4030/J XXII. GP

Eingelangt am 02.03.2006
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ANFRAGE

der Abgeordneten Manfred Lackner

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend Änderungen im Ärztegesetz

In den letzten Jahren gab es durch Änderungen des Ärztegesetzes massive Eingriffe im
Leistungskatalog der Wohlfahrtsfonds, insbesondere im Bereich der Todesfallbeihilfe. In der
Ärztekammer für Wien wurde diese gänzlich gestrichen.

Den ÄrztInnen wurde jahrelang eine Summe von ungefähr 18.000 Euro für ihre Angehörigen
garantiert. Wenn ÄrztInnen auch nach kurzer Dauer der Beitragszahlung verstarben, wurde
die versprochene Höchstsumme ausbezahlt.

Die Abschaffung der Todesfallbeihilfe - die von den ÄrztInnen zur Finanzierung der
Bestattungskosten und als Unterstützung der Hinterbliebenen vorgesehen war - führt zu
verfassungsrechtlichen Bedenken.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen nachstehende

Anfrage:

1.          Ist es verfassungsrechtlich zulässig, dass Leistungen der Wohlfahrtsfonds - ohne
entsprechende Übergangsfristen - derart massiv verändert / verschlechtert werden?

a)   Wenn ja, warum?

b)  Wenn nein, welche Maßnahmen werden Sie setzen?

2.         Wie beurteilen Sie die Änderungen der Satzungen des Wohlfahrtsfonds?

a)        Zwingt das Ärztegesetz zur Änderung der Satzung ohne Übergangsregelung?

b)        Wäre es möglich, auch nach dem Entfall einer Leistung neue Leistungen so zu
bemessen, dass der Übergang zu einem neuen Leistungsrecht dem Alter und der
geleisteten Einzahlung entsprechend abgestuft wird?

3.         Halten Sie die Regelungen des Ärztegesetzes für verfassungsrechtlich unbedenklich?

a)        Wenn ja, halten Sie die Regelung der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Wiener
Ärztekammer, im Zusammenhang mit dem Entfall der Todesfallbeihilfe, für
verfassungs- und rechtskonform?

b)        Wenn nein, welche Maßnahmen werden Sie setzen?