4110/J XXII. GP
Eingelangt am 30.03.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten HAGENHOFER
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend Wettbewerbsverzerrung in der Baubranche
Wenn eine deutsche
Baufirma in Österreich tätig wird, so muss sie ihre Arbeitskräfte der im
Finanzministerium angesiedelten Behörde
Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung (KIAB)
melden. Die KIAB leitet diese Meldung
an den zuständigen Krankenversicherungsträger, die BUAK
sowie den zuständigen Arbeitsinspektor weiter. Damit sind die Pflichten der
deutschen Firma erfüllt.
Wenn eine
österreichische Baufirma hingegen in Deutschland tätig wird, hat sie
umfangreiche
Bestimmungen einzuhalten: Nicht nur die pünktliche Meldung der
ArbeitnehmerInnen vor
Arbeitsaufnahme sondern z.B. auch die Bereitstellung der konkreten
Lohnabrechnungen mit
zugehörigen Stundenzetteln auf der
Baustelle. Die beim deutschen Zoll angesiedelte zuständige
Gruppe überprüft auf jeder Baustelle neben den Lohnabrechnungen u.a. die
Übereinstimmung der
angemeldeten mit den tatsächlich beschäftigten Mitarbeitern und deren
Anmeldung zur
Sozialversicherung. Sie ist ermächtigt,
sofort Bußgeldverfahren einzuleiten bzw. Bußgeldbescheide
zu erlassen. Österreichische
Unternehmen klagen in diesem Zusammenhang über unangemessen
strenge Kontrollen durch die deutschen Behörden und rigorose Ahndungen
auch kleinster
Abweichungen, die in keiner Relation zur Kontrolle in Österreich tätiger
deutscher Firmen durch
österreichische Behörden stehen. Somit ergibt sich ein Wettbewerbsnachteil für
österreichische
Firmen innerhalb der EU, noch dazu im
Grenzbereich.
Es
geht in dieser Anfrage nicht um eine Kritik der strengen Kontrollen in
Deutschland, sondern darum,
wettbewerbsverzerrende Faktoren zu beseitigen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Wirtschaft und
Arbeit folgende
Anfrage:
1.
Wie
ist die derzeitige Gesetzeslage im Detail bzw. im Ländervergleich für
grenzüberschreitende
Dienstleistungen
in der Baubranche innerhalb der Europäischen Union?
2.
Welche
Gesetzesänderungen, die Einfluss auf grenzüberschreitende Dienstleistungen in
der
Baubranche nehmen, gab es in
Österreich seit dem Beitritt Österreichs zur EU 1995?
3.
Wie
kann die in Österreich derzeit geltende Gesetzeslage genutzt werden, um die
bestehende
Wettbewerbsverzerrung auszugleichen?
4.
Sind
Maßnahmen seitens des BMWA - bspw. in der Funktion des EU-Ratsvorsitzes -
geplant,
um die
Wettbewerbsbedingungen anzugleichen?