4197/J XXII. GP
Eingelangt am 03.05.2006
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ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Information durch die Rechtsträger für anspruchsberechtigte Zivildiener aus den Jahren 2001 bis heute entsprechend dem Bericht des Innenausschusses über das Zivildienst-Übergangsrecht 2006
Dem Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über das Zivildienst-Übergangsrecht 2006 (1343 dB, XXII.GP) zu Folge hat der Nationalrat beschlossen:
„Im Zusammenhang mit der Beschlussfassung des Zivildienst-Übergangsrechtes geht der Innenausschuss davon aus, dass die Zivildienstorganisationen die nach diesen Regelungen potentiell Anspruchberechtigten in geeigneter Form von der Möglichkeit der Geltendmachung ihrer vermögensrechtlichen Ansprüche informieren.“
Bisher sind zahlreiche Fälle bekannt geworden, bei denen die Zivildienstorganisationen - der in den Materialien zum Zivildienstübergangsrecht normierten Informationspflicht - nicht nachgekommen sind.
Vier Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes ist dieser Zustand einigermaßen beunruhigend. Da die anspruchsberechtigten Ex-Zivildiener von sich aus aktiv werden und einen Antrag auf Refundierung der vom Verfassungsgerichtshof festgestellten Höhe des Verpflegungsgeldes von 13,60 Euro beantragen müssen und die Antragsfrist am 28.September endet, steht zu befürchten, dass die meisten Betroffenen von Ihrem Anspruch nicht „in geeigneter Form“ über ihre Möglichkeiten informiert werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Welche Maßnahme hat das Bundesministerium für Inneres bisher gesetzt, um dem Beschluss des Nationalrates über die Informationspflicht der Zivildienstorganisationen gegenüber den anspruchsberechtigten Zivildienern gerecht zu werden?
2) Wurden die Zivildienstorganisationen von Seiten des Innenministeriums durch Verordnung zur Umsetzung des Beschlusses über die Informationspflicht gegenüber anspruchsberechtigten Zivildienern angehalten?
- Wenn ja, wie lautet der konkrete Text dieser Aufforderung?
- Wenn Nein, in welcher Weise wollen Sie sonst dafür Sorge tragen, dass die anspruchsberechtigten Zivildiener in „geeigneter Form von der Möglichkeit der Geltendmachung ihrer vermögensrechtlicher Ansprüche“ durch die Rechtsträger informiert werden, damit der Nationalratsbeschluss auch umgesetzt wird?
3) Werden Sie nach den bisherigen negativen Erfahrungen über die Einhaltung der Informationspflicht durch die Zivildienstorganisationen, eine entsprechende geeignete Information an die Betroffenen zur Umsetzung dieses Nationalratsbeschlusses durch das Innenministerium oder die Zivildienstagentur veranlassen?
- Wenn ja, bis wann werden Sie mit welchem konkreten Text diese Information veranlassen und herausgeben?
- Wenn Nein, was ist der Grund dafür? Besteht damit nicht die begründete Annahme, dass bei fehlender Information der betroffenen Anspruchsberechtigten die Regelungen des Zivildienstübergangsrechtes neuerlich beim Verfassungsgerichtshof erfolgreich bekämpft werden?