4176/J XXII. GP

Eingelangt am 26.04.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend gestohlene bzw. als verlustig erklärte e-cards

Der unterzeichnete Anfragesteller wurde von BürgerInnen auf den Umstand aufmerksam
gemacht, dass vermehrt e-cards gestohlen werden. So ist einem 17-jährigen Lehrling aus
seiner Jacke das Handy und die Geldbörse entwendet worden. Vom Handy wurde die Sim-
Karte zurückgelassen und von der Geldbörse wurden nur das Bargeld sowie die e-card, nicht
aber die Bankomatkarte und die Kreditkarte entnommen.

Nach weiteren Recherchen handelt es sich dabei um keinen Einzelfall, sondern wurden
mehrere solcher Vorgänge bekannt. Es erhebt sich daher die Frage, was mit solchen
gestohlenen e-cards unternommen wird.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres
nachstehende

Anfrage:

1.                            Wie viele e-cards wurden bis 15. April 2006 als gestohlen gegenüber den
Sicherheitsbehörden erklärt?

2.                            Wie ist die Verteilung auf die Bundesländer betreffend gestohlener e-cards?

3.                            Ist Ihnen bekannt, wie viele e-cards als verlustig gegenüber den zuständigen
Behörden erklärt wurden?

4.                            Wenn eine e-card als gestohlen gemeldet wird, wem melden die zuständigen
Behörden diesen Sachverhalt weiter?

 


5.      Ist Ihnen bekannt, ob mit gestohlenen e-cards Leistungen im Bereich des
Gesundheitssystems rechtswidrig, also durch eine andere Person als den
Karteninhaber, erschlichen wurden?
Wenn ja, wie viele und welche Fälle sind Ihnen bekannt?