4063/J XXII. GP

Eingelangt am 21.03.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Steier und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend angeblich steigende Zahl von Verkehrsdelikten durch Fahrzeuge des

BMVIT

Die Initiative Tempo 160’ auf Teilen des österreichischen Autobahnnetzes in
Verbindung mit dem freimütigen Bekenntnis, auch schon mal schneller als 130
unterwegs zu sein, haben dem Verkehrsminister in den Kommentaren den wenig
schmeichelhaften Beinamen „Minister 160" eingetragen. Mag sein, dass die
Vorstellung „im Dienstwagen - womöglich mit Blaulicht - und mautfrei mit
Geschwindigkeiten jenseits der bestehenden gesetzlichen Beschränkungen über
Österreichs Straßen zu brausen" von manchen mit coolem Image verwechselt wird.
Dieses Bild ist aber keinesfalls mit der wichtigen und überaus ernsten Rolle eines
Ministers vereinbar, der nicht nur für den Verkehr, sondern auch für die
Verkehrssicherheit zuständig ist.

Nun mehren sich Gerüchte, wonach in den vergangenen Monaten eine deutliche
Zunahme von Anonymverfügungen, Anzeigen und Strafen aufgrund von
Verkehrsdelikten bei Dienstfahrzeugen des BMVIT festzustellen sein soll.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie nachstehende

Anfrage:

1.                         Wie viele Anonymverfügungen, Anzeigen und Strafen wegen
straßenpolizeilichen oder kraftfahrrechtlichen Delikten wurden für zum Fuhrpark
des BMVIT zugehörige Fahrzeuge in den Jahren 2004, 2005 und den Zeitraum
1.1.-1.3.2006 verhängt?

2.                         Aufgrund welcher konkreten Delikte und Verkehrsübertretungen erfolgten diese
Anonymverfügungen, Anzeigen und Strafen?

3.                         Wie viele dieser Anonymverfügungen, Anzeigen und Strafen bezogen sich auf
vom BM für Verkehr, Innovation und Technologie bzw. MitarbeiterInnen seines
Büros benutzte Dienstfahrzeuge?

4.                         Welche Delikte und Verkehrsübertretungen lagen hier den Anonymverfügungen,
Anzeigen und Strafen zugrunde?

5.                         Werden die Kosten für Anonymverfügungen, Anzeigen und Strafen wegen
straßenpolizeilichen oder kraftfahrrechtlichen Delikten aus Mitteln des BMVIT
getragen oder haben dafür die jeweiligen FahrerInnen aufzukommen?


6.                         Stimmen die Gerüchte, dass es in den vergangenen Monaten zu einem Anstieg
von Anonymverfügungen, Anzeigen und Strafen für die dem Fuhrpark des
BMVIT zugehörigen Fahrzeuge gekommen ist?

7.                         Wenn ja, was sind die Ursachen dafür?