4028/J XXII. GP

Eingelangt am 02.03.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Keck,

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

betreffend „Unterricht von HauptschullehrerInnen in fremden Fächern"

Die Ausbildung unserer Kinder und Jugendlichen ist ein bedeutender Faktor für die
Entwicklung unserer Gesellschaft. Entscheidend ist hierbei neben dem grundsätzlichen
Vorhandensein von Bildungseinrichtungen vor allem die Qualität der Ausbildung und Lehre,
die in diesen Institutionen geboten wird.

Ziel muss es sein, stets Bildungsmöglichkeiten auf höchstem Niveau anzubieten, wobei diese
Prämisse nicht nur in den allgemeinbildenden höheren Schulen gelten darf, sondern
selbstverständlich auch in den Volks-, Haupt- und Polytechnischen Schulen.

Vor allem in Hauptschulen gibt es jedoch zahlreiche Fälle, wo HauptschullehrerInnen die
SchülerInnen in Fächern unterrichten, für die sie nicht geprüft sind. Auch werden
VolksschullehrerInnen für den Unterricht in Hauptschulen eingesetzt.

Der Einsatz zahlreicher LehrerInnen in Fächern, über die sie keine Prüfung an einer
anerkannten Lehrerausbildungsanstalt (z.B. Pädagogische Akademie) im Sinne einer
Lehrbefähigung verfügen, kann zu Qualitätseinbußen im Ausbildungsbereich führen und
dadurch Kindern und Jugendlichen ihre möglichen Zukunftschancen nehmen.

Die unterzeichnenden Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur nachstehende Anfrage.

Anfrage

1.              Wie viele HauptschullehrerInnen unterrichten in den oberösterreichischen bzw. Linzer
Hauptschulen in Schulfächern, für die sie nicht geprüft sind?

2.              Wie viele, für den Unterricht an Volksschulen geprüfte, LehrerInnen werden für einen
Unterricht an oberösterreichischen bzw. Linzer Hauptschulen eingesetzt?

3.              Welcher Bewilligungen bedarf es, dass LehrerInnen in fremden Fächern unterrichten
dürfen?

4.              Gibt es vor Zuteilung der unterrichtsfremden Fächer eine Überprüfung, ob ein
Mindestmaß an fachlicher Qualifikation für das fremde Unterrichtsfach gegeben ist?