4175/J XXII. GP

Eingelangt am 26.04.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend gestohlene bzw. als verlustig erklärte e-cards

 

Der unterzeichnete Anfragesteller wurde von BürgerInnen auf den Umstand aufmerksam
gemacht, dass vermehrt e-cards gestohlen werden. So ist einem 17-jährigen Lehrling aus
seiner Jacke das Handy und die Geldbörse entwendet worden. Vom Handy wurde die Sim-
Karte zurückgelassen und von der Geldbörse wurden nur das Bargeld sowie die e-card, nicht
aber die Bankomatkarte und die Kreditkarte entnommen.

Nach weiteren Recherchen handelt es sich dabei um keinen Einzelfall, sondern wurden
mehrere solcher Vorgänge bekannt. Es erhebt sich daher die Frage, was mit solchen
gestohlenen e-cards unternommen wird.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen nachstehende

Anfrage:

1.                            Ist Ihnen bekannt, wie viele e-cards bis 15. April 2006 als gestohlen erklärt wurden?

2.                            Ist Ihnen bekannt, wie viele e-cards bis 15. April 2006 als verlustig erklärt wurden?

3.                            Ist Ihnen bekannt, ob andere Personen als die Karteninhaber mit gestohlenen oder als
verlustig erklärten e-cards Leistungen aus dem Gesundheitssystem erschlichen haben?
Wenn ja, welche Fälle und um wie viele Fälle handelt es sich dabei?

4.                            Ist Ihnen bekannt, ob es zu Fällen gekommen ist, bei welchen der rechtmäßige
Karteninhaber einer anderen Person seine e-card „geborgt" hat, damit diese Person
rechtswidrig Leistungen aus dem Gesundheitssystem erhalten kann?

Wenn ja, welche Fälle und um wie viele Fälle handelt es sich dabei?


5.                           Welche Verfahrensschritte werden eingeleitet, wenn ein Karteninhaber seine Karte
verliert?

6.                           Welche Verfahrensschritte werden eingeleitet, wenn ein Karteninhaber seine Karte als
verlustig meldet?

7.                           Wie unterscheidet sich eine neu ausgegebene Karte von der ursprünglichen, als verlustig
oder gestohlen gemeldeten, Karte?

8.                           Wie kann ein Teilnehmer am e-card-System (z.B. ein Praktischer Arzt) erkennen, dass
eine Karte als verlustig oder gestohlen gemeldet ist?

9.                           Wem gegenüber muss eine Bürgerin/ein Bürger melden, dass ihre/seine Karte gestohlen
wurde, um auch keine finanziellen Nachteile durch eine missbräuchliche Verwendung
dieser Karte tragen zu müssen?

10.                    Innerhalb welcher Fristen sind solche Meldungen vorzunehmen?

11.                    Wem gegenüber muss eine Bürgerin/ein Bürger melden, dass ihre/seine Karte verlustig
wurde, um auch keine finanziellen Nachteile durch eine missbräuchliche Verwendung
dieser Karte tragen zu müssen?

12.                    Innerhalb welcher Fristen sind solche Meldungen vorzunehmen?

13.                    Ist Ihnen eine Gesamtschadenssumme durch missbräuchliche Verwendung von e-cards
bekannt?