4175/J XXII. GP
Eingelangt am 26.04.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend gestohlene bzw. als verlustig erklärte e-cards
Der
unterzeichnete Anfragesteller wurde von BürgerInnen auf den Umstand aufmerksam
gemacht, dass vermehrt e-cards gestohlen werden. So ist einem 17-jährigen
Lehrling aus
seiner Jacke das Handy und die Geldbörse entwendet worden. Vom Handy wurde die
Sim-
Karte zurückgelassen und von der Geldbörse
wurden nur das Bargeld sowie die e-card, nicht
aber die Bankomatkarte und die Kreditkarte entnommen.
Nach weiteren Recherchen handelt es sich dabei um keinen
Einzelfall, sondern wurden
mehrere solcher
Vorgänge bekannt. Es erhebt sich daher die Frage, was mit solchen
gestohlenen e-cards unternommen wird.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen nachstehende
Anfrage:
1.
Ist
Ihnen bekannt, wie viele e-cards bis 15. April 2006 als gestohlen erklärt
wurden?
2.
Ist
Ihnen bekannt, wie viele e-cards bis 15. April 2006 als verlustig erklärt
wurden?
3.
Ist Ihnen bekannt, ob andere Personen als die
Karteninhaber mit gestohlenen oder als
verlustig erklärten e-cards Leistungen aus dem Gesundheitssystem erschlichen
haben?
Wenn ja, welche Fälle
und um wie viele Fälle handelt es sich dabei?
4.
Ist
Ihnen bekannt, ob es zu Fällen gekommen ist, bei welchen der rechtmäßige
Karteninhaber einer anderen Person seine
e-card „geborgt" hat, damit diese Person
rechtswidrig Leistungen aus dem Gesundheitssystem erhalten kann?
Wenn ja, welche Fälle und um wie viele Fälle handelt es sich dabei?
5.
Welche Verfahrensschritte werden eingeleitet, wenn ein
Karteninhaber seine Karte
verliert?
6.
Welche Verfahrensschritte werden eingeleitet, wenn ein
Karteninhaber seine Karte als
verlustig meldet?
7.
Wie unterscheidet sich eine neu ausgegebene Karte von
der ursprünglichen, als verlustig
oder gestohlen
gemeldeten, Karte?
8.
Wie kann ein Teilnehmer am e-card-System (z.B. ein
Praktischer Arzt) erkennen, dass
eine Karte als
verlustig oder gestohlen gemeldet ist?
9.
Wem gegenüber muss eine Bürgerin/ein Bürger melden, dass
ihre/seine Karte gestohlen
wurde, um auch keine
finanziellen Nachteile durch eine missbräuchliche Verwendung
dieser Karte tragen zu müssen?
10.
Innerhalb
welcher Fristen sind solche Meldungen vorzunehmen?
11.
Wem gegenüber muss eine Bürgerin/ein Bürger melden, dass
ihre/seine Karte verlustig
wurde, um auch keine finanziellen Nachteile durch eine missbräuchliche
Verwendung
dieser Karte tragen
zu müssen?
12.
Innerhalb
welcher Fristen sind solche Meldungen vorzunehmen?
13.
Ist Ihnen eine Gesamtschadenssumme durch missbräuchliche
Verwendung von e-cards
bekannt?