4124/J XXII. GP

Eingelangt am 31.03.2006
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

 

betreffend Kosten und MitarbeiterInnen von Ministerbüros

 

 

Die letzten parlamentarischen  Anfragen betreffend Kosten und Ausstattung von Ministerbüros( 3235/J – 3246/J) und die leider notwendigen Nachfragen bei einigen Ministerien (3461/J ff.) erbrachten das doch einigermaßen erstaunliche Ergebnis, dass einige Ministerien die Zahl ihrer KabinettsmitarbeiterInnen beträchtlich vermehrten, während andere Ministerien ihre MitarbeiterInnen ziemlich konstant gehalten haben.

 

Die Kosten der Kabinette insgesamt sind durch die zusätzlichen MitarbeiterInnen beträchtlich angestiegen: von rund 7,5 Mio € auf mehr als 12 Mio €.

Die Zahl der KabinettsmitarbeiterInnen wurde von 118 im Jahr 2000 auf 156 im Jahr 2005 ausgeweitet.

Positiv zu erwähnen ist einzig, dass die Zahl der in Arbeitsleihe beschäftigten Personen offensichtlich zurückgegangen ist.

 

Die EU Präsidentschaft hat in einzelnen Ressorts offensichtlich zu weiteren Personalaufstockungen im Kabinettsbereich geführt.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.      Wie viele Personen werden gegenwärtig im Ministerbüro bzw. im Büro Ihres Staatssekretärs beschäftigt?

 

2.      Welche Personen, geordnet nach Namen, wurden seit 1.1.2005 (unter Anführung des Datums des Beschäftigungsbeginns sowie eines etwaigen Beschäftigungsendes) im Ministerbüro bzw. im Büro Ihres Staatssekretärs beschäftigt und auf welcher Grundlage (Beamtendienstgesetz, Vertragsbedienstetengesetz, Sondervertrag gemäß § 36 VBG, Angestelltengesetz oder Arbeitsüberlassungsgesetz) basierte jeweils dieses Dienstverhältnis?  

 

3.      Bei wie vielen MitarbeiterInnen des Ministerbüros bzw. des Büros Ihres Staatssekretärs bestanden 2005 Arbeitsleihverträge?

 

4.      Bei wie vielen MitarbeiterInnen des Ministerbüros bzw. des Büros Ihres Staatsekretärs wurden im Jahr 2006 Arbeitsleihverträge neu abgeschlossen?

 

5.      Mit welchen Arbeitskräfteüberlassern wurden diese Arbeitsleihverträge abgeschlossen?

 

6.      Wie hoch sind die Gesamtkosten (inkl. Überstunden und sonstiger Entgeltbestandteile), die aus der Beschäftigung aller MitarbeiterInnen des Ministerbüros bzw. des Büros Ihres Staatssekretärs (gemeint sind hier KabinettsmitarbeiterInnen im engeren Sinn, exkl. Sekretariat, Kanzlei – und sonstige Hilfskräfte) im Jahr 2005 entstanden sind?

 

7.      Wie hoch sind die Gesamtkosten (inkl. Überstunden und sonstiger Entgeltbestandteile), die aus der Beschäftigung aller MitarbeiterInnen des Ministerbüros bzw. des Büros Ihres Staatssekretärs in den Monaten Jänner bis März 2006 entstanden sind?

 

8.      Wie viele sonstige MitarbeiterInnen (gemeint sind hier Kanzlei- und sonstige Hilfskräfte, Fahrdienst, Sekretariate usw.) waren in Ihrem Ministerbüro bzw. im Büro Ihres Staatssekretariats im Jahr 2005 beschäftigt?

 

9.      In welchen Funktionen waren diese weiteren MitarbeiterInnen beschäftigt?

 

10.    Wie viele sonstige MitarbeiterInnen waren im Jahr 2005 in Ihrem Ministerbüro bzw. dem Büro Ihres Staatssekretariats im Jahr 2005 beschäftigt und in welchen Funktionen?

 

11.    Bei wie vielen sonstigen MitarbeiterInnen des Ministerbüros bzw. des Büros Ihres Staatssekretariats bestanden im Jahr 2005 Arbeitsleihverträge?