3999/J XXII. GP
Eingelangt am 27.02.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend „Gesundheitsdaten von Versicherten: Ermittlung von personenbezogenen
Gesundheitsdaten - Auskünfte durch öffentliche Versicherungsanstalten (sog.
Krankenfürsorge)"
Das Versicherungsvertragsgesetz regelt in § 11a Abs. 2
unter welchen Voraussetzungen u.a.
private
Versicherungen von Dritten (z.B. Öffentliche Versicherungsanstalten bzw.
Krankenfürsorgeanstalten) personenbezogene Gesundheitsdaten zu den in § 11a Abs. 1
genannten Zwecken ermitteln dürfen. Notwendig ist dafür im Einzelfall eine
ausdrückliche
Zustimmungserklärung des Betroffenen (d.h. des Versicherten).
Aufgrund der nun eingeführten „Vorsorgeuntersuchung
Neu" wird es neue
Gesundheitsdateien
auch bei der Beamtenversicherung und bei den sogenannten öffentlichen
Versicherungsanstalten geben. Mit der „Vorsorgeuntersuchung Neu" (auf
freiwilliger Basis)
werden sensible Gesundheitsdaten bei diesen
Untersuchungen ermittelt und teilweise vom
behandelten Arzt an die im Einzelfall zuständige Versicherung bzw.
Versicherungsanstalt
und den Hauptverband übermittelt.
Ein Teil der ermittelten Gesundheitsdaten verbleibt beim
untersuchenden Arzt.
Ein
Teil dieses Datenpaketes wird allerdings vom behandelnden Arzt nicht
anonymisiert,
sondern weiterhin personalisiert der Beamtenversicherung bzw. der jeweiligen
Versicherungsanstalt und dem Hauptverband (HV)übermittelt. Dieser übernimmt
zentral die
epidemiologische Auswertung.
Es werden dadurch weitere zentrale Dateien mit
personalisierten Daten geschaffen (z.B.
Alkoholwertsucht,
Body Mass-Index). Damit steigt natürlich bei privaten Versicherungen
sowie auch bei den öffentlichen
Arbeitgebern und diversen Behörden das Verlangen, diese
Daten zu erhalten. Sensible Gesundheitsdaten dürften aber aus Sicht der
Fragesteller nur zu
statistischen Zwecken - und damit
anonymisiert - ausgewertet werden.
Mit dieser „Vorsorgeuntersuchung Neu" wird daher
ein unkontrollierter Zugriff auf diese
personalisierten
Gesundheitsdaten befürchtet, nachdem beispielsweise gerade private
Versicherungen
seit Jahren diesen direkten Zugriff auf diese Gesundheitsdaten angestrebt
haben. Die
Begehrlichkeit auf diese Daten ist insgesamt bei vielen Interessensgruppen
vorhanden. Besondere Problemstellungen
ergeben sich im öffentlichen Bereich, da sich der
Arbeitgeber leicht einen Zugang zu diesen Daten verschaffen kann.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen
nachstehende
Anfrage:
1.
Wie werden Ermittlungsanfragen nach § 11 a VersVG mit
ausdrücklicher
Zustimmungserklärung
von Betroffenen konkret von der Krankenfürsorge der Beamten
der
Stadtgemeinde Baden behandelt?
2.
Werden diese personenbezogenen Gesundheitsdaten dabei
direkt der anfragestellenden
Versicherung bzw.
anderen Dritten (die jeweils eine ausdrückliche
Zustimmungserklärung des Betroffenen
vorgelegt hat) oder dem/der Betroffenen zur
allfälligen Weiterverwendung (z.B. zur Weitergabe an Versicherung)
übermittelt?
3.
Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11
a VersVG wurden 2000,
2001,2002,2003
und 2004 durch Dritte (die jeweils eine ausdrückliche
Zustimmungserklärung
der Betroffenen vorlegten) an die Krankenfürsorge der Beamten
der Stadtgemeinde
Baden gestellt? (Aufschlüsselung nach Jahre und nach Branche)?
4.
Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen
wurden 2000, 2001,2002, 2003
und 2004 Dritten
gegenüber beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils
übermittelt? (Aufschlüsselung nach Jahren und nach Branche)
5.
Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach §
11a VersVG wurden 2000,
2001,2002,
2003 und 2004 durch private Versicherungen (die jeweils eine
ausdrückliche Zustimmungserklärung
der Betroffenen vorlegten) an die
Krankenfürsorge der Beamten der
Stadtgemeinde Baden gestellt? (Aufschlüsselung nach
Jahre und nach Versicherungsunternehmen)
6.
Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen
wurden 2000,2001, 2002, 2003
und 2004 durch die
Krankenfürsorge der Beamten der Stadtgemeinde Baden gegenüber
privaten Versicherungen beantwortet und in
welcher Form die Daten jeweils übermittelt?
(Aufschlüsselung nach Jahre und nach Versicherungsunternehmen)
7.
Sind in diesen Jahren Manipulationsversuche der
Krankenfürsorge der Beamten der
Stadtgemeinde Baden bekannt geworden, um zu diesen
personenbezogenen Gesundheitsdaten zu gelangen?
Wenn ja, welche? Welche Maßnahmen mussten ergriffen werden?
8.
Wie werden Ermittlungsanfragen nach § 11 a VersVG mit
ausdrücklicher
Zustimmungserklärung von Betroffenen konkret von der Krankenfürsorgeanstalt
Villach
behandelt?
9.
Werden diese personenbezogenen Gesundheitsdaten dabei
direkt der anfragestellenden
Versicherung bzw.
anderen Dritten (die jeweils eine ausdrückliche
Zustimmungserklärung des Betroffenen
vorgelegt hat) oder dem/der Betroffenen zur
allfälligen Weiterverwendung (z.B. zur Weitergabe an Versicherung)
übermittelt?
10.
Wie
viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2000,
2001,2002,2003 und 2004 durch Dritte (die
jeweils eine ausdrückliche
Zustimmungserklärung der Betroffenen
vorlegten) an die Krankenfürsorgeanstalt Villach
gestellt? (Aufschlüsselung nach Jahre und nach Branche)
11.
Wie
viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2000, 2001,2002, 2003
und 2004 Dritten gegenüber beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils
übermittelt? (Aufschlüsselung nach Jahren und nach Branche)
12.
Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach §
11a VersVG wurden 2000,
2001,
2002,2003 und 2004 durch private Versicherungen (die jeweils eine
ausdrückliche
Zustimmungserklärung der Betroffenen vorlegten) an die
Krankenfürsorgeanstalt Villach gestellt? (Aufschlüsselung nach Jahre und nach
Versicherungsunternehmen)
13.
Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen
wurden 2000, 2001, 2002, 2003
und 2004 durch die
Krankenfürsorgeanstalt Villach gegenüber privaten Versicherungen
beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils übermittelt? (Aufschlüsselung
nach
Jahre und nach Versicherungsunternehmen)
14.
Sind in diesen Jahren Manipulationsversuche der
Krankenfürsorgeanstalt Villach bekannt
geworden, um zu diesen personenbezogenen Gesundheitsdaten zu gelangen?
Wenn ja, welche? Welche Maßnahmen mussten ergriffen werden?
15.
Wie
werden Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG mit ausdrücklicher
Zustimmungserklärung von Betroffenen
konkret von der Krankenfürsorgeanstalt für die
Beamten der Landeshauptstadt Graz behandelt?
16.
Werden diese personenbezogenen Gesundheitsdaten dabei
direkt der anfragestellenden
Versicherung
bzw. anderen Dritten (die jeweils eine ausdrückliche
Zustimmungserklärung des Betroffenen vorgelegt hat) oder dem/der Betroffenen
zur
allfälligen
Weiterverwendung (z.B. zur Weitergabe an Versicherung) übermittelt?
17.
Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a
VersVG wurden 2000,
2001, 2002, 2003 und 2004 durch Dritte (die jeweils eine
ausdrückliche
Zustimmungserklärung
der Betroffenen vorlegten) an die Krankenfürsorgeanstalt für die
Beamten der
Landeshauptstadt Graz gestellt? (Aufschlüsselung nach Jahre und nach
Branche)
18.
Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen
wurden 2000, 2001, 2002, 2003
und 2004 Dritten
gegenüber beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils
übermittelt? (Aufschlüsselung nach Jahren und nach Branche)
19.
Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a
VersVG wurden 2000,
2001, 2002, 2003 und
2004 durch private Versicherungen (die jeweils eine
ausdrückliche Zustimmungserklärung der Betroffenen vorlegten) an die
Krankenfürsorgeanstalt für die Beamten der
Landeshauptstadt Graz gestellt?
(Aufschlüsselung nach
Jahre und nach Versicherungsunternehmen)
20.
Wie
viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2000, 2001, 2002, 2003
und 2004 durch die Krankenfürsorgeanstalt
für die Beamten der Landeshauptstadt Graz
gegenüber privaten Versicherungen beantwortet und in welcher Form die Daten
jeweils
übermittelt? (Aufschlüsselung nach Jahre und nach
Versicherungsunternehmen)
21.
Sind in diesen Jahren Manipulationsversuche der
Krankenfürsorgeanstalt für die Beamten
der Landeshauptstadt Graz bekannt geworden, um zu diesen personenbezogenen
Gesundheitsdaten zu gelangen?
Wenn ja, welche? Welche Maßnahmen mussten ergriffen werden?
22.
Wie werden Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG mit
ausdrücklicher
Zustimmungserklärung von Betroffenen konkret von der Krankenfürsorgeanstalt
Innsbruck behandelt?
23.
Werden diese personenbezogenen Gesundheitsdaten dabei
direkt der anfragestellenden
Versicherung bzw.
anderen Dritten (die jeweils eine ausdrückliche
Zustimmungserklärung des Betroffenen
vorgelegt hat) oder dem/der Betroffenen zur
allfälligen Weiterverwendung (z.B. zur Weitergabe an Versicherung)
übermittelt?
24.
Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach §
11a VersVG wurden 2000,
2001,
2002, 2003 und 2004 durch Dritte (die jeweils eine
ausdrückliche
Zustimmungserklärung
der Betroffenen vorlegten) an die Krankenfürsorgeanstalt
Innsbruck gestellt? (Aufschlüsselung nach Jahre und nach Branche)
25.
Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen
wurden 2000, 2001, 2002, 2003 und 2004 Dritten gegenüber
beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils
übermittelt? (Aufschlüsselung nach Jahren
und nach Branche)
26.
Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a
VersVG wurden 2000,
2001,
2002, 2003 und 2004 durch private Versicherungen (die jeweils eine
ausdrückliche
Zustimmungserklärung der Betroffenen vorlegten) an die
Krankenfürsorgeanstalt Innsbruck gestellt?
(Aufschlüsselung nach Jahre und nach
Versicherungsunternehmen)
27.Wie viele dieser
Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2000, 2001, 2002, 2003
und 2004 durch die Krankenfürsorgeanstalt Innsbruck gegenüber privaten
Versicherungen beantwortet und in welcher
Form die Daten jeweils übermittelt?
(Aufschlüsselung nach Jahre und nach Versicherungsunternehmen)
28.Sind in diesen
Jahren Manipulationsversuche der Krankenfürsorgeanstalt Innsbruck
bekannt geworden, um zu diesen personenbezogenen Gesundheitsdaten zu gelangen?
Wenn ja, welche? Welche
Maßnahmen mussten ergriffen werden?
29.
Wie werden Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG mit
ausdrücklicher
Zustimmungserklärung
von Betroffenen konkret von der Krankenfürsorgeanstalt für die
Beamten der
Landeshauptstadt Bregenz behandelt?
30.
Werden diese personenbezogenen Gesundheitsdaten dabei
direkt der anfragestellenden
Versicherung bzw.
anderen Dritten (die jeweils eine ausdrückliche
Zustimmungserklärung des Betroffenen vorgelegt hat) oder dem/der Betroffenen
zur
allfälligen Weiterverwendung (z.B. zur Weitergabe an Versicherung) übermittelt?
31.
Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a
VersVG wurden 2000,
2001,
2002, 2003 und 2004 durch Dritte (die jeweils eine
ausdrückliche
Zustimmungserklärung
der Betroffenen vorlegten) an die Krankenfürsorgeanstalt für die
Beamten der Landeshauptstadt Bregenz gestellt? (Aufschlüsselung nach Jahre und
nach
Branche)
32.
Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen
wurden 2000, 2001, 2002, 2003 und 2004 Dritten gegenüber
beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils
übermittelt? (Aufschlüsselung nach Jahren und nach Branche)
33.
Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach §
11a VersVG wurden 2000,
2001, 2002, 2003 und 2004 durch
private Versicherungen (die jeweils eine
ausdrückliche
Zustimmungserklärung der Betroffenen vorlegten) an die
Krankenfürsorgeanstalt für die Beamten der Landeshauptstadt Bregenz gestellt?
(Aufschlüsselung nach
Jahre und nach Versicherungsunternehmen)
34.
Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen
wurden 2000, 2001, 2002,
2003
und 2004 durch die Krankenfürsorgeanstalt für die Beamten der Landeshauptstadt
Bregenz gegenüber
privaten Versicherungen beantwortet und in welcher Form die
Daten jeweils übermittelt?
(Aufschlüsselung nach Jahre und nach Versicherungsunternehmen)
35. Sind in diesen Jahren Manipulationsversuche der
Krankenfürsorgeanstalt für die
Beamten der Landeshauptstadt Bregenz
bekannt geworden, um zu diesen
personenbezogenen Gesundheitsdaten zu gelangen?
Wenn ja, welche? Welche Maßnahmen mussten ergriffen werden?
36.
Wie
werden Ermittlungsanfragen nach § 11 a VersVG mit ausdrücklicher
Zustimmungserklärung von Betroffenen
konkret von der Krankenfürsorgeanstalt für die
Beamten der Landeshauptstadt Linz behandelt?
37.
Werden diese personenbezogenen Gesundheitsdaten dabei
direkt der anfragestellenden
Versicherung bzw.
anderen Dritten (die jeweils eine ausdrückliche
Zustimmungserklärung des Betroffenen
vorgelegt hat) oder dem/der Betroffenen zur
allfälligen Weiterverwendung (z.B. zur Weitergabe an Versicherung)
übermittelt?
38.
Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach §
11a VersVG wurden 2000,
2001,
2002, 2003 und 2004 durch Dritte (die jeweils eine
ausdrückliche
Zustimmungserklärung
der Betroffenen vorlegten) an die Krankenfürsorgeanstalt für die
Beamten der
Landeshauptstadt Linz gestellt? (Aufschlüsselung nach Jahre und nach
Branche)
39.
Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen
wurden 2000, 2001, 2002,
2003
und 2004 Dritten gegenüber beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils
übermittelt? (Aufschlüsselung nach Jahren und nach Branche)
40.
Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach §
11a VersVG wurden 2000,
2001,
2002, 2003 und 2004 durch private Versicherungen
(die jeweils eine
ausdrückliche
Zustimmungserklärung der Betroffenen vorlegten) an die
Krankenfürsorgeanstalt für die Beamten der
Landeshauptstadt Linz gestellt?
(Aufschlüsselung nach Jahre und nach Versicherungsunternehmen)
41.
Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen
wurden 2000, 2001, 2002,
2003
und 2004 durch die Krankenfürsorgeanstalt für die Beamten der Landeshauptstadt
Linz gegenüber
privaten Versicherungen beantwortet und in welcher Form die Daten
jeweils übermittelt?
(Aufschlüsselung nach Jahre und nach Versicherungsunternehmen)
42. Sind in diesen Jahren Manipulationsversuche der
Oberösterreichischen
Krankenfürsorgeanstalt für die
Beamten der Landeshauptstadt Linz bekannt geworden,
um zu diesen personenbezogenen
Gesundheitsdaten zu gelangen?
Wenn ja, welche? Welche Maßnahmen mussten ergriffen werden?
43.
Wie
werden Ermittlungsanfragen nach § 11 a VersVG mit ausdrücklicher
Zustimmungserklärung von Betroffenen
konkret von der Krankenfürsorgeanstalt für die
Beamten der Landeshauptstadt Wien behandelt?
44.
Werden diese personenbezogenen Gesundheitsdaten dabei
direkt der anfragestellenden
Versicherung bzw.
anderen Dritten (die jeweils eine ausdrückliche
Zustimmungserklärung des Betroffenen
vorgelegt hat) oder dem/der Betroffenen zur
allfälligen Weiterverwendung (z.B. zur Weitergabe an Versicherung)
übermittelt?
45.
Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach §
11a VersVG wurden 2000,
2001,
2002, 2003 und 2004 durch Dritte (die jeweils eine
ausdrückliche
Zustimmungserklärung
der Betroffenen vorlegten) an die Krankenfürsorgeanstalt für die
Beamten der
Landeshauptstadt Wien gestellt? (Aufschlüsselung nach Jahre und nach
Branche)
46.
Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen
wurden 2000, 2001, 2002,
2003
und 2004 Dritten gegenüber beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils
übermittelt? (Aufschlüsselung nach Jahren und nach Branche)
47.
Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach §
11a VersVG wurden 2000,
2001, 2002, 2003 und 2004 durch private Versicherungen (die jeweils eine
ausdrückliche
Zustimmungserklärung der Betroffenen vorlegten) an die
Krankenfürsorgeanstalt für die Beamten der
Landeshauptstadt Wien gestellt?
(Aufschlüsselung nach
Jahre und nach Versicherungsunternehmen)
48. Wie viele dieser
Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2000,
2001, 2002,
2003
und 2004 durch die Krankenfürsorgeanstalt für die Beamten der Landeshauptstadt
Wien gegenüber
privaten Versicherungen beantwortet und in welcher Form die Daten
jeweils übermittelt?
(Aufschlüsselung nach Jahre und nach Versicherungsunternehmen)
49. Sind in diesen Jahren Manipulationsversuche der
Krankenfürsorgeanstalt für die
Beamten der Landeshauptstadt Wien bekannt geworden, um zu diesen
personenbezogenen Gesundheitsdaten zu
gelangen?
Wenn ja, welche? Welche Maßnahmen mussten ergriffen werden?
50.
Wie
werden Ermittlungsanfragen nach § 11 a VersVG mit ausdrücklicher
Zustimmungserklärung von Betroffenen
konkret von der Krankenfürsorgeanstalt für die
Beamten der Landeshauptstadt Eisenstadt behandelt?
51.
Werden diese personenbezogenen Gesundheitsdaten dabei
direkt der anfragestellenden
Versicherung bzw.
anderen Dritten (die jeweils eine ausdrückliche
Zustimmungserklärung des Betroffenen
vorgelegt hat) oder dem/der Betroffenen zur
allfälligen Weiterverwendung (z.B. zur Weitergabe an Versicherung) übermittelt?
52.
Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach §
11a VersVG wurden 2000,
2001,
2002, 2003 und 2004 durch Dritte (die jeweils eine
ausdrückliche
Zustimmungserklärung
der Betroffenen vorlegten) an die Krankenfürsorgeanstalt für die
Beamten der
Landeshauptstadt Eisenstadt gestellt? (Aufschlüsselung nach Jahre und
nach Branche)
53.
Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen
wurden 2000, 2001, 2002,
2003
und 2004 Dritten gegenüber beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils
übermittelt? (Aufschlüsselung nach Jahren und nach Branche)
54.
Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach §
11a VersVG wurden 2000,
2001,
2002, 2003 und 2004 durch private Versicherungen
(die jeweils eine
ausdrückliche
Zustimmungserklärung der Betroffenen vorlegten) an die
Krankenfürsorgeanstalt für die Beamten der Landeshauptstadt Eisenstadt
gestellt?
(Aufschlüsselung nach Jahre und nach Versicherungsunternehmen)
55. Wie viele dieser
Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2000,
2001, 2002,
2003
und 2004 durch die Krankenfürsorgeanstalt für die Beamten der Landeshauptstadt
Eisenstadt gegenüber
privaten Versicherungen beantwortet und in welcher Form die
Daten jeweils übermittelt?
(Aufschlüsselung nach Jahre und nach Versicherungsunternehmen)
56. Sind in diesen Jahren Manipulationsversuche der
Krankenfürsorgeanstalt für die
Beamten der Landeshauptstadt
Eisenstadt bekannt geworden, um zu diesen
personenbezogenen Gesundheitsdaten zu gelangen?
Wenn ja, welche? Welche Maßnahmen mussten ergriffen werden?
57.
Wie
werden Ermittlungsanfragen nach § 11 a VersVG mit ausdrücklicher
Zustimmungserklärung von Betroffenen
konkret von der Krankenfürsorgeanstalt für die
Beamten des Magistrates Steyr behandelt?
58.
Werden diese personenbezogenen Gesundheitsdaten dabei
direkt der anfragestellenden
Versicherung bzw.
anderen Dritten (die jeweils eine ausdrückliche
Zustimmungserklärung des Betroffenen
vorgelegt hat) oder dem/der Betroffenen zur
allfälligen Weiterverwendung (z.B. zur Weitergabe an Versicherung)
übermittelt?
59.
Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach §
11a VersVG wurden 2000,
2001,
2002, 2003 und 2004 durch Dritte (die jeweils eine
ausdrückliche
Zustimmungserklärung
der Betroffenen vorlegten) an die Krankenfürsorgeanstalt für die
Beamten des
Magistrates Steyr gestellt? (Aufschlüsselung nach Jahre und nach
Branche)
60.
Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen
wurden 2000, 2001, 2002,
2003 und 2004 Dritten
gegenüber beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils
übermittelt? (Aufschlüsselung nach Jahren
und nach Branche)
61.
Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach §
11a VersVG wurden 2000,
2001,
2002, 2003 und 2004 durch private Versicherungen
(die jeweils eine
ausdrückliche
Zustimmungserklärung der Betroffenen vorlegten) an die
Krankenfürsorgeanstalt für die Beamten des
Magistrates Steyr gestellt?
(Aufschlüsselung nach Jahre und nach Versicherungsunternehmen)
62.
Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen
wurden 2000, 2001, 2002,
2003
und 2004 durch die Krankenfürsorgeanstalt für die Beamten des Magistrates Steyr
gegenüber privaten
Versicherungen beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils
übermittelt?
(Aufschlüsselung nach Jahre und nach Versicherungsunternehmen)
63. Sind in diesen Jahren Manipulationsversuche der
Krankenfürsorgeanstalt für die
Beamten
des Magistrates Steyr bekannt geworden, um zu diesen personenbezogenen
Gesundheitsdaten
zu gelangen?
Wenn ja, welche? Welche Maßnahmen mussten ergriffen werden?
64.
Wie werden Ermittlungsanfragen nach § 11 a VersVG mit
ausdrücklicher
Zustimmungserklärung
von Betroffenen konkret von der Krankenfürsorge für die
Beamten der Stadt
Wels behandelt?
65.
Werden diese personenbezogenen Gesundheitsdaten dabei
direkt der anfragestellenden
Versicherung bzw.
anderen Dritten (die jeweils eine ausdrückliche
Zustimmungserklärung des Betroffenen vorgelegt hat) oder dem/der Betroffenen
zur
allfälligen Weiterverwendung (z.B. zur Weitergabe an Versicherung) übermittelt?
66.
Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a
VersVG wurden 2000,
2001,
2002, 2003 und 2004 durch Dritte (die jeweils eine
ausdrückliche
Zustimmungserklärung
der Betroffenen vorlegten) an die Krankenfürsorge für die
Beamten der Stadt Wels gestellt? (Aufschlüsselung nach Jahre und nach Branche)
67.
Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen
wurden 2000, 2001, 2002,
2003
und 2004 Dritten gegenüber beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils
übermittelt? (Aufschlüsselung nach Jahren und nach Branche)
68.
Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11
a VersVG wurden 2000,
2001, 2002, 2003 und 2004 durch private Versicherungen
(die jeweils eine
ausdrückliche
Zustimmungserklärung der Betroffenen vorlegten) an die
Krankenfürsorge für die Beamten der Stadt
Wels gestellt? (Aufschlüsselung nach Jahre
und nach Versicherungsunternehmen)
69.
Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen
wurden 2000, 2001, 2002,
2003
und 2004 durch die Krankenfürsorge für die Beamten der Stadt Wels gegenüber
privaten
Versicherungen beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils
übermittelt?
(Aufschlüsselung nach Jahre und nach Versicherungsunternehmen)
70. Sind in diesen Jahren Manipulationsversuche der Krankenfürsorge für die Beamten der
Stadt Wels bekannt geworden, um zu diesen personenbezogenen Gesundheitsdaten zu
gelangen?
Wenn ja, welche? Welche Maßnahmen mussten ergriffen werden?
71.
Wie werden Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG mit
ausdrücklicher
Zustimmungserklärung von Betroffenen konkret von der Krankenfürsorgeanstalt der
Magistratsbeamten de Landeshauptstadt Salzburg behandelt?
72.
Werden diese personenbezogenen Gesundheitsdaten dabei
direkt der anfragestellenden
Versicherung bzw.
anderen Dritten (die jeweils eine ausdrückliche
Zustimmungserklärung des Betroffenen
vorgelegt hat) oder dem/der Betroffenen zur
allfälligen Weiterverwendung (z.B. zur Weitergabe an Versicherung)
übermittelt?
73.
Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach §
11a VersVG wurden 2000,
2001,
2002, 2003 und 2004 durch Dritte (die jeweils eine
ausdrückliche
Zustimmungserklärung
der Betroffenen vorlegten) an die Krankenfürsorgeanstalt der
Magistratsbeamten de Landeshauptstadt
Salzburg gestellt? (Aufschlüsselung nach Jahre
und nach Branche)
74.
Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen
wurden 2000, 2001, 2002,
2003 und 2004 Dritten
gegenüber beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils
übermittelt? (Aufschlüsselung nach Jahren
und nach Branche)
75.
Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a
VersVG wurden 2000,
2001, 2002, 2003 und 2004 durch private Versicherungen
(die jeweils eine
ausdrückliche
Zustimmungserklärung der Betroffenen vorlegten) an die
Krankenfürsorgeanstalt der
Magistratsbeamten de Landeshauptstadt Salzburg gestellt?
(Aufschlüsselung nach Jahre und nach Versicherungsunternehmen)
76.
Wie
viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2000, 2001, 2002,
2003 und 2004 durch die Krankenfürsorgeanstalt der Magistratsbeamten de
Landeshauptstadt Salzburg gegenüber
privaten Versicherungen beantwortet und in
welcher Form die Daten jeweils
übermittelt?
(Aufschlüsselung nach Jahre und nach Versicherungsunternehmen)
77. Sind in diesen Jahren Manipulationsversuche der
Krankenfürsorgeanstalt der
Magistratsbeamten de Landeshauptstadt Salzburg bekannt geworden, um zu diesen
personenbezogenen Gesundheitsdaten zu gelangen?
Wenn ja, welche? Welche Maßnahmen mussten ergriffen werden?
78.
Wie werden Ermittlungsanfragen nach § 11 a VersVG mit
ausdrücklicher
Zustimmungserklärung
von Betroffenen konkret von der Krankenfürsorgeeinrichtung
der
Beamten der Stadtgemeinde Hallein behandelt?
79.
Werden diese personenbezogenen Gesundheitsdaten dabei
direkt der anfragestellenden
Versicherung bzw.
anderen Dritten (die jeweils eine ausdrückliche
Zustimmungserklärung des Betroffenen vorgelegt hat) oder dem/der Betroffenen
zur
allfälligen Weiterverwendung (z.B. zur Weitergabe an Versicherung) übermittelt?
80.
Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach §
11a VersVG wurden 2000,
2001,
2002,2003 und 2004 durch Dritte (die jeweils eine ausdrückliche
Zustimmungserklärung
der Betroffenen vorlegten) an die Krankenfürsorgeeinrichtung
der Beamten der Stadtgemeinde Hallein
gestellt? (Aufschlüsselung nach Jahre und nach
Branche)
81.
Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen
wurden 2000, 2001,2002,
2003
und 2004 Dritten gegenüber beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils
übermittelt? (Aufschlüsselung nach Jahren und nach Branche)
82.
Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach §
11a VersVG wurden 2000,
2001,
2002,2003 und 2004 durch private Versicherungen (die jeweils eine
ausdrückliche
Zustimmungserklärung der Betroffenen vorlegten) an die
Krankenfürsorgeeinrichtung der Beamten der
Stadtgemeinde Hallein gestellt?
(Aufschlüsselung nach Jahre und nach Versicherungsunternehmen)
83.
Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen
wurden 2000, 2001,2002,
2003 und 2004 durch
die Krankenfürsorgeeinrichtung der Beamten der Stadtgemeinde
Hallein gegenüber privaten Versicherungen
beantwortet und in welcher Form die Daten
jeweils übermittelt?
(Aufschlüsselung nach Jahre und nach Versicherungsunternehmen)
84. Sind in diesen Jahren Manipulationsversuche der
Krankenfürsorgeeinrichtung der
Beamten der Stadtgemeinde Hallein bekannt geworden, um zu diesen
personenbezogenen Gesundheitsdaten zu gelangen?
Wenn ja, welche? Welche Maßnahmen mussten ergriffen werden?