3951/J XXII. GP
Eingelangt am 15.02.2006
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Anfrage
des Abgeordneten Zinggl, Freundinnen und Freunde
betreffend UNESCO Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt
Ausgelöst von der
Absicht der WTO, Kultur als Ware und Dienstleistung zu sehen und die
GATS-Abkommen darauf auszuweiten, waren internationale Kulturinstitutionen und
nationale UNESCO-Kommissionen auf den Plan getreten. Mit den drohenden
GATS-Bestimmungen sollte der staatlichen Unterstützung von Kultur der Boden
entzogen werden, weil sie die nicht gestützte Konkurrenz benachteiligt. Ein
amerikanischer Filmverleiher hätte dann - wie der Suppendosenhändler - weltweit
seine Filme anbieten dürfen, ohne Schutzzölle zu bezahlen und ohne gegen eine
Konkurrenz antreten zu müssen, die staatlich subventioniert wird. So eine
Verpflichtung wäre das Ende vieler staatlich geförderter Kultureinrichtungen
geworden, von der Oper und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk bis zu den
regionalen Kulturinitiativen. Vor allem in wirtschaftlich schwachen Ländern
hätten sich gegen die globalen Konzerne keine eigenen Kulturformen mehr
aufbauen und entwickeln können.
Die Gefahr wurde von der Generalkonferenz der UNESCO im Oktober 2005 erkannt. In einer Konvention hat sie zum Verhältnis von Markt und staatlichem Handeln Stellung bezogen und erstmals die Problematik der Globalisierung in einem internationalen Vertragstext thematisiert. Die Staaten bekämen mit dieser Konvention zum Schutz kultureller Vielfalt auch ein bindendes Rechtsinstrument. Ihr wichtigster Artikel 20 verankert die Verantwortung staatlichen Handelns in politisch sensiblen Bereichen völkerrechtlich und regelt das Verhältnis zu anderen Instrumenten wie dem WTO-Abkommen GATS. Das UNESCO-Instrument bekommt damit den gleichen rechtlichen Stellenwert wie das GATS-Abkommen.
Die Konvention unterstützt aber nicht nur die nationalen Interessen. Sie wird allen Akteuren, die ihre kulturellen Eigenheiten unabhängig von rein marktwirtschaftlich orientierten Wettbewerbshysterien entwickeln, Möglichkeiten einräumen. Es ist eben nicht alles nur Handelsware und die Frage, wie weit Staaten aus ihrer Verantwortung in politisch und gesellschaftlich sensiblen Bereichen von den Marktkräften zurückgedrängt werden dürfen, wird klar beantwortet. Erstmals bekennt sich eine breite Mehrheit der Staaten zu mehr Handlungsmöglichkeiten und Verantwortung ihrer Regierungen und stemmt sich gegen die weltweite Liberalisierungsdynamik.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: