3999/J XXII. GP

Eingelangt am 27.02.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend „Gesundheitsdaten von Versicherten: Ermittlung von personenbezogenen

Gesundheitsdaten - Auskünfte durch öffentliche Versicherungsanstalten (sog.

Krankenfürsorge)"

Das Versicherungsvertragsgesetz regelt in § 11a Abs. 2 unter welchen Voraussetzungen u.a.
private Versicherungen von Dritten (z.B. Öffentliche Versicherungsanstalten bzw.
Krankenfürsorgeanstalten) personenbezogene Gesundheitsdaten zu den in § 11a Abs. 1
genannten Zwecken ermitteln dürfen. Notwendig ist dafür im Einzelfall eine ausdrückliche
Zustimmungserklärung des Betroffenen (d.h. des Versicherten).

Aufgrund der nun eingeführten „Vorsorgeuntersuchung Neu" wird es neue
Gesundheitsdateien auch bei der Beamtenversicherung und bei den sogenannten öffentlichen
Versicherungsanstalten geben. Mit der „Vorsorgeuntersuchung Neu" (auf freiwilliger Basis)
werden sensible Gesundheitsdaten bei diesen Untersuchungen ermittelt und teilweise vom
behandelten Arzt an die im Einzelfall zuständige Versicherung bzw. Versicherungsanstalt
und den Hauptverband übermittelt. Ein Teil der ermittelten Gesundheitsdaten verbleibt beim
untersuchenden Arzt.

Ein Teil dieses Datenpaketes wird allerdings vom behandelnden Arzt nicht anonymisiert,
sondern weiterhin personalisiert der Beamtenversicherung bzw. der jeweiligen
Versicherungsanstalt und dem Hauptverband (HV)übermittelt. Dieser übernimmt zentral die
epidemiologische Auswertung.

Es werden dadurch weitere zentrale Dateien mit personalisierten Daten geschaffen (z.B.
Alkoholwertsucht, Body Mass-Index). Damit steigt natürlich bei privaten Versicherungen
sowie auch bei den öffentlichen Arbeitgebern und diversen Behörden das Verlangen, diese
Daten zu erhalten. Sensible Gesundheitsdaten dürften aber aus Sicht der Fragesteller nur zu
statistischen Zwecken - und damit anonymisiert - ausgewertet werden.

Mit dieser „Vorsorgeuntersuchung Neu" wird daher ein unkontrollierter Zugriff auf diese
personalisierten Gesundheitsdaten befürchtet, nachdem beispielsweise gerade private
Versicherungen seit Jahren diesen direkten Zugriff auf diese Gesundheitsdaten angestrebt

haben. Die Begehrlichkeit auf diese Daten ist insgesamt bei vielen Interessensgruppen
vorhanden. Besondere Problemstellungen ergeben sich im öffentlichen Bereich, da sich der
Arbeitgeber leicht einen Zugang zu diesen Daten verschaffen kann.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen nachstehende

Anfrage:

1.              Wie werden Ermittlungsanfragen nach § 11 a VersVG mit ausdrücklicher
Zustimmungserklärung von Betroffenen konkret von der Krankenfürsorge der Beamten
der Stadtgemeinde Baden behandelt?

2.              Werden diese personenbezogenen Gesundheitsdaten dabei direkt der anfragestellenden
Versicherung bzw. anderen Dritten (die jeweils eine ausdrückliche
Zustimmungserklärung des Betroffenen vorgelegt hat) oder dem/der Betroffenen zur
allfälligen Weiterverwendung (z.B. zur Weitergabe an Versicherung) übermittelt?

3.              Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11 a VersVG wurden 2000,
2001,2002,2003 und 2004 durch Dritte (die jeweils eine ausdrückliche
Zustimmungserklärung der Betroffenen vorlegten) an die Krankenfürsorge der Beamten
der Stadtgemeinde Baden gestellt? (Aufschlüsselung nach Jahre und nach Branche)?

4.              Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2000, 2001,2002, 2003
und 2004 Dritten gegenüber beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils
übermittelt? (Aufschlüsselung nach Jahren und nach Branche)

5.              Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2000,
2001,2002, 2003 und 2004 durch private Versicherungen (die jeweils eine
ausdrückliche Zustimmungserklärung der Betroffenen vorlegten) an die
Krankenfürsorge der Beamten der Stadtgemeinde Baden gestellt? (Aufschlüsselung nach
Jahre und nach Versicherungsunternehmen)

 


6.              Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2000,2001, 2002, 2003
und 2004 durch die Krankenfürsorge der Beamten der Stadtgemeinde Baden gegenüber
privaten Versicherungen beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils übermittelt?
(Aufschlüsselung nach Jahre und nach Versicherungsunternehmen)

7.              Sind in diesen Jahren Manipulationsversuche der Krankenfürsorge der Beamten der
Stadtgemeinde Baden bekannt geworden, um zu diesen
personenbezogenen Gesundheitsdaten zu gelangen?

Wenn ja, welche? Welche Maßnahmen mussten ergriffen werden?

8.              Wie werden Ermittlungsanfragen nach § 11 a VersVG mit ausdrücklicher
Zustimmungserklärung von Betroffenen konkret von der Krankenfürsorgeanstalt Villach
behandelt?

9.              Werden diese personenbezogenen Gesundheitsdaten dabei direkt der anfragestellenden
Versicherung bzw. anderen Dritten (die jeweils eine ausdrückliche
Zustimmungserklärung des Betroffenen vorgelegt hat) oder dem/der Betroffenen zur
allfälligen Weiterverwendung (z.B. zur Weitergabe an Versicherung) übermittelt?

10.       Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2000,
2001,2002,2003 und 2004 durch Dritte (die jeweils eine ausdrückliche
Zustimmungserklärung der Betroffenen vorlegten) an die Krankenfürsorgeanstalt Villach
gestellt? (Aufschlüsselung nach Jahre und nach Branche)

11.       Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2000, 2001,2002, 2003
und 2004 Dritten gegenüber beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils
übermittelt? (Aufschlüsselung nach Jahren und nach Branche)

12.       Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2000,
2001, 2002,2003 und 2004 durch private Versicherungen (die jeweils eine
ausdrückliche Zustimmungserklärung der Betroffenen vorlegten) an die
Krankenfürsorgeanstalt Villach gestellt? (Aufschlüsselung nach Jahre und nach
Versicherungsunternehmen)

 


13.     Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2000, 2001, 2002, 2003
und 2004 durch die Krankenfürsorgeanstalt Villach gegenüber privaten Versicherungen
beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils übermittelt? (Aufschlüsselung nach
Jahre und nach Versicherungsunternehmen)

14.     Sind in diesen Jahren Manipulationsversuche der Krankenfürsorgeanstalt Villach bekannt
geworden, um zu diesen personenbezogenen Gesundheitsdaten zu gelangen?

Wenn ja, welche? Welche Maßnahmen mussten ergriffen werden?

15.     Wie werden Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG mit ausdrücklicher
Zustimmungserklärung von Betroffenen konkret von der Krankenfürsorgeanstalt für die
Beamten der Landeshauptstadt Graz behandelt?

16.     Werden diese personenbezogenen Gesundheitsdaten dabei direkt der anfragestellenden
Versicherung bzw. anderen Dritten (die jeweils eine ausdrückliche
Zustimmungserklärung des Betroffenen vorgelegt hat) oder dem/der Betroffenen zur
allfälligen Weiterverwendung (z.B. zur Weitergabe an Versicherung) übermittelt?

17.     Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2000,
2001, 2002, 2003 und 2004 durch Dritte (die jeweils eine ausdrückliche
Zustimmungserklärung der Betroffenen vorlegten) an die Krankenfürsorgeanstalt für die
Beamten der Landeshauptstadt Graz gestellt? (Aufschlüsselung nach Jahre und nach
Branche)

18.     Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2000, 2001, 2002, 2003
und 2004 Dritten gegenüber beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils
übermittelt? (Aufschlüsselung nach Jahren und nach Branche)

19.     Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2000,
2001, 2002, 2003 und 2004 durch private Versicherungen (die jeweils eine
ausdrückliche Zustimmungserklärung der Betroffenen vorlegten) an die


Krankenfürsorgeanstalt für die Beamten der Landeshauptstadt Graz gestellt?
(Aufschlüsselung nach Jahre und nach Versicherungsunternehmen)

20.  Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2000, 2001, 2002, 2003
und 2004 durch die Krankenfürsorgeanstalt für die Beamten der Landeshauptstadt Graz
gegenüber privaten Versicherungen beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils
übermittelt? (Aufschlüsselung nach Jahre und nach Versicherungsunternehmen)

21.       Sind in diesen Jahren Manipulationsversuche der Krankenfürsorgeanstalt für die Beamten
der Landeshauptstadt Graz bekannt geworden, um zu diesen personenbezogenen
Gesundheitsdaten zu gelangen?

Wenn ja, welche? Welche Maßnahmen mussten ergriffen werden?

22.       Wie werden Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG mit ausdrücklicher
Zustimmungserklärung von Betroffenen konkret von der Krankenfürsorgeanstalt
Innsbruck behandelt?

23.       Werden diese personenbezogenen Gesundheitsdaten dabei direkt der anfragestellenden
Versicherung bzw. anderen Dritten (die jeweils eine ausdrückliche
Zustimmungserklärung des Betroffenen vorgelegt hat) oder dem/der Betroffenen zur
allfälligen Weiterverwendung (z.B. zur Weitergabe an Versicherung) übermittelt?

24.       Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2000,
2001, 2002, 2003 und 2004 durch Dritte (die jeweils eine ausdrückliche
Zustimmungserklärung der Betroffenen vorlegten) an die Krankenfürsorgeanstalt
Innsbruck gestellt? (Aufschlüsselung nach Jahre und nach Branche)

25.       Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2000, 2001, 2002, 2003 und 2004 Dritten gegenüber beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils
übermittelt? (Aufschlüsselung nach Jahren und nach Branche)

26.       Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2000,
2001, 2002, 2003 und 2004 durch private Versicherungen (die jeweils eine


ausdrückliche Zustimmungserklärung der Betroffenen vorlegten) an die
Krankenfürsorgeanstalt Innsbruck gestellt? (Aufschlüsselung nach Jahre und nach
Versicherungsunternehmen)

27.Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2000, 2001, 2002, 2003
und 2004 durch die Krankenfürsorgeanstalt Innsbruck gegenüber privaten
Versicherungen beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils übermittelt?
(Aufschlüsselung nach Jahre und nach Versicherungsunternehmen)

28.Sind in diesen Jahren Manipulationsversuche der Krankenfürsorgeanstalt Innsbruck
bekannt geworden, um zu diesen personenbezogenen Gesundheitsdaten zu gelangen?
Wenn ja, welche? Welche Maßnahmen mussten ergriffen werden?

29.   Wie werden Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG mit ausdrücklicher
Zustimmungserklärung von Betroffenen konkret von der Krankenfürsorgeanstalt für die
Beamten der Landeshauptstadt Bregenz behandelt?

30.   Werden diese personenbezogenen Gesundheitsdaten dabei direkt der anfragestellenden
Versicherung bzw. anderen Dritten (die jeweils eine ausdrückliche
Zustimmungserklärung des Betroffenen vorgelegt hat) oder dem/der Betroffenen zur
allfälligen Weiterverwendung (z.B. zur Weitergabe an Versicherung) übermittelt?

 

31.       Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2000,
2001, 2002, 2003 und 2004 durch Dritte (die jeweils eine ausdrückliche
Zustimmungserklärung der Betroffenen vorlegten) an die Krankenfürsorgeanstalt für die
Beamten der Landeshauptstadt Bregenz gestellt? (Aufschlüsselung nach Jahre und nach
Branche)

32.       Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2000, 2001, 2002, 2003 und 2004 Dritten gegenüber beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils
übermittelt? (Aufschlüsselung nach Jahren und nach Branche)

 


33.      Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2000,
2001, 2002, 2003 und 2004 durch private Versicherungen (die jeweils eine
ausdrückliche Zustimmungserklärung der Betroffenen vorlegten) an die
Krankenfürsorgeanstalt für die Beamten der Landeshauptstadt Bregenz gestellt?
(Aufschlüsselung nach Jahre und nach Versicherungsunternehmen)

34.      Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2000, 2001, 2002,
2003 und 2004 durch die Krankenfürsorgeanstalt für die Beamten der Landeshauptstadt
Bregenz gegenüber privaten Versicherungen beantwortet und in welcher Form die
Daten jeweils übermittelt?

(Aufschlüsselung nach Jahre und nach Versicherungsunternehmen)

35.  Sind in diesen Jahren Manipulationsversuche der Krankenfürsorgeanstalt für die
Beamten der Landeshauptstadt Bregenz bekannt geworden, um zu diesen
personenbezogenen Gesundheitsdaten zu gelangen?

Wenn ja, welche? Welche Maßnahmen mussten ergriffen werden?

36.      Wie werden Ermittlungsanfragen nach § 11 a VersVG mit ausdrücklicher
Zustimmungserklärung von Betroffenen konkret von der Krankenfürsorgeanstalt für die
Beamten der Landeshauptstadt Linz behandelt?

37.      Werden diese personenbezogenen Gesundheitsdaten dabei direkt der anfragestellenden
Versicherung bzw. anderen Dritten (die jeweils eine ausdrückliche
Zustimmungserklärung des Betroffenen vorgelegt hat) oder dem/der Betroffenen zur
allfälligen Weiterverwendung (z.B. zur Weitergabe an Versicherung) übermittelt?

38.      Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2000,
2001, 2002, 2003 und 2004 durch Dritte (die jeweils eine ausdrückliche
Zustimmungserklärung der Betroffenen vorlegten) an die Krankenfürsorgeanstalt für die
Beamten der Landeshauptstadt Linz gestellt? (Aufschlüsselung nach Jahre und nach
Branche)

39.      Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2000, 2001, 2002,
2003 und 2004 Dritten gegenüber beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils
übermittelt? (Aufschlüsselung nach Jahren und nach Branche)

 


40.       Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2000,
2001, 2002, 2003 und 2004 durch private Versicherungen (die jeweils eine
ausdrückliche Zustimmungserklärung der Betroffenen vorlegten) an die
Krankenfürsorgeanstalt für die Beamten der Landeshauptstadt Linz gestellt?
(Aufschlüsselung nach Jahre und nach Versicherungsunternehmen)

41.       Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2000, 2001, 2002,
2003 und 2004 durch die Krankenfürsorgeanstalt für die Beamten der Landeshauptstadt
Linz gegenüber privaten Versicherungen beantwortet und in welcher Form die Daten
jeweils übermittelt?

(Aufschlüsselung nach Jahre und nach Versicherungsunternehmen)

42.  Sind in diesen Jahren Manipulationsversuche der Oberösterreichischen
Krankenfürsorgeanstalt für die Beamten der Landeshauptstadt Linz bekannt geworden,
um zu diesen personenbezogenen Gesundheitsdaten zu gelangen?

Wenn ja, welche? Welche Maßnahmen mussten ergriffen werden?

43.       Wie werden Ermittlungsanfragen nach § 11 a VersVG mit ausdrücklicher
Zustimmungserklärung von Betroffenen konkret von der Krankenfürsorgeanstalt für die
Beamten der Landeshauptstadt Wien behandelt?

44.       Werden diese personenbezogenen Gesundheitsdaten dabei direkt der anfragestellenden
Versicherung bzw. anderen Dritten (die jeweils eine ausdrückliche
Zustimmungserklärung des Betroffenen vorgelegt hat) oder dem/der Betroffenen zur
allfälligen Weiterverwendung (z.B. zur Weitergabe an Versicherung) übermittelt?

45.       Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2000,
2001, 2002, 2003 und 2004 durch Dritte (die jeweils eine ausdrückliche
Zustimmungserklärung der Betroffenen vorlegten) an die Krankenfürsorgeanstalt für die
Beamten der Landeshauptstadt Wien gestellt? (Aufschlüsselung nach Jahre und nach
Branche)

46.       Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2000, 2001, 2002,
2003 und 2004 Dritten gegenüber beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils
übermittelt? (Aufschlüsselung nach Jahren und nach Branche)

47.       Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2000,
2001, 2002, 2003 und 2004 durch private Versicherungen (die jeweils eine
ausdrückliche Zustimmungserklärung der Betroffenen vorlegten) an die


Krankenfürsorgeanstalt für die Beamten der Landeshauptstadt Wien gestellt?
(Aufschlüsselung nach Jahre und nach Versicherungsunternehmen)

48.  Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2000, 2001, 2002,
2003 und 2004 durch die Krankenfürsorgeanstalt für die Beamten der Landeshauptstadt
Wien gegenüber privaten Versicherungen beantwortet und in welcher Form die Daten
jeweils übermittelt?

(Aufschlüsselung nach Jahre und nach Versicherungsunternehmen)

49.  Sind in diesen Jahren Manipulationsversuche der Krankenfürsorgeanstalt für die
Beamten der Landeshauptstadt Wien bekannt geworden, um zu diesen
personenbezogenen Gesundheitsdaten zu gelangen?

Wenn ja, welche? Welche Maßnahmen mussten ergriffen werden?

50.      Wie werden Ermittlungsanfragen nach § 11 a VersVG mit ausdrücklicher
Zustimmungserklärung von Betroffenen konkret von der Krankenfürsorgeanstalt für die
Beamten der Landeshauptstadt Eisenstadt behandelt?

51.      Werden diese personenbezogenen Gesundheitsdaten dabei direkt der anfragestellenden
Versicherung bzw. anderen Dritten (die jeweils eine ausdrückliche
Zustimmungserklärung des Betroffenen vorgelegt hat) oder dem/der Betroffenen zur
allfälligen Weiterverwendung (z.B. zur Weitergabe an Versicherung) übermittelt?

52.      Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2000,
2001, 2002, 2003 und 2004 durch Dritte (die jeweils eine ausdrückliche
Zustimmungserklärung der Betroffenen vorlegten) an die Krankenfürsorgeanstalt für die
Beamten der Landeshauptstadt Eisenstadt gestellt? (Aufschlüsselung nach Jahre und
nach Branche)

53.      Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2000, 2001, 2002,
2003 und 2004 Dritten gegenüber beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils
übermittelt? (Aufschlüsselung nach Jahren und nach Branche)

54.      Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2000,
2001, 2002, 2003 und 2004 durch private Versicherungen (die jeweils eine
ausdrückliche Zustimmungserklärung der Betroffenen vorlegten) an die
Krankenfürsorgeanstalt für die Beamten der Landeshauptstadt Eisenstadt gestellt?
(Aufschlüsselung nach Jahre und nach Versicherungsunternehmen)

 


55.  Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2000, 2001, 2002,
2003 und 2004 durch die Krankenfürsorgeanstalt für die Beamten der Landeshauptstadt
Eisenstadt gegenüber privaten Versicherungen beantwortet und in welcher Form die
Daten jeweils übermittelt?

(Aufschlüsselung nach Jahre und nach Versicherungsunternehmen)

56.  Sind in diesen Jahren Manipulationsversuche der Krankenfürsorgeanstalt für die
Beamten der Landeshauptstadt Eisenstadt bekannt geworden, um zu diesen
personenbezogenen Gesundheitsdaten zu gelangen?

Wenn ja, welche? Welche Maßnahmen mussten ergriffen werden?

57.       Wie werden Ermittlungsanfragen nach § 11 a VersVG mit ausdrücklicher
Zustimmungserklärung von Betroffenen konkret von der Krankenfürsorgeanstalt für die
Beamten des Magistrates Steyr behandelt?

58.       Werden diese personenbezogenen Gesundheitsdaten dabei direkt der anfragestellenden
Versicherung bzw. anderen Dritten (die jeweils eine ausdrückliche
Zustimmungserklärung des Betroffenen vorgelegt hat) oder dem/der Betroffenen zur
allfälligen Weiterverwendung (z.B. zur Weitergabe an Versicherung) übermittelt?

59.       Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2000,
2001, 2002, 2003 und 2004 durch Dritte (die jeweils eine ausdrückliche
Zustimmungserklärung der Betroffenen vorlegten) an die Krankenfürsorgeanstalt für die
Beamten des Magistrates Steyr gestellt? (Aufschlüsselung nach Jahre und nach
Branche)

60.       Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2000, 2001, 2002,
2003 und 2004 Dritten gegenüber beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils
übermittelt? (Aufschlüsselung nach Jahren und nach Branche)

61.       Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2000,
2001, 2002, 2003 und 2004 durch private Versicherungen (die jeweils eine
ausdrückliche Zustimmungserklärung der Betroffenen vorlegten) an die
Krankenfürsorgeanstalt für die Beamten des Magistrates Steyr gestellt?
(Aufschlüsselung nach Jahre und nach Versicherungsunternehmen)

62.       Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2000, 2001, 2002,
2003 und 2004 durch die Krankenfürsorgeanstalt für die Beamten des Magistrates Steyr
gegenüber privaten Versicherungen beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils


übermittelt?

(Aufschlüsselung nach Jahre und nach Versicherungsunternehmen)

63.  Sind in diesen Jahren Manipulationsversuche der Krankenfürsorgeanstalt für die
Beamten des Magistrates Steyr bekannt geworden, um zu diesen personenbezogenen
Gesundheitsdaten zu gelangen?

Wenn ja, welche? Welche Maßnahmen mussten ergriffen werden?

64.      Wie werden Ermittlungsanfragen nach § 11 a VersVG mit ausdrücklicher
Zustimmungserklärung von Betroffenen konkret von der Krankenfürsorge für die
Beamten der Stadt Wels behandelt?

65.      Werden diese personenbezogenen Gesundheitsdaten dabei direkt der anfragestellenden
Versicherung bzw. anderen Dritten (die jeweils eine ausdrückliche
Zustimmungserklärung des Betroffenen vorgelegt hat) oder dem/der Betroffenen zur
allfälligen Weiterverwendung (z.B. zur Weitergabe an Versicherung) übermittelt?

66.      Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2000,
2001, 2002, 2003 und 2004 durch Dritte (die jeweils eine ausdrückliche
Zustimmungserklärung der Betroffenen vorlegten) an die Krankenfürsorge für die
Beamten der Stadt Wels gestellt? (Aufschlüsselung nach Jahre und nach Branche)

67.      Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2000, 2001, 2002,
2003 und 2004 Dritten gegenüber beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils
übermittelt? (Aufschlüsselung nach Jahren und nach Branche)

68.      Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11 a VersVG wurden 2000,
2001, 2002, 2003 und 2004 durch private Versicherungen (die jeweils eine
ausdrückliche Zustimmungserklärung der Betroffenen vorlegten) an die
Krankenfürsorge für die Beamten der Stadt Wels gestellt? (Aufschlüsselung nach Jahre
und nach Versicherungsunternehmen)

69.      Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2000, 2001, 2002,
2003 und 2004 durch die Krankenfürsorge für die Beamten der Stadt Wels gegenüber
privaten Versicherungen beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils
übermittelt?

(Aufschlüsselung nach Jahre und nach Versicherungsunternehmen)

70.  Sind in diesen Jahren Manipulationsversuche der Krankenfürsorge für die Beamten der


Stadt Wels bekannt geworden, um zu diesen personenbezogenen Gesundheitsdaten zu

gelangen?

Wenn ja, welche? Welche Maßnahmen mussten ergriffen werden?

71.       Wie werden Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG mit ausdrücklicher
Zustimmungserklärung von Betroffenen konkret von der Krankenfürsorgeanstalt der
Magistratsbeamten de Landeshauptstadt Salzburg behandelt?

72.       Werden diese personenbezogenen Gesundheitsdaten dabei direkt der anfragestellenden
Versicherung bzw. anderen Dritten (die jeweils eine ausdrückliche
Zustimmungserklärung des Betroffenen vorgelegt hat) oder dem/der Betroffenen zur
allfälligen Weiterverwendung (z.B. zur Weitergabe an Versicherung) übermittelt?

73.       Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2000,
2001, 2002, 2003 und 2004 durch Dritte (die jeweils eine ausdrückliche
Zustimmungserklärung der Betroffenen vorlegten) an die Krankenfürsorgeanstalt der
Magistratsbeamten de Landeshauptstadt Salzburg gestellt? (Aufschlüsselung nach Jahre
und nach Branche)

74.       Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2000, 2001, 2002,
2003 und 2004 Dritten gegenüber beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils
übermittelt? (Aufschlüsselung nach Jahren und nach Branche)

75.       Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2000,
2001, 2002, 2003 und 2004 durch private Versicherungen (die jeweils eine
ausdrückliche Zustimmungserklärung der Betroffenen vorlegten) an die
Krankenfürsorgeanstalt der Magistratsbeamten de Landeshauptstadt Salzburg gestellt?
(Aufschlüsselung nach Jahre und nach Versicherungsunternehmen)

76.       Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2000, 2001, 2002,
2003 und 2004 durch die Krankenfürsorgeanstalt der Magistratsbeamten de
Landeshauptstadt Salzburg gegenüber privaten Versicherungen beantwortet und in
welcher Form die Daten jeweils übermittelt?

(Aufschlüsselung nach Jahre und nach Versicherungsunternehmen)

77.  Sind in diesen Jahren Manipulationsversuche der Krankenfürsorgeanstalt der
Magistratsbeamten de Landeshauptstadt Salzburg bekannt geworden, um zu diesen
personenbezogenen Gesundheitsdaten zu gelangen?

Wenn ja, welche? Welche Maßnahmen mussten ergriffen werden?

 


78.     Wie werden Ermittlungsanfragen nach § 11 a VersVG mit ausdrücklicher
Zustimmungserklärung von Betroffenen konkret von der Krankenfürsorgeeinrichtung
der Beamten der Stadtgemeinde Hallein behandelt?

79.     Werden diese personenbezogenen Gesundheitsdaten dabei direkt der anfragestellenden
Versicherung bzw. anderen Dritten (die jeweils eine ausdrückliche
Zustimmungserklärung des Betroffenen vorgelegt hat) oder dem/der Betroffenen zur
allfälligen Weiterverwendung (z.B. zur Weitergabe an Versicherung) übermittelt?

80.     Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2000,
2001, 2002,2003 und 2004 durch Dritte (die jeweils eine ausdrückliche
Zustimmungserklärung der Betroffenen vorlegten) an die Krankenfürsorgeeinrichtung
der Beamten der Stadtgemeinde Hallein gestellt? (Aufschlüsselung nach Jahre und nach
Branche)

81.     Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2000, 2001,2002,
2003 und 2004 Dritten gegenüber beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils
übermittelt? (Aufschlüsselung nach Jahren und nach Branche)

82.     Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2000,
2001, 2002,2003 und 2004 durch private Versicherungen (die jeweils eine
ausdrückliche Zustimmungserklärung der Betroffenen vorlegten) an die
Krankenfürsorgeeinrichtung der Beamten der Stadtgemeinde Hallein gestellt?
(Aufschlüsselung nach Jahre und nach Versicherungsunternehmen)

83.     Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2000, 2001,2002,
2003 und 2004 durch die Krankenfürsorgeeinrichtung der Beamten der Stadtgemeinde
Hallein gegenüber privaten Versicherungen beantwortet und in welcher Form die Daten
jeweils übermittelt?

(Aufschlüsselung nach Jahre und nach Versicherungsunternehmen)

84. Sind in diesen Jahren Manipulationsversuche der Krankenfürsorgeeinrichtung der
Beamten der Stadtgemeinde Hallein bekannt geworden, um zu diesen
personenbezogenen Gesundheitsdaten zu gelangen?

Wenn ja, welche? Welche Maßnahmen mussten ergriffen werden?