3957/J XXII. GP

Eingelangt am 15.02.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend "Gerichtsgebühren - Eintragungsgebühren, etc. nach dem GGGIII"

Mit der AB 2952 XXII.GP vom 06.07.2005 wurden zu einer gleichlautenden Anfrage die Zahlen
(Eintragungs- und Gebührenvorgänge) sowie die Einnahmen aus Gerichtsgebühren für das Jahr
2004 übermittelt. Um die Daten auch für das Jahr 2005 zu erhalten, werden aus systematischen
Gründen dieselben Fragen neuerlich gestellt.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz
nachstehende

Anfrage:

1.          Wie viele Geschäftsfalle (Eintragungs- und Gebühren Vorgänge) gab es

im Jahr 2005 nach denen Gebühren nach Tarifpost 9 GGG anfielen (Aufschlüsselung
auf Bezirksgerichte etc.)?

2.                                      Welche Gesamteinnahmen wurden 2005 nach Tarifpost 9 GGG erzielt
(Aufschlüsselung auf Bezirksgerichte etc.)?

3.                                      Wie viele Eintragungs- und Gebührenvorgänge (GGG) gab es im Jahr 2005
(Aufschlüsselung auf Bezirksgerichte etc.)?

4.                                      Welche Einnahmen wurden 2005 nach dem Gerichtsgebührengesetz insgesamt erzielt
(Aufschlüsselung auf Bezirksgerichte etc.)?

5.                                      Mit wie vielen Geschäftsfällen und mit welchen Einnahmen nach dem GGG wird
2006 gerechnet?

 

6.          Wird es nach der Novelle zum Gerichtsgebührengesetz 2005 weitere Änderungen

geben?

7.          Wenn ja, was soll noch geändert werden?