4060/J XXII. GP

Eingelangt am 16.03.2006
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Anfrage

Der Abgeordneten Renate Csörgits

und GenossInnen

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und

Konsumentenschutz

betreffend Zuverdienstgrenze beim Kindergeld

In einem Interview mit Öl vom 18. Februar haben Sie gesagt, dass
voraussichtlich weniger als ein Prozent der KindergeldbezieherInnen die
Zuverdienstgrenze überschritten haben. Da 15 Prozent Überbezug gesetzlich
verankert sind, rechnen Sie auch nicht damit, dass irgend jemand Kindergeld
zurück zahlen muss. Eine Evaluierung mit Hilfe der Daten von den
Gebietskrankenkassen soll Ihren Angaben nach in einigen Wochen vorliegen.
Da seit Ihrer Ankündigung bereits mehr als 4 Wochen vergangen sind, stellen
die unterzeichneten Abgeordneten deshalb folgende

Anfrage

1. Auf welchen Zeitraum bezieht sich die Evaluierung?

2.      Wie viele KindergeldbezieherInnen haben im Jahr 2002 die
Zuverdienstgrenze von 14.600 Euro pro Kalenderjahr überschritten?
(aufgegliedert nach Selbstständige/Unselbstständige und nach Geschlecht)

3.      Wie viele KindergeldbezieherInnen haben die Zuverdienstgrenze in den
Jahren 2003, 2004 und 2005 überschritten? (aufgegliedert nach
Selbstständige/Unselbstständige und nach Geschlecht)

4.      Wie viele KindergeldbezieherInnen haben die Zuverdienstgrenze um mehr als
15 Prozent überschritten, können also auch nicht die Härteklausel-Verordnung,
die eine Überschreitung um maximal 15 Prozent in nicht vorhersehbaren Fällen
toleriert, in Anspruch nehmen? (wiederum für die Jahre 2002, 2003, 2004, 2005
und aufgegliedert in Selbstständige/Unselbstständige und nach Geschlecht)


5.       Falls Ihnen diese Daten nach wie vor nicht vorliegen: Was sind die Gründe
dafür, dass Ihnen die Daten bis dato nicht bekannt sind und wann werden sie
vorliegen?

6.       Angesichts der unterschiedlichen Aussagen von Regierungsseite darüber, ob
die Nichteinhaltung der Zuverdienstgrenze für die KindergeldbezieherInnen
negative Konsequenzen hat oder nicht, sind viele Eltern ratlos. Sie wissen nicht,
ob sie sich nun an die Zuverdienstgrenze halten müssen oder sie diese ignorieren
können. Was raten Sie den Müttern und Vätern, die derzeit Kindergeld beziehen,
im Zusammenhang mit der Zuverdienstgrenze?