4152/J XXII. GP

Eingelangt am 11.04.2006
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Ruth Becher

und GenossInnen

an den Bundeskanzler

betreffend Offenlegung des Eurofighter-Kaufvertrages

Namhafte Verfassungsexperten geben der SPÖ in ihrer Kritik an der Geheimhaltung des
Eurofighter-Vertrages Recht. „Ich kann nicht erkennen", so Univ.-Prof. Dr. Heinz Mayer am
21. März 2006 im Standard, „aus welchen Gründen 'kaufmännische Bestimmungen'gem. Art.
20 Abs. 3 B-VG der Geheimhaltung unterliegen müssten. Welches
´überwiegende Interesse
der Partei' (des Verkäufers) eine Geheimhaltung rechtfertigen sollte, ist nicht erkennbar. Die
übrigen Gründe, die gem. Art. 20 Abs. 3 B-VG zur Geheimhaltung verpflichten, stehen im
Dienste öffentlicher Interessen; daraus folgt, dass eine Verschwiegenheitspflicht, die keinem
öffentlichem Interesse dient, nicht anzunehmen ist.u
Oder Univ.-Prof. Dr. Öhlinger im Kurier
desselben Tages: „Es könnten zwar einzelne militärisch wichtige Vertragsteile
unveröffentlicht bleiben,
`aber das Parlament komplett von der Kontrolle auszuschließen,
halte ich mit den Grundprinzipien der parlamentarischen Demokratie für nicht vereinbar."

In der Beantwortung einer von der sozialdemokratischen Parlamentsfraktion verlangten
Dringlichen Anfrage am 27. April des vorigen Jahres zum Thema Eurofighter-Beschaffung
sagte Bundeskanzler Schüssel in einem Zwischensatz in Richtung der SPÖ: „(...) da sollten
sie einfach die Vertragstexte genauer studieren (...)" (Nationalrat, XXII. GP,
Stenographisches Protokolls, 107. Sitzung, S. 26). Eine bemerkenswerte Aussage des
Regierungschefs. Konterkariert sie doch die bisherige Argumentationslinie der
Regierungsparteien, allen voran die des Verteidigungsministers, derzufolge der Eurofighter-
Kaufvertrag - neben militärischen - kaufmännische Bestimmungen enthalte, deren
Geheimhaltung im Interesse des Vertragspartners liege.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Bundeskanzler
nachstehende

Anfrage:

1  Am 27. April 2005 erklärten Sie im Rahmen der Dringlichen Anfrage
„Milliardengrab Eurofighter" in Richtung der anfragestellenden
sozialdemokratischen Parlamentsfraktion folgende Worte: „(...) da sollten sie
einfach die Vertragstexte genauer studieren (...)" Damit sind unmissverständlich
die Vertragstexte der Eurofighter-Beschaffung gemeint. Wenn Sie die Auffassung
vertreten, dass die Eurofighter-Kaufverträge einsehbar sind, warum wurde dann
den Oppositionsparteien SPÖ und Grüne bis dato die Einsichtnahme in eben dieses
Vertragswerk verwehrt?