3997/J XXII. GP

Eingelangt am 24.02.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Gradwohl, Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Nichteinbindung des Parlaments im Zuge der Novellierung des Weingesetzes

Das Landwirtschaftsministerium hat am 17.11. 2005 einen Entwurf zur Änderung des
Weingesetzes zur Begutachtung ausgesandt. Die Stellungnahmefrist endete am 17.12. 2005.
Neben dem Verbot des Exports von Qualitätswein im Tank soll auch die Banderolenregelung
gelockert werden. Es handelt sich bei dieser Novellierung also um eine sehr bedeutende und
grundlegende Änderung für die gesamte österreichische Weinwirtschaft sowie für die
KonsumentInnen und Konsumenten.

Erst am 20. 1. 2006 wurde auf Grund einer Urgenz der Parlamentsdirektion vom
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ein
Novellentwurf mit einigen Stellungnahmen übermittelt.

Diese vom Landwirtschaftsministerium gewählte Vorgangsweise entspricht in keinerlei
Hinsicht der Courtoisie und den seit 45 Jahren geltenden gesetzlichen Regelungen eines
entsprechenden Begutachtungsverfahrens.

Es ist in diesem Zusammenhang auch bezeichnend, dass das Landwirtschaftsministerium vom
Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes in diesem Zusammenhang ausdrücklich
aufmerksam gemacht werden musste, dass „in jedes Aussendungsrundschreiben zum Entwurf
eines Bundesgesetzes an die zur Begutachtung eingeladenen Stellen das Ersuchen
aufzunehmen, die (allfällige) Stellungnahme auch dem Präsidium des Nationalrates nach
Möglichkeit im Wege elektronischer Post an die Adresse Begutachtungsverfahren
@parlament.gv.at zu übermitteln“, ist.

Die mittlerweile bekannt gewordenen Änderungsvorschläge des Landwirtschaftsministeriums
im bestehenden Weingesetz bedeuten zum Teil schwere Eingriffe in wettbewerbspolitischer
Hinsicht, die die größten österreichischen Weinexporteure, die ein prominenter
Weinbaupolitiker wie folgt qualifizierte: „Betriebe, wie Baumgartner, Toifl & Co sind die



Müllabfuhr unseres Weines....................... und verdienen keine Aufmerksamkeit" (Weinbau Februar
2005), empfindlich treffen.

Dass gerade diese äußerst leistungsfähigen Betriebe Jahr für Jahr für eine entscheidende
Marktentlastung um das härtest umkämpfte Preissegment sorgen und damit sehr vielen
Weinbaubetrieben, die nicht sehr marktnahe produzieren das Überleben sichern, hat für diesen
Personenkreis offenbar keinen Stellenwert und ist vor allem auch von der Diktion her auf das
Schärfste zurückzuweisen, da derartige Aussagen dem Image der gesamten österreichischen
Weinwirtschaft Schaden zufügen.

Auf Grund der Tatsache, dass das Parlament - sowohl die Parlamentsdirektion als auch die
Parlamentsklubs - nicht gesetzeskonform, umfassend und zeitgerecht in dieses
Begutachtungsverfahren eingebunden worden sind, wird das parlamentarische Instrument der
schriftlichen Anfrage an den Bundesminister für Land- und Fortwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft benützt.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

Anfrage:

1.                           Was waren die Gründe, das österreichische Parlament in die Begutachtung der
Novellierung des Weingesetzes nicht einzubinden?

2.                           Welche Stellen wurden seitens des Landwirtschaftsministeriums um eine
Stellungnahme betreffend Weingesetznovelle ersucht?

3.                           Sind Ihnen darüber hinaus Stellungnahmen zugegangen bzw. bekannt geworden?

4.                           Um welche Stellungnahmen handelt es sich dabei?

5.                           Wie lautet die Begründung für den Vorschlag, den Export von österreichischem
Qualitätswein im Tank zu verbieten?

6.                           Welche weiteren Alternativmaßnahmen standen zu Diskussion?


7.                            Welche Veränderungen würden die vorgeschlagenen Maßnahmen im Hinblick auf
Preisentwicklung bei Trauben, sowie bei Fasswein hervorrufen?

8.                            Welche Veränderungen sind Ihrer Ansicht nach im Hinblick auf Warenfluss,
Auslastungsbestrebungen und Schlagkraft der österreichischen Weinexportwirtschaft
insgesamt bedeutend?

9.                            Sind Sie der Ansicht, dass vor dem Hintergrund eines sich verschärfenden
Wettbewerbs auf den Weltweinmärkten eine - Lockerung der Banderolenregelung -
wie es die Bundeswirtschaftskammer bezeichnet - für die österreichische
Weinexportwirtschaft hilfreich ist?

10.                     Stimmen Sie mit der Einschätzung der Wirtschaftskammer Österreich, wonach „die
Banderole ihre ursprüngliche Funktion als Mengen -Kontrollinstrument verloren
hat“, überein?

11.                     Wenn ja, seit wann trifft dies zu?

12.                     Wie werden Sie den Befürchtungen der Wirtschaftskammer, dass statt des
Qualitätsweins der Landweintankexport steigen wird und der im Ausland erzielte
Preis noch niedriger sein wird, begegnen, um einen neuerlichen Preisdruck auf Wein
im Lebensmitteleinzelhandel zu verhindern?

13.                     Teilen Sie die Befürchtung der Wirtschaftskammer Österreich, dass diese
Exportvariante (Frage 12.) zu einer allgemeinen Senkung der Qualitätsstandards
österreichischer Weine führen könnte?

14.                     Wenn nein, warum nicht?

15.                     Wie lauten die Stellungnahmen der einzelnen Landwirtschaftskammern?

16.                     Ist daran gedacht, dass das Landwirtschaftsministerium auch die im Schreiben an das
Parlament am 20. 1. 2006 angeführten Leermeldungen einiger Landesregierungen
und die der Landwirtschaftskammer Österreich auch der Parlamentsdirektion bzw.
den im Parlament vertretenen Parteien zur Verfügung zu stellen?

17.                     Wenn nein, mit welcher Begründung?