3952/J XXII. GP

Eingelangt am 15.02.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Sburny, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit

betreffend die Nichtdurchführung der Entschließung 118 des Nationalrats vom
6.7.2005 zur Schaffung eines Bilanzbuchhalterberufs

Am 6. Juli 2005 wurde in der 115. Sitzung des Nationalrats eine Entschließung
betreffend die Vereinigung der Berufe der Selbständigen Buchhalter und der
Gewerblichen Buchhalter in der Berufsbezeichnung Bilanzbuchhalter einstimmig
angenommen. Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird darin ersucht, die
beiden derzeit getrennten Berufe bis Ende der Legislaturperiode in diesem neuen
Berufsbegriff zu vereinigen.

Die Schaffung des Berufs des Bilanzbuchhalters hat mehrere Vorteile gegenüber
der derzeitigen Situation. Rechtliche Probleme und Unklarheiten, die am 12. März

2004 etwa auch zu einer Entscheidung des VfGH hinsichtlich der
Umsatzobergrenzen für die Buchhaltung für Gewerbliche Buchhalter geführt haben,
werden beseitigt. Dem Konsumenten der angebotenen Dienstleistungen wird ein
besserer Überblick erlaubt: Die Transparenz für den großen Kreis an Klienten wird
erhöht, mehr Wettbewerb geschaffen und der Regulierungsgrad vermindert. Die
ungleichen Rechte und Befugnisse bei Selbständigen und Gewerblichen
Buchhaltern, die von der Wirtschaft weder verstanden noch akzeptiert werden,
führen zu einem erheblichen Mehraufwand. Darüber hinaus erhöht das neue
Berufsbild auch für alle betroffenen Berufsangehörigen die Durchlässigkeit des
Systems zur Erlangung einer weitergehenden Befugnis.

Seit Sommer 2005 kam es zu mehreren Verhandlungsrunden zwischen
VertreterInnen der beiden bestehenden Berufsstände, d.h. der Wirtschaftskammer
Österreichs (WKÖ) und der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT). Diese führten
am 14. Dezember 2005 im Beisein von Beamten des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Arbeit zu einer Einigung der Verhandlungsteams. Am 19.Dezember

2005 wurde das erzielte Verhandlungsergebnis jedoch von Seiten der KWT
aufgekündigt.

Derzeit stellt sich die Situation unübersichtlich dar. Das BMWA scheint in den
Verhandlungen eine sehr passive Stellung einzunehmen, was den Verdacht nahe
legt, dass die politisch Verantwortlichen nicht an einem raschen
Verhandlungsergebnis interessiert sind. Um der Entschließung des Parlaments zu
entsprechen und noch in dieser Legislaturperiode eine Zusammenführung der beiden
Berufsgruppen zu erreichen, ist jedoch energisches Handeln nötig. Da lediglich
moderierendes Begleiten des Verhandlungsprozesses kein Ergebnis verspricht, wird
dieses Verhalten als Geringschätzung des - einstimmig zu Stande gekommenen -
Willen des Parlaments interpretiert.

 


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.                           Wie wird seitens des BMWA der Verhandlungsstand zwischen den
Vertreterinnen der Wirtschaftskammer Österreichs (WKÖ) und der Kammer der
Wirtschaftstreuhänder (KWT) beurteilt?

2.                           Welches sind zentrale Konfliktpunkte, die bereits geklärt werden konnten?

3.                           Welches sind zentrale Konfliktpunkte, die bislang noch nicht ausgeräumt
werden konnten?

4.             Besteht seitens des BMWA noch die Erwartung, dass der gewählte
Verhandlungsansatz (d.h. Verhandlungen auf Ebene der Berufsvertretungen
unter moderierender Begleitung durch Beamte des Ministeriums) zur Erfüllung
der Entschließung führen kann?

5.                           Für den Fall eines endgültigen Scheiterns der Verhandlungen zwischen WKÖ
und KWT: Welche alternativen Verhandlungsansätze diskutiert man seitens des
BMWA, damit dem Auftrag der Entschließung Folge geleistet werden kann? Ist
ein einseitiges Vorgehen ohne Beteiligung der Berufsvertretungen möglich?

6.                           Ist zur Umsetzung der Entschließung 118 geplant, einen Gesetzesantrag dem
Parlament vorzulegen? Wenn ja, in welcher Form?

7.                           Die XXII. Legislaturperiode endet spätestens mit Herbst diesen Jahres. Um
dem Auftrag aus der parlamentarischen Entschließung 118 Folge zu leisten,
bleibt dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit nur mehr wenig Zeit.
Bezüglich der zu beachtenden zeitlichen Fristen stellen sich daher folgende
Fragen:

 

a)                         Welche Fristen sind für die Begutachtung einzuhalten, falls der
Gesetzesantrag in Form einer Regierungsvorlage geplant ist?

b)                         Welche Fristen sind für die Begutachtung einzuhalten, falls der
Gesetzesantrag in Form eines Initiativantrags geplant ist?

8.       Welche weiteren relevanten Fristen oder Termine sind für die Umsetzung der
Entschließung 118 zu beachten?

 


9.     Sollte es nicht gelingen, dem Auftrag aus der parlamentarischen Entschließung
118 Folge zu leisten: Gibt es seitens des BMWA Überlegungen bezüglich
alternativer Lösungsmodelle für die bestehenden Probleme und Reibungsfelder
(Rechtsunsicherheit, gegenseitige Klagen, Intransparenz, Behinderung des e-
govemment durch rechtliche Kompetenzbeschränkungen etc.)?