handeln Stellung bezogen und erstmals die Problematik der Globalisierung in einem internationalen Vertragstext thematisiert. Die Staaten bekämen mit dieser Konvention zum Schutz kultureller Vielfalt auch ein bindendes Rechtsinstrument. Ihr wichtigster Artikel 20 verankert die Verantwortung staatlichen Handelns in politisch sensiblen Bereichen völkerrechtlich und regelt das Verhältnis zu anderen Instrumenten wie dem WTO-Abkommen GATS. Das UNESCO-Instrument bekommt damit den gleichen rechtlichen Stellenwert wie das GATS-Abkommen. 

 

Die Konvention unterstützt aber nicht nur die nationalen Interessen. Sie wird allen Akteuren, die ihre kulturellen Eigenheiten unabhängig von rein marktwirtschaftlich orientierten Wettbewerbshysterien entwickeln, Möglichkeiten einräumen. Es ist eben nicht alles nur Handelsware und die Frage, wie weit Staaten aus ihrer Verantwortung in politisch und gesellschaftlich sensiblen Bereichen von den Marktkräften zurückgedrängt werden dürfen, wird klar beantwortet. Erstmals bekennt sich eine breite Mehrheit der Staaten zu mehr Handlungsmöglichkeiten und Verantwortung ihrer Regierungen und stemmt sich gegen die weltweite Liberalisierungsdynamik.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Warum wurde die UNESCO Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt von der Republik Österreich bislang nicht ratifiziert?
  2. Wann beabsichtigt Österreich, die UNESCO Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt zu ratifizieren?
  3. Sind während der österreichischen Ratspräsidentschaft Aktivitäten seitens der Regierung geplant, die der Ratifikation der UNESCO Konvention durch alle EU-Mitgliedsstaaten dienen?