41/J XXII.GP
Eingelangt am: 23.01.2003
ANFRAGE
der Abgeordneten Bettina Stadlbauer und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend “Liberalisierungsangebote für das Dienstleistungsabkommen" der
Welthandelsorganisation".
Die WTO-Ministerkonferenz
in Doha hat einen Zeitplan für die aktuellen WTO-
Verhandlungen
festgelegt. Dieser Zeitplan sieht vor, dass die Europäische Union am 31.
März
2003 die
österreichischen Liberalisierungsangebote für das GATS-Abkommen der
WTO
übergibt.
Bis jetzt haben sie, Herr Minister Bartenstein, es verabsäumt die
österreichischen
Angebote konkret zu benennen und dem Parlament sowie der Öffentlichkeit zu
präsentieren.
In der Tageszeitung “Der Standard" vom 23. Juli 2002 vertreten sie
die Meinung, dass es
noch zu früh sei um über konkrete Liberalisierungsangebote etwas zu
sagen, da ja bis März
2003 Zeit ist. Wir sind der Ansicht, dass es höchste Zeit ist dem
Parlament und den
BürgerInnen
zu erklären, welche Liberalisierungsangebote sie im Rahmen der GATS-
Verhandlungen
für Österreich einbringen werden.
Die unterzeichneten
Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit
nachstehende
Anfrage:
1. Bis 31. März 2003 sind von den
WTO-Mitgliedsländern Liberalisierungsangebote an die
anderen Mitgliedsstaaten in die Verhandlungen einzubringen. Welche konkreten
Angebote bringen Österreich bzw. die EU-Kommission ein?
a) Wird es Angebote
im Bereich der unternehmerischen und berufsbezogenen
Dienstleistungen (Ärzte,
Anwälte, Wirtschaftsprüfer,...) geben und wenn ja, welche
genau?
b) Wird es Angebote im Bereich der
Kommunikationsdienstleistungen (Postdienste,
Telekommunikationsdienstleistungen,...)
geben und wenn ja, welche genau?
c) Wird es Angebote im Bereich der Bau-
und Montagedienstleistungen (Hochbau,
Tiefbau,...) geben und wenn ja, welche
genau?
d) Wird es Angebote im Bereich der
Vertriebsdienstleistungen (Einzelhandel,
Großhandel,...) geben und wenn ja,
welche genau?
e) Wird es Angebote im Bereich der
Bildungsdienstleistungen (Kindergärten,
Grundschulen, Schulbildung, Universitätsausbildung,
Erwachsenenbildung,...) geben und
wenn ja, welche genau?
f) Wird es Angebote im Bereich der
Umweltdienstleistungen (Wasserversorgung,...)
geben und wenn ja, welche genau?
g) Wird es Angebote im Bereich der Finanzdienstleistungen (Lebens- und
Krankenversicherungen, Bankdienstleistungen,...) geben und wenn ja, welche genau?
h) Wird es Angebote im Bereich der medizinischen und sozialen Dienstleistungen
(Krankenhausdienstleistungen, sonstige Gesundheitsdienstleistungen, Soziale
Dienstleistungen,...) geben und wenn ja, welche genau?
i) Wird es Angebote im Bereich Tourismus und Reisedienstleistungen geben und wenn ja,
welche genau?
j) Wird es Angebote im Bereich Erholung, Kultur und Sport geben und wenn ja, welche
genau?
k) Wird es Angebote im Bereich der Transportdienstleistungen (Schienenverkehr,
Straßenverkehr,...) geben und wenn ja, welche genau?
1) Wird es Angebote in anderen Dienstleistungsbereichen geben und wenn ja, welche
genau?
2.) Das GATS-Abkommen kennt vier
Kategorien von Dienstleistungserbringungen. Die 4.
Dienstleistungserbringungsart beinhaltet
die Grenzüberschreitung des Dienstleisters bei der
Erbringung. Deshalb ist dieser Bereich für einen regulierbaren
Arbeitsmarkt von besonderer
Bedeutung. Es sind Forderungen von WTO-Mitgliedsländern bekannt welche die
Ausdehnung der legalen Anwesenheit auf
sechs Monate beinhalten bzw. die Reduzierung der
Sozialversicherungsabgaben. Wird es im Bereich von mode 4
Liberalisierungsangebote von
Österreich geben und wenn ja,
welche genau?
3.) Die Forderungen an Österreich
wurden bis 31. Juni 2002 übermittelt. Welche Forderungen
wurden von den anderen WTO-Mitgliedsländern im Rahmen der GATS -
Verhandlungen an
Österreich bzw. die Europäische Union gestellt? Wir ersuchen um
vollständige Auflistung in
deutscher Sprache. Gibt es Forderungen an
Österreich im Bereich von mode 4 -
Grenzüberschreitung von Dienstleistungserbringern?
4.) Das GATS - Abkommen nimmt
gemäß Artikel 1Dienstleistungen die “in staatlicher
Zuständigkeit" erbracht wurden vom GATS aus. Allerdings nur dann,
wenn diese “weder zu
kommerziellen Zwecken noch im Wettbewerb mit einem oder mehreren
Dienstleistungserbringern erbracht
werden". Wir ersuchen um eine genaue Erläuterung dieses
Paragrafen am Beispiel der Gesundheitsdienstleistungen,
am Beispiel der Wasserver- und
entsorgung, am Beispiel der
Bildungsdienstleistungen und am Beispiel der
Verkehrsdienstleistungen. Welche konkreten österreichischen
Unternehmungen,
Einrichtungen aus diesen Bereichen fallen unter das GATS und welche nicht?
5.) Wann wird der österreichische Nationalrat mit den Liberalisierungsangeboten befasst?