4158/J XXII. GP
Eingelangt am
20.04.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
Im Jahre 2005 hat der Fragesteller mehrere
Parlamentarische Anfragen zum Problem
„Nahrungsergänzungsmittel und Doping"
an die dafür jeweils zuständigen Bundesminister
gestellt.
Aktuell waren diese Anfragen und Antworten im Jahr 2005 u.a. deswegen, da
zu diesem
Zeitpunkt gerade die Berufung von
Schirennläufer Hans Knauss gegen seine Dopingsperre vom
Internationalen Sportgerichtshof (CAS) abgewiesen wurde. Für den
positiven Dopingbefund
wurde von Hans Knauss ein
Nahrungsergänzungsmittel aus den USA verantwortlich gemacht.
Die nachfolgenden öffentlichen Aussagen von Sportlern und Funktionären
sowie die
Diskussionen zu dieser Entscheidung des CAS
waren allerdings sachlich kaum nachvollziehbar
und nicht kommentierbar.
Die wesentlichsten Erkenntnisse aus den einzelnen Anfragebeantwortungen:
• Die erstmals von der
Innenministerin beantwortete Parlamentarische Anfrage hat gezeigt,
welche sicherheitsbehördliche Maßnahmen
(BKA) wegen Gemeingefährdung, sowie wegen
Verstößen nach dem Arzneimittelgesetz bei verunreinigten
Nahrungsergänzungsmitteln,
Dopingmitteln und gefälschten Arzneimitteln
- insbesondere bei Internetangeboten - in
Österreich 2004 gesetzt wurden
(2624/AB XXII. GP).
Obwohl die Innenministerin einige
Fragen nur teilweise beantwortet hat, haben wir doch
erstmals nähere Informationen über die Ermittlungsmöglichkeiten und
bisherigen
Maßnahmen des BMI im Rahmen der Dopingbekämpfung erhalten. Vorraussetzung
für
sicherheitsbehördliche Maßnahmen sind, dass
der Verdacht einer (oder mehrerer)
gerichtlich strafbaren Handlung (z.B. §§ 5a, 84a AMG oder § 176 StGB) vorliegt.
Die absolut positive Überraschung
dabei: Es gab 2004 tatsächlich Ermittlungen die u.a.
gegen Inhaber von Websites geführt wurden, wenngleich die
konkreten produktbezogenen
Ermittlungsergebnisse nicht bekannt gegeben wurden. Bekannt gegeben wurden
auch die
Adressen der einzelnen Websites gegen die ermittelt wurde. Nun wäre die Justiz
am Zug
gewesen, da dieser diese Ermittlungsergebnisse des BMI und die Analysen von
ARC-
Seibersdorf übermittelt wurden. Die Antworten der Frau Justizministerin
waren aber dazu
absolut unbefriedigend, da genau diese Fragen nicht beantwortet wurden (2897/AB
XXII.
GP).
•
Die Antworten der Frau Justizministerin gaben einen Überblick
über die bisherigen
Anzeigen nach § 84a AMG sowie welche Straftatbestände mitangezeigt
wurden. Informativ
die Zahlen der Gerichtsverfahren (2002 - 2004) sowie die Art der
Erledigung bei Gericht. Es
überrascht negativ die hohe Anzahl von Zurücklegungen bzw. Einstellungen nach
der
Strafprozessordnung: Von 15 Gerichtsverfahren wurden 13 eingestellt. Es kam nur
zu einer
Verurteilung, ein Fall wurde diversionell erledigt. Dies ist aus meiner Sicht
grundsätzlich
rechtspolitisch zu hinterfragen. Die Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft im
Dopingfall
Hans Knauss gegenüber den angezeigten
Importeuren dieses US-Nahrungsergänzungsmittels
bedarf einer eigenen Diskussion.
•
Die Antworten des Bundeskanzlers - als Sportminister -
zur Dopingbekämpfung sind zur
Kenntnis zu nehmen, aber nicht zu
akzeptieren (2643/AB XXII. GP):
Nach 2003 wurden auch 2004 trotz Zuständigkeit des BKA in
keinem einzigen
Fitnessstudio Proben von NEM gezogen und
Doping-Analysen in Auftrag gegeben.
Deutlich wurde auch in dieser
Antwort, dass die internationale Zusammenarbeit und
Kontrolle - insbesondere bei Internetangeboten -
verbessert werden muss.
Mit dieser Antwort wurde auch
bekannt, um welches Produkt es sich beim Dopingfall Hans
Knauss gehandelt hat: „Super Complete capsules" aus den USA.
Mitgeteilt wurde damals
auch, dass eine diesbezügliche Strafanzeige gegen die Importeure erstattet
wurde (StA
Leoben). "Die Anzeige an die StA
Leoben bzw. LG Leoben umfasst auch die
Gesundheitsgefährdung, das Produkt super Complete capsules mit
der Chargennummer
404001, Herkunftsland USA wird bei
Nichterweislichkeit des Tatbestandes nach § 84a AMG
auch nach § 84b AMG bzw. § 26 StGB zu behandeln sein."
Diese Anzeige wurde aber aus nicht
näher bekannten Gründen zurückgelegt, es gab auch kein
Verwaltungsstrafverfahren wie auch kein Finanzstrafverfahren. Nicht einmal
der Strafakt
wurde den Bezirksverwaltungsbehörden bzw. den Finanzbehörden (Zoll)
übermittelt.
Ergebnis: Es kam überhaupt zu keiner Verfolgung der Importeure dieses
verunreinigten
NEM.
• Die Antworten des BMF
im Jahr 2004 und 2005 haben wieder einmal die wertvolle Arbeit
der Betrugsbekämpfung beim Import von NEM aus Drittstaaten aufgezeigt (2585/AB XXII.
GP, 3791/AB XXII: GP), wobei die Erfolge zumeist auf die Internetbeobachtung (Web-sites)
der Zollfahndung zurückgehen.
Seitens des Bundesministeriums für Finanzen konnten dabei
aber nur zollrechtliche
Überprüfungen und Ermittlungen zur Feststellung der Warenbeschaffenheit bzw.
des
Warenursprungs der in Frage stehenden Waren sowie finanzstrafrechtliche
Ermittlungen
wegen Verkürzung von Eingangsabgaben nach dem Finanzstrafgesetz (Schmuggel oder
Hinterziehung von Eingangsabgaben) durchgeführt werden. Die Verkehrsfähigkeit
von
Waren bzw. Beschränkungen beim
Inverkehrbringen nach dem AMG bzw. LMG konnten
nicht überprüft werden.
•
Diese Informationen ergänzten die bereits vorliegenden
Daten und bestätigten neuerlich
unsere Forderungen u.a. nach einem „Internet-Kompetenzzentrum
für Arzneimittel- und
Lebensmittelsicherheit" (EA 370/A(E) XXII.GP). Dem wurde seitens der
Regierungsparteien - trotz höchster
Aktualität - allerdings bis heute nicht Rechnung
getragen.
•
Ein besonderes Problem stellen in Österreich weiterhin
Fitnessstudios dar, in denen
weitestgehend zur Leistungssteigerung und
zum Muskelaufbau unkontrolliert Dopingmitteln
wie beispielsweise Anabolika, Steroide abgegeben und angewandt werden.
Wachstumshormonpräparate werden ebenfalls illegal gehandelt und weitergegeben.
Die
gesundheitlichen Auswirkungen dieser Mittel
sind katastrophal.
Die unterzeichneten Abgeordneten
richten daher an die Bundesministerin für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Welche Abteilung des
Bundeskriminalamtes hat nun (nach der Polizeireform) die Aufgabe -
ausländische wie inländische - Internetseiten (Webshops) auf denen
Dopingmittel,
Arzneimittel, (verunreinigte) Nahrungsergänzungsmittel oder sonstige illegale
Stoffe
angeboten werden, zu beobachten, zu
analysieren und sodann sicherheitsbehördliche
Ermittlungen einzuleiten?
2.
Welche Maßnahmen wurden 2005 gegen
in- bzw. ausländische Internetseiten durch das BMI
ergriffen?
3.
Wurden 2005 NEM im Auftrag der
Polizei bzw. der Sicherheitsbehörden Produkte (z.B.
NEM) auf Anabolika, Prohormone etc. untersucht?
3.1 Welche Produkte und wie viele Chargen der einzelnen Produkte wurden
dabei jeweils
untersucht?
Wenn nein, warum nicht?
3.2 Wenn ja, welche
Produkte mit welcher Chargennummer wurden untersucht?
3.3 Welche Ergebnisse erbrachten diese Untersuchungen (Aufschlüsselung auf
Produkte und
Chargennummer)?
3.4 In wie vielen Untersuchungen von Produkte wurden Dopingstoffe und sonstige
verbotene
Stoffe festgestellten bzw. nachgewiesen? Welche Stoffe bzw. welche
Überschreitungen
wurden nachgewiesen?
3.5 Welche Produkte betraf dies (Ersuche um namentliche Bekanntgabe der
Produkte und
Chargennummer)?
3.6 Welche
konkreten Maßnahmen wurden durch die dafür jeweils zuständigen
Sicherheitsbehörden, das Bundeskriminalamt
oder die Polizei vorgenommen?
3.7 Wurden diese Produkte im Anti-Doping Labor im Austrian Research Center
untersucht?
Wenn nein, wo dann?
4. Wurden 2005 aufgrund des Verdachts einer (oder
mehrerer) gerichtlich strafbaren Handlung
2005 durch die Polizei bzw. Sicherheitsbehörden Web-Seiten (Online-Anbieter)
beobachtet
und kontrolliert, in denen Dopingmittel, Arzneimittel, Tierarzneimittel,
Anabolika oder
(verunreinigte) Nahrungsergänzungsmittel
angeboten und in weiterer Folge eingeführt bzw.
in Österreich in Verkehr gebracht wurden?
4.1 Wenn nein,
warum nicht?
4.2 Wenn ja welche? Zu welchen konkreten Ergebnissen und Schlussfolgerungen
führten diese
Beobachtungen und Kontrollen?
5. Wurden aufgrund des Verdachts einer (oder mehrerer) gerichtlich
strafbaren Handlung 2005
auch Probennahmen (d.s. Testkäufe) bei Online-Anbietern durch
Sicherheitsbehörden zum
Schutz der SportlerInnen vor
Gesundheitsgefährdung (siehe z.B. § 176 StGB) durchgeführt?
5.1 Wenn nein,
warum nicht?
5.2 Gibt es eine Rechtsgrundlage, die derartige Probennahmen im Rahmen
derartiger
sicherheitsbehördlicher Ermittlungen ausschließt?
6.
Wenn ja, welche Internetseiten,
Anbieter und Produkte betraf dies konkret und welche
Ergebnisse wurden bei Untersuchungen erzielt (ersuche um Bekanntgabe der
Websites,
Anbieter, der Produkte mit Chargennummer, sowie Herkunftsland)?
7.
Welche konkreten sicherheitsbehördlichen
oder sicherheitspolizeilichen Maßnahmen wurden
2005 aufgrund von Untersuchungsergebnissen und/oder Anzeigen gegenüber
Betreibern von
Internetseiten bzw. Webshops (Online-Anbieter) ergriffen, die über das
Internet
Dopingmittel, verunreinigte Nahrungsergänzungsmittel, illegale Stoffe oder
gefälschte
Arzneimittel angeboten und abgegeben haben (Aufschlüsselung auf Jahre)?
8.
Wie viele und welche diesbezügliche
Vollanzeigen bzw. Sachverhaltsdarstellungen wurden
durch die Polizei oder Sicherheitsbehörden 2005 bei der StA erstattet?
9.
Welche konkreten
sicherheitspolizeilichen oder sicherheitsbehördlichen Maßnahmen wurden
2005 aufgrund von Untersuchungsergebnissen und/oder Anzeigen gegenüber
Herstellern und
Unternehmen oder Händlern ergriffen, die über das Internet Dopingmittel,
verunreinigte
Nahrungsergänzungsmittel, illegale Stoffe oder gefälschte Arzneimittel
angeboten und
abgegeben haben (Aufschlüsselung auf Jahre)?
10. Wie viele und welche diesbezügliche Vollanzeigen bzw.
Sachverhaltsdarstellungen wurden
durch die Polizei oder Sicherheitsbehörden 2005 bei der StA erstattet?
11. Welche konkreten sicherheitspolizeilichen oder sicherheitsbehördlichen
Maßnahmen wurden
2005 aufgrund von Untersuchungsergebnissen und/oder Anzeigen gegenüber
Inhabern oder
Pächtern von sog. Fitnessstudios ergriffen, die Dopingmittel, verunreinigte
Nahrungsergänzungsmittel, illegale Stoffe oder gefälschte Arzneimittel
angeboten und
abgegeben haben (Aufschlüsselung auf Jahre)?
12. Wie viele und welche diesbezügliche Vollanzeigen bzw.
Sachverhaltsdarstellungen wurden
durch die Polizei oder Sicherheitsbehörden 2005 bei der StA erstattet?
13. In welcher
Form wird mit dem BMF, BKA und dem BMGF bei Verdacht einer (oder
mehrerer) gerichtlicher strafbarer Handlung
zusammengearbeitet? Welche Projekte bzw.
Maßnahmen wurden 2005 durchgeführt?
14. Wie viele gerichtliche Anzeigen nach § 6a Rezeptpflichtgesetz wurden von
den zuständigen
Behörden, Polizei, Sachverständigen (Organe) oder anderen Behörden 2005
erstattet
(Aufschlüsselung auf Jahr und
Landesgerichte)?
15. Welche Produkte (z.B. NEM) betrafen diese Anzeigen (Ersuche um namentliche
Bekanntgabe der Produkte und Chargennummer, sowie Herkunftsland)?
16. Wie viele gerichtliche Anzeigen nach § 84 a Arzneimittelgesetz (AMG) wurden
von den
zuständigen Behörden, Polizei, Sachverständigen (Organe)
oder anderen Behörden 2005
erstattet (Aufschlüsselung auf Gerichte bzw. StA)?
17. Welche Produkte (z.B. NEM) betrafen diese Anzeigen (Ersuche um namentliche
Bekanntgabe der Produkte und Chargennummer, sowie
Herkunftsland)?
18. Wurden in diesem Zusammenhang auch Anzeigen nach dem StGB (z.B.
Körperverletzung)
erstattet?
Wenn ja, wie viele?
Welche Delikte wurden zur Anzeige gebracht?
19. Wie viele Verwaltungsstrafanzeigen wurden von den zuständigen Behörden,
Polizei,
Sachverständigen oder anderen 2005 nach § 84 b Arzneimittelgesetz (AMG)
erstattet
(Aufschlüsselung auf BH)?
20. Werden Sie gemeinsam
mit der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen und dem
Bundeskanzleramt wegen des Verdachts
Gemeingefährdung bzw. der Gesundheitsgefährdung
eine umfassende Untersuchung der in Österreich erhältlichen
Nahrungsergänzungsmittel auf
gesundheitsgefährdende bzw. illegale Stoffe (z.B. nach § 5a AMG) unter Einbeziehung aller
bekannten - legalen wie illegalen - Vertriebswege (z.B. Internet) veranlassen und
unterstützen?
Wenn nein, warum nicht?
21. Werden Sie eine Gesetzesinitiative
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
unterstützen, mit der die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dass
bei
Nachweis verbotener oder gesundheitsgefährdender Stoffe (z.B. Prohormonen) in
Nahrungsergänzungsmittel öffentlich, und
zwar unter vollständiger Namensnennung (Marke,
Hersteller, Importeur, Chargennummer etc.) über gesundheitliche Risken und
Dopingrelevanz
informiert und gewarnt werden kann?
Wenn nein, warum nicht?
22. Wie beurteilt das BM für Inneres das Doping- und Gesundheitsrisiko von
(verunreinigten)
NEM für SportlerInnen in Anbetracht der immer wieder auftretenden Dopingfälle
und der
mindestens seit über 6 Jahren vorliegenden, medizinischen sowie
toxikologischen
Erkenntnissen (z.B. IOC-Studie)?
23. Wie erfolgt
in Österreich konkret die Aufklärung über Gesundheitsrisiken
(Gemeingefährdung) durch verunreinigte NEM
und sonstige Dopingmitteln (Anabolika)
durch das BM für Inneres (Kriminalpolizeilicher Beratungsdienst)?
24. Welche strafrechtlichen Probleme werden zurzeit grundsätzlich seitens des
Innenressorts bei
elektronischen Angeboten (Internet) und Bestellungen von Dopingmitteln bzw.
von
(verunreinigten) Nahrungsergänzungsmitteln
gesehen?
25. Gegen welche
gerichtlich strafbaren Bestimmungen wird bzw. wurde bei Bestellungen von
Dopingmitteln, (z.B. Anabolika) und
verunreinigten NEM über Internet oder Postfachfirmen
nach den Erkenntnissen des Innenressorts bislang verstoßen?
26. Wie sah 2005 die internationale Zusammenarbeit der Polizei bzw. der
Sicherheitsbehörden -
gerade in Anbetracht von gerichtlich strafbaren Handlungen sowie der
gesundheitlichen
Risiken und der Dopingrelevanz von verunreinigten Nahrungsergänzungsmitteln und
sonstigen Dopingmitteln (Anabolika)
- aus?
Ist diese Zusammenarbeit institutionalisiert?
27. Welche
konkreten Maßnahmen wurden seitens der Sicherheitsbehörden 2005 (gemeinsam mit
dem BMI, BMGF und dem BMF) ergriffen, um den kriminell organisierten
Schwarzmarkt für
Dopingmitteln (Anabolika, Steroide etc) verunreinigten NEM etc. in
Österreich zu
bekämpfen?
Wie sieht die interne Kooperation aus?
Welche Maßnahmen sind 2006 insgesamt geplant?
28. Sehen
Sie aus Sicht des BMI zu den in dieser Anfrage dargestellten Problemstellungen
einen
legislativen Handlungsbedarf?
Wenn ja, was soll geändert und verbessert werden?
29. Wie viele Ermittlungen (Kontrollen) wegen des Verdachts von gerichtlich
strafbaren
Handlungen - insbesondere wegen § 176 StGB und § 84a AMG - wurden 2003,
2004 und
2005 gegen so genannte Fitnessstudios bzw. gegen deren Betreiber in Österreich
geführt
(Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?
30. Zu wie vielen Hausdurchsuchungen in Fitnessstudios oder in anderen
Räumlichkeiten über
die deren Betreiber verfügen, kam es in diesen Jahren?
Wie viele und welche Produkte
wurden dabei beschlagnahmt (Aufschlüsselung der Mengen
auf Jahre und Bundesländer)?
31. Wie viele gerichtliche Anzeigen wegen des Verdachts von gerichtlich strafbaren Handlungen
- insbesondere wegen § 176 StGB und § 84a AMG - wurden
2003, 2004 und 2005 von
Privaten oder Behörden gegen so genannte Fitnessstudios bzw. gegen deren
Betreiber in
Österreich erstattet (Aufschlüsselung auf Jahre und Staatsanwaltschaften
bzw.
Bundesländer)?
32. Wie viele gerichtliche Verfahren wegen des Verdachts von gerichtlich strafbaren Handlungen
- insbesondere
wegen § 176 StGB und § 84a AMG - wurden 2003, 2004 und 2005 von
Privaten oder Behörden gegen so genannte Fitnessstudios bzw. gegen deren
Betreiber in
Österreich geführt (Aufschlüsselung auf Jahre
und Staatsanwaltschaften bzw. Bundesländer)?
33. Wie viele Todesfälle von SportlerInnen bzw. Bodybuilderlnnen sind Ihnen
aufgrund der
Einnahme von Dopingmitteln wie Anabolika, Steroide etc. in den Jahren 2003,
2004 und
2005 bekannt geworden?
(Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer
bzw. Bundesländer)?