3997/J XXII. GP
Eingelangt am 24.02.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Gradwohl, Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Nichteinbindung des Parlaments im Zuge der Novellierung des Weingesetzes
Das
Landwirtschaftsministerium hat am 17.11. 2005 einen Entwurf zur Änderung des
Weingesetzes zur Begutachtung ausgesandt. Die Stellungnahmefrist endete am
17.12. 2005.
Neben dem Verbot des Exports von
Qualitätswein im Tank soll auch die Banderolenregelung
gelockert werden. Es handelt sich bei dieser Novellierung also um eine
sehr bedeutende und
grundlegende Änderung für die gesamte österreichische Weinwirtschaft sowie für
die
KonsumentInnen und Konsumenten.
Erst
am 20. 1. 2006 wurde auf Grund einer Urgenz der Parlamentsdirektion vom
Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ein
Novellentwurf mit einigen Stellungnahmen übermittelt.
Diese vom Landwirtschaftsministerium
gewählte Vorgangsweise entspricht in keinerlei
Hinsicht der Courtoisie und den seit 45 Jahren geltenden gesetzlichen
Regelungen eines
entsprechenden
Begutachtungsverfahrens.
Es ist in diesem Zusammenhang auch bezeichnend, dass das
Landwirtschaftsministerium vom
Verfassungsdienst des
Bundeskanzleramtes in diesem Zusammenhang ausdrücklich
aufmerksam gemacht werden musste, dass „in
jedes Aussendungsrundschreiben zum Entwurf
eines Bundesgesetzes an die zur Begutachtung eingeladenen Stellen das
Ersuchen
aufzunehmen, die (allfällige) Stellungnahme auch dem Präsidium des
Nationalrates nach
Möglichkeit im Wege elektronischer Post an die Adresse Begutachtungsverfahren
@parlament.gv.at zu übermitteln“, ist.
Die mittlerweile bekannt gewordenen Änderungsvorschläge
des Landwirtschaftsministeriums
im bestehenden Weingesetz
bedeuten zum Teil schwere Eingriffe in wettbewerbspolitischer
Hinsicht, die die größten österreichischen Weinexporteure, die ein prominenter
Weinbaupolitiker wie folgt qualifizierte: „Betriebe, wie Baumgartner, Toifl
& Co sind die
Müllabfuhr unseres Weines....................... und verdienen
keine Aufmerksamkeit" (Weinbau Februar
2005), empfindlich
treffen.
Dass
gerade diese äußerst leistungsfähigen Betriebe Jahr für Jahr für eine
entscheidende
Marktentlastung um das härtest umkämpfte Preissegment sorgen und damit sehr
vielen
Weinbaubetrieben, die nicht sehr marktnahe
produzieren das Überleben sichern, hat für diesen
Personenkreis offenbar keinen Stellenwert und ist vor allem auch von der
Diktion her auf das
Schärfste zurückzuweisen, da derartige Aussagen dem Image der gesamten
österreichischen
Weinwirtschaft Schaden zufügen.
Auf Grund der Tatsache, dass das Parlament - sowohl die
Parlamentsdirektion als auch die
Parlamentsklubs - nicht gesetzeskonform, umfassend und zeitgerecht in dieses
Begutachtungsverfahren
eingebunden worden sind, wird das parlamentarische Instrument der
schriftlichen Anfrage
an den Bundesminister für Land- und Fortwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft benützt.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1.
Was waren die Gründe, das österreichische Parlament in
die Begutachtung der
Novellierung des
Weingesetzes nicht einzubinden?
2.
Welche Stellen wurden seitens des
Landwirtschaftsministeriums um eine
Stellungnahme
betreffend Weingesetznovelle ersucht?
3.
Sind
Ihnen darüber hinaus Stellungnahmen zugegangen bzw. bekannt geworden?
4.
Um
welche Stellungnahmen handelt es sich dabei?
5.
Wie lautet die Begründung für den Vorschlag, den Export
von österreichischem
Qualitätswein im Tank
zu verbieten?
6.
Welche
weiteren Alternativmaßnahmen standen zu Diskussion?
7.
Welche Veränderungen würden die vorgeschlagenen
Maßnahmen im Hinblick auf
Preisentwicklung bei
Trauben, sowie bei Fasswein hervorrufen?
8.
Welche
Veränderungen sind Ihrer Ansicht nach im Hinblick auf Warenfluss,
Auslastungsbestrebungen und Schlagkraft der
österreichischen Weinexportwirtschaft
insgesamt bedeutend?
9.
Sind
Sie der Ansicht, dass vor dem Hintergrund eines sich verschärfenden
Wettbewerbs auf den Weltweinmärkten eine -
Lockerung der Banderolenregelung -
wie es die Bundeswirtschaftskammer bezeichnet - für die österreichische
Weinexportwirtschaft hilfreich ist?
10.
Stimmen Sie mit der Einschätzung der Wirtschaftskammer
Österreich, wonach „die
Banderole
ihre ursprüngliche Funktion als Mengen -Kontrollinstrument verloren
hat“, überein?
11.
Wenn
ja, seit wann trifft dies zu?
12.
Wie
werden Sie den Befürchtungen der Wirtschaftskammer, dass statt des
Qualitätsweins der Landweintankexport steigen wird und der im Ausland erzielte
Preis noch niedriger sein wird, begegnen,
um einen neuerlichen Preisdruck auf Wein
im Lebensmitteleinzelhandel zu verhindern?
13.
Teilen
Sie die Befürchtung der Wirtschaftskammer Österreich, dass diese
Exportvariante (Frage 12.) zu einer
allgemeinen Senkung der Qualitätsstandards
österreichischer Weine führen könnte?
14.
Wenn
nein, warum nicht?
15.
Wie
lauten die Stellungnahmen der einzelnen Landwirtschaftskammern?
16.
Ist daran gedacht, dass das Landwirtschaftsministerium
auch die im Schreiben an das
Parlament am 20. 1.
2006 angeführten Leermeldungen einiger Landesregierungen
und die der Landwirtschaftskammer Österreich auch der Parlamentsdirektion bzw.
den im Parlament vertretenen Parteien zur Verfügung zu stellen?
17.
Wenn
nein, mit welcher
Begründung?