4158/J XXII. GP

Eingelangt am 20.04.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

 

 

Im Jahre 2005 hat der Fragesteller mehrere Parlamentarische Anfragen zum Problem
„Nahrungsergänzungsmittel und Doping" an die dafür jeweils zuständigen Bundesminister
gestellt.

Aktuell waren diese Anfragen und Antworten im Jahr 2005 u.a. deswegen, da zu diesem
Zeitpunkt gerade die Berufung von Schirennläufer Hans Knauss gegen seine Dopingsperre vom
Internationalen Sportgerichtshof (CAS) abgewiesen wurde. Für den positiven Dopingbefund
wurde von Hans Knauss ein Nahrungsergänzungsmittel aus den USA verantwortlich gemacht.
Die nachfolgenden öffentlichen Aussagen von Sportlern und Funktionären sowie die
Diskussionen zu dieser Entscheidung des CAS waren allerdings sachlich kaum nachvollziehbar
und nicht kommentierbar.

Die wesentlichsten Erkenntnisse aus den einzelnen Anfragebeantwortungen:

    Die erstmals von der Innenministerin beantwortete Parlamentarische Anfrage hat gezeigt,
welche sicherheitsbehördliche Maßnahmen (BKA) wegen Gemeingefährdung, sowie wegen
Verstößen nach dem Arzneimittelgesetz bei verunreinigten Nahrungsergänzungsmitteln,
Dopingmitteln und gefälschten Arzneimitteln - insbesondere bei Internetangeboten - in
Österreich 2004 gesetzt wurden (2624/AB
XXII. GP).

Obwohl die Innenministerin einige Fragen nur teilweise beantwortet hat, haben wir doch
erstmals nähere Informationen über die Ermittlungsmöglichkeiten und bisherigen
Maßnahmen des BMI im Rahmen der Dopingbekämpfung erhalten. Vorraussetzung für
sicherheitsbehördliche Maßnahmen sind, dass der Verdacht einer (oder mehrerer)
gerichtlich strafbaren Handlung (z.B. §§ 5a, 84a AMG oder § 176 StGB) vorliegt.

Die absolut positive Überraschung dabei: Es gab 2004 tatsächlich Ermittlungen die u.a.
gegen Inhaber von Websites geführt wurden, wenngleich die konkreten produktbezogenen
Ermittlungsergebnisse nicht bekannt gegeben wurden. Bekannt gegeben wurden auch die
Adressen der einzelnen Websites gegen die ermittelt wurde. Nun wäre die Justiz am Zug
gewesen, da dieser diese Ermittlungsergebnisse des BMI und die Analysen von ARC-


Seibersdorf übermittelt wurden. Die Antworten der Frau Justizministerin waren aber dazu
absolut unbefriedigend, da genau diese Fragen nicht beantwortet wurden (2897/AB
XXII.
GP).

         Die Antworten der Frau Justizministerin gaben einen Überblick über die bisherigen
Anzeigen nach § 84a AMG
sowie welche Straftatbestände mitangezeigt wurden. Informativ
die Zahlen der Gerichtsverfahren (2002 - 2004) sowie die Art der Erledigung bei Gericht. Es
überrascht negativ die hohe Anzahl von Zurücklegungen bzw. Einstellungen nach der
Strafprozessordnung: Von 15 Gerichtsverfahren wurden 13 eingestellt. Es kam nur zu einer
Verurteilung, ein Fall wurde diversionell erledigt. Dies ist aus meiner Sicht grundsätzlich
rechtspolitisch zu hinterfragen. Die Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft im Dopingfall
Hans Knauss gegenüber den angezeigten Importeuren dieses US-Nahrungsergänzungsmittels
bedarf einer eigenen Diskussion.

         Die Antworten des Bundeskanzlers - als Sportminister - zur Dopingbekämpfung sind zur
Kenntnis zu nehmen, aber nicht zu akzeptieren (2643/AB
XXII. GP):

Nach 2003 wurden auch 2004 trotz Zuständigkeit des BKA in keinem einzigen
Fitnessstudio Proben von NEM gezogen und Doping-Analysen in Auftrag gegeben.

Deutlich wurde auch in dieser Antwort, dass die internationale Zusammenarbeit und
Kontrolle - insbesondere bei Internetangeboten - verbessert werden muss.

Mit dieser Antwort wurde auch bekannt, um welches Produkt es sich beim Dopingfall Hans
Knauss gehandelt hat: „Super Complete capsules" aus den USA. Mitgeteilt wurde damals
auch, dass eine diesbezügliche Strafanzeige gegen die Importeure erstattet wurde (StA
Leoben). "Die Anzeige an die StA Leoben bzw. LG Leoben umfasst auch die
Gesundheitsgefährdung, das Produkt super Complete capsules mit der Chargennummer
404001, Herkunftsland USA wird bei Nichterweislichkeit des Tatbestandes nach § 84a AMG
auch nach § 84b AMG bzw. § 26 StGB zu behandeln sein."

Diese Anzeige wurde aber aus nicht näher bekannten Gründen zurückgelegt, es gab auch kein
Verwaltungsstrafverfahren wie auch kein Finanzstrafverfahren. Nicht einmal der Strafakt
wurde den Bezirksverwaltungsbehörden bzw. den Finanzbehörden (Zoll) übermittelt.
Ergebnis: Es kam überhaupt zu keiner Verfolgung der Importeure dieses verunreinigten

NEM.


     Die Antworten des BMF im Jahr 2004 und 2005 haben wieder einmal die wertvolle Arbeit
der Betrugsbekämpfung beim Import von NEM aus Drittstaaten aufgezeigt (2585/AB
XXII.
GP, 3791/AB XXII: GP), wobei die Erfolge zumeist auf die Internetbeobachtung (Web-sites)
der Zollfahndung zurückgehen.

Seitens des Bundesministeriums für Finanzen konnten dabei aber nur zollrechtliche
Überprüfungen und Ermittlungen zur Feststellung der Warenbeschaffenheit bzw. des
Warenursprungs der in Frage stehenden Waren sowie finanzstrafrechtliche Ermittlungen
wegen Verkürzung von Eingangsabgaben nach dem Finanzstrafgesetz (Schmuggel oder
Hinterziehung von Eingangsabgaben) durchgeführt werden. Die Verkehrsfähigkeit von
Waren bzw. Beschränkungen beim Inverkehrbringen nach dem AMG bzw. LMG konnten
nicht überprüft werden.

         Diese Informationen ergänzten die bereits vorliegenden Daten und bestätigten neuerlich
unsere Forderungen u.a. nach einem „Internet-Kompetenzzentrum für Arzneimittel- und
Lebensmittelsicherheit"
(EA 370/A(E) XXII.GP). Dem wurde seitens der
Regierungsparteien - trotz höchster Aktualität - allerdings bis heute nicht Rechnung
getragen.

         Ein besonderes Problem stellen in Österreich weiterhin Fitnessstudios dar, in denen
weitestgehend zur Leistungssteigerung und zum Muskelaufbau unkontrolliert Dopingmitteln
wie beispielsweise Anabolika, Steroide abgegeben und angewandt werden.
Wachstumshormonpräparate werden ebenfalls illegal gehandelt und weitergegeben. Die
gesundheitlichen Auswirkungen dieser Mittel sind katastrophal.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres
nachstehende

Anfrage:

1.   Welche Abteilung des Bundeskriminalamtes hat nun (nach der Polizeireform) die Aufgabe -
ausländische wie inländische - Internetseiten (Webshops) auf denen Dopingmittel,
Arzneimittel, (verunreinigte) Nahrungsergänzungsmittel oder sonstige illegale Stoffe


angeboten werden, zu beobachten, zu analysieren und sodann sicherheitsbehördliche
Ermittlungen einzuleiten?

2.              Welche Maßnahmen wurden 2005 gegen in- bzw. ausländische Internetseiten durch das BMI
ergriffen?

3.              Wurden 2005 NEM im Auftrag der Polizei bzw. der Sicherheitsbehörden Produkte (z.B.
NEM) auf Anabolika, Prohormone etc. untersucht?

3.1  Welche Produkte und wie viele Chargen der einzelnen Produkte wurden dabei jeweils
untersucht?

Wenn nein, warum nicht?

3.2  Wenn ja, welche Produkte mit welcher Chargennummer wurden untersucht?

3.3       Welche Ergebnisse erbrachten diese Untersuchungen (Aufschlüsselung auf Produkte und
Chargennummer)?

3.4  In wie vielen Untersuchungen von Produkte wurden Dopingstoffe und sonstige verbotene
Stoffe festgestellten bzw. nachgewiesen? Welche Stoffe bzw. welche Überschreitungen
wurden nachgewiesen?

3.5       Welche Produkte betraf dies (Ersuche um namentliche Bekanntgabe der Produkte und
Chargennummer)?

3.6  Welche konkreten Maßnahmen wurden durch die dafür jeweils zuständigen
Sicherheitsbehörden, das Bundeskriminalamt oder die Polizei vorgenommen?

3.7  Wurden diese Produkte im Anti-Doping Labor im Austrian Research Center untersucht?
Wenn nein, wo dann?

4.    Wurden 2005 aufgrund des Verdachts einer (oder mehrerer) gerichtlich strafbaren Handlung
2005 durch die Polizei bzw. Sicherheitsbehörden Web-Seiten (Online-Anbieter) beobachtet
und kontrolliert, in denen Dopingmittel, Arzneimittel, Tierarzneimittel, Anabolika oder
(verunreinigte) Nahrungsergänzungsmittel angeboten und in weiterer Folge eingeführt bzw.
in Österreich in Verkehr gebracht wurden?

4.1       Wenn nein, warum nicht?

4.2  Wenn ja welche? Zu welchen konkreten Ergebnissen und Schlussfolgerungen führten diese
Beobachtungen und Kontrollen?

 


5.   Wurden aufgrund des Verdachts einer (oder mehrerer) gerichtlich strafbaren Handlung 2005
auch Probennahmen (d.s. Testkäufe) bei Online-Anbietern durch Sicherheitsbehörden zum
Schutz der SportlerInnen vor Gesundheitsgefährdung (siehe z.B. § 176 StGB) durchgeführt?

5.1      Wenn nein, warum nicht?

5.2      Gibt es eine Rechtsgrundlage, die derartige Probennahmen im Rahmen derartiger
sicherheitsbehördlicher Ermittlungen ausschließt?

 

6.             Wenn ja, welche Internetseiten, Anbieter und Produkte betraf dies konkret und welche
Ergebnisse wurden bei Untersuchungen erzielt (ersuche um Bekanntgabe der Websites,
Anbieter, der Produkte mit Chargennummer, sowie Herkunftsland)?

7.             Welche konkreten sicherheitsbehördlichen oder sicherheitspolizeilichen Maßnahmen wurden
2005 aufgrund von Untersuchungsergebnissen und/oder Anzeigen gegenüber Betreibern von
Internetseiten bzw. Webshops (Online-Anbieter) ergriffen, die über das Internet
Dopingmittel, verunreinigte Nahrungsergänzungsmittel, illegale Stoffe oder gefälschte
Arzneimittel angeboten und abgegeben haben (Aufschlüsselung auf Jahre)?

8.             Wie viele und welche diesbezügliche Vollanzeigen bzw. Sachverhaltsdarstellungen wurden
durch die Polizei oder Sicherheitsbehörden 2005 bei der StA erstattet?

9.             Welche konkreten sicherheitspolizeilichen oder sicherheitsbehördlichen Maßnahmen wurden
2005 aufgrund von Untersuchungsergebnissen und/oder Anzeigen gegenüber Herstellern und
Unternehmen oder Händlern ergriffen, die über das Internet Dopingmittel, verunreinigte
Nahrungsergänzungsmittel, illegale Stoffe oder gefälschte Arzneimittel angeboten und
abgegeben haben (Aufschlüsselung auf Jahre)?

10.      Wie viele und welche diesbezügliche Vollanzeigen bzw. Sachverhaltsdarstellungen wurden
durch die Polizei oder Sicherheitsbehörden 2005 bei der StA erstattet?

11.      Welche konkreten sicherheitspolizeilichen oder sicherheitsbehördlichen Maßnahmen wurden
2005 aufgrund von Untersuchungsergebnissen und/oder Anzeigen gegenüber Inhabern oder
Pächtern von sog. Fitnessstudios ergriffen, die Dopingmittel, verunreinigte
Nahrungsergänzungsmittel, illegale Stoffe oder gefälschte Arzneimittel angeboten und
abgegeben haben (Aufschlüsselung auf Jahre)?

 


12.     Wie viele und welche diesbezügliche Vollanzeigen bzw. Sachverhaltsdarstellungen wurden
durch die Polizei oder Sicherheitsbehörden 2005 bei der StA erstattet?

13.     In welcher Form wird mit dem BMF, BKA und dem BMGF bei Verdacht einer (oder
mehrerer) gerichtlicher strafbarer Handlung zusammengearbeitet? Welche Projekte bzw.
Maßnahmen wurden 2005 durchgeführt?

14.     Wie viele gerichtliche Anzeigen nach § 6a Rezeptpflichtgesetz wurden von den zuständigen
Behörden, Polizei, Sachverständigen (Organe) oder anderen Behörden 2005 erstattet
(Aufschlüsselung auf Jahr und Landesgerichte)?

15.     Welche Produkte (z.B. NEM) betrafen diese Anzeigen (Ersuche um namentliche
Bekanntgabe der Produkte und Chargennummer, sowie Herkunftsland)?

16.     Wie viele gerichtliche Anzeigen nach § 84 a Arzneimittelgesetz (AMG) wurden von den
zuständigen Behörden, Polizei, Sachverständigen (Organe) oder anderen Behörden 2005
erstattet (Aufschlüsselung auf Gerichte bzw. StA)?

17.     Welche Produkte (z.B. NEM) betrafen diese Anzeigen (Ersuche um namentliche
Bekanntgabe der Produkte und Chargennummer, sowie Herkunftsland)?

18.     Wurden in diesem Zusammenhang auch Anzeigen nach dem StGB (z.B. Körperverletzung)
erstattet?

Wenn ja, wie viele?

Welche Delikte wurden zur Anzeige gebracht?

19.     Wie viele Verwaltungsstrafanzeigen wurden von den zuständigen Behörden, Polizei,
Sachverständigen oder anderen 2005 nach § 84 b Arzneimittelgesetz (AMG) erstattet
(Aufschlüsselung auf BH)?

20. Werden Sie gemeinsam mit der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen und dem
Bundeskanzleramt wegen des Verdachts Gemeingefährdung bzw. der Gesundheitsgefährdung
eine umfassende Untersuchung der in Österreich erhältlichen Nahrungsergänzungsmittel auf


gesundheitsgefährdende bzw. illegale Stoffe (z.B. nach § 5a AMG) unter Einbeziehung aller

bekannten - legalen wie illegalen - Vertriebswege (z.B. Internet) veranlassen und

unterstützen?

Wenn nein, warum nicht?

21. Werden Sie eine Gesetzesinitiative der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
unterstützen, mit der die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dass bei
Nachweis verbotener oder gesundheitsgefährdender Stoffe (z.B. Prohormonen) in
Nahrungsergänzungsmittel öffentlich, und zwar unter vollständiger Namensnennung (Marke,
Hersteller, Importeur, Chargennummer etc.) über gesundheitliche Risken und Dopingrelevanz
informiert und gewarnt werden kann?

Wenn nein, warum nicht?

22.  Wie beurteilt das BM für Inneres das Doping- und Gesundheitsrisiko von (verunreinigten)
NEM für SportlerInnen in Anbetracht der immer wieder auftretenden Dopingfälle und der
mindestens seit über 6 Jahren vorliegenden, medizinischen sowie toxikologischen
Erkenntnissen (z.B. IOC-Studie)?

23.  Wie erfolgt in Österreich konkret die Aufklärung über Gesundheitsrisiken
(Gemeingefährdung) durch verunreinigte NEM und sonstige Dopingmitteln (Anabolika)
durch das BM für Inneres (Kriminalpolizeilicher Beratungsdienst)?

24.  Welche strafrechtlichen Probleme werden zurzeit grundsätzlich seitens des Innenressorts bei
elektronischen Angeboten (Internet) und Bestellungen von Dopingmitteln bzw. von
(verunreinigten) Nahrungsergänzungsmitteln gesehen?

25.  Gegen welche gerichtlich strafbaren Bestimmungen wird bzw. wurde bei Bestellungen von
Dopingmitteln, (z.B. Anabolika) und verunreinigten NEM über Internet oder Postfachfirmen
nach den Erkenntnissen des Innenressorts bislang verstoßen?

26.  Wie sah 2005 die internationale Zusammenarbeit der Polizei bzw. der Sicherheitsbehörden -
gerade in Anbetracht von gerichtlich strafbaren Handlungen sowie der gesundheitlichen
Risiken und der Dopingrelevanz von verunreinigten Nahrungsergänzungsmitteln und


sonstigen Dopingmitteln (Anabolika) - aus?
Ist diese Zusammenarbeit institutionalisiert?

27. Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens der Sicherheitsbehörden 2005 (gemeinsam mit
dem BMI, BMGF und dem BMF) ergriffen, um den kriminell organisierten Schwarzmarkt für
Dopingmitteln (Anabolika, Steroide etc) verunreinigten NEM etc. in Österreich zu
bekämpfen?

Wie sieht die interne Kooperation aus?

Welche Maßnahmen sind 2006 insgesamt geplant?

28. Sehen Sie aus Sicht des BMI zu den in dieser Anfrage dargestellten Problemstellungen einen
legislativen Handlungsbedarf?

Wenn ja, was soll geändert und verbessert werden?

29.  Wie viele Ermittlungen (Kontrollen) wegen des Verdachts von gerichtlich strafbaren
Handlungen - insbesondere wegen § 176 StGB und § 84a AMG - wurden 2003, 2004 und
2005 gegen so genannte Fitnessstudios bzw. gegen deren Betreiber in Österreich geführt
(Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

30.  Zu wie vielen Hausdurchsuchungen in Fitnessstudios oder in anderen Räumlichkeiten über
die deren Betreiber verfügen, kam es in diesen Jahren?

Wie viele und welche Produkte wurden dabei beschlagnahmt (Aufschlüsselung der Mengen
auf Jahre und Bundesländer)?

31. Wie viele gerichtliche Anzeigen wegen des Verdachts von gerichtlich strafbaren Handlungen

-   insbesondere wegen § 176 StGB und § 84a AMG - wurden 2003, 2004 und 2005 von
Privaten oder Behörden gegen so genannte Fitnessstudios bzw. gegen deren Betreiber in
Österreich erstattet (Aufschlüsselung auf Jahre und Staatsanwaltschaften bzw.
Bundesländer)?

32. Wie viele gerichtliche Verfahren wegen des Verdachts von gerichtlich strafbaren Handlungen

-   insbesondere wegen § 176 StGB und § 84a AMG - wurden 2003, 2004 und 2005 von
Privaten oder Behörden gegen so genannte Fitnessstudios bzw. gegen deren Betreiber in
Österreich geführt (Aufschlüsselung auf Jahre und Staatsanwaltschaften bzw. Bundesländer)?

 


33. Wie viele Todesfälle von SportlerInnen bzw. Bodybuilderlnnen sind Ihnen aufgrund der
Einnahme von Dopingmitteln wie Anabolika, Steroide etc. in den Jahren 2003, 2004 und
2005 bekannt geworden?
(Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer bzw. Bundesländer)?