4211/J XXII. GP

Eingelangt am 05.05.2006
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur

 

betreffend Universitäts- und Forschungszentrum Tulln und Ko-Finanzierungen im Universitätsbereich

 

 

 

Ende März 2006 wurde das Rektorat der Universität für Bodenkultur-Wien (BOKU) vom Universitätsrat dazu ermächtigt, das Vorhaben „Universitäts- und Forschungszentrum Tulln“ (UFT) in den Leistungsvereinbarungsentwurf aufzunehmen. Dieses Vorhaben soll nun ohne vorherige Ausschreibung, gegen den dezidierten Widerstand der Interessenvertretungen aller Uni-Angehörigen sowie des Senates und trotz vieler vorhandener Risiken zum Schaden der BOKU unter Druck umgesetzt werden. Es drängt sich der Verdacht auf, dass hier der Regionalentwicklung in einem Bundesland der Vorzug vor der Berücksichtigung der Interessen der Wissenschaft gegeben wird. In diesem Punkt ist ein Zusammenhang zu der ebenfalls umstrittenen Entscheidung zu sehen, die „Elite-Uni“ Institute for Science and Technology Austria (ISTA) trotz eindeutiger Standortnachteile in Gugging anzusiedeln.

 

Der gesamte Werdegang des UFT lässt vermuten, dass hier politische Einflussnahme und Absprachen im Vorfeld zu einer Entscheidung geführt haben. Die durch das Universitätsgesetz 2002 in ihrer Bedeutung ohnehin geschwächten  demokratisch legitimierten Organe und Vertretungen wurden vor vollendete Tatsachen gestellt. Außerdem entsteht der Eindruck, dass der Bund sich aus der hoheitlichen Finanzierung der Universitäten über eine Bund-Bundesländer-Ko-Finanzierungsstrategie (sowohl bei ISTA als auch bei UFT) zurückzieht. Dass dies zum Schaden von anderen Bundesländern und der Universitäten unter Verwendung von öffentlichen Mitteln und ausschließlich zum Nutzen Niederösterreichs geschieht, vermittelt den Eindruck der „Vetternwirtschaft“.

 

 

 

Erläuternde Bemerkungen:

 

1. Universität für Bodenkultur Wien

 

Gemäß dem derzeitigen Entwicklungsplan der BOKU soll sich diese künftig an drei Standorten konzentrieren:

 

 

 

1.1. Rahmenvertrag für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines „Universitäts- und Forschungszentrums Tulln“ (UFT)

 

Für den 3. Standort besteht ein Rahmenvertrag, der Errichtung, Betrieb und Instandhaltung des Universitäts- und Forschungszentrums Tulln und allgemeine Pflichten zur Kooperation im Bereich von Lehre und Forschung (§ 4) einschließlich der Förderung von Betriebsansiedlungen und des Campus Tulln regelt. Das Universitäts- und Forschungszentrum Tulln und die Technologiezentren sollen unter Berücksichtigung einer optimalen Gesamtentwicklung des Campus Tulln umgesetzt werden.

 

Die Kooperationsverpflichtungen des UFT sind in §4 des Rahmenvertrages[1] näher erläutert:

 

㤠4 Kooperation im Bereich der Lehre und Forschung

 

(1) Die BOKU wird gemäß Entwicklungsplan - soweit dieser in den jeweiligen Leistungsvereinbarungen gem. § 13 UG 2002 umgesetzt werden kann - am Campus Tulln ein Universitäts- und Forschungszentrum für Fachgebiete, die den Kompetenzfeldern der BOKU entsprechen (Präambel Abs. 3), etablieren und weiterentwickeln. Dies gilt für die Dauer des Vertrages.“

...

„(3) BOKU und ARC werden soweit es der Entwicklung der Forschung/Lehre und Dienstleistung dient und hiefür der BOKU und der ARC die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, mit den übrigen Forschungseinrichtungen/Bildungseinrichtungen am Standort Tulln, regionalen Wirtschaftsunternehmen, Stadtgemeinde Tulln und dem Land zusammenzuarbeiten.“

 

 

1.2. Der Werdegang des UFT

 

Mitte 2004 begannen erste Verhandlungen zwischen BOKU, ARCS, TU Wien, dem Land Niederösterreich und der Stadtgemeinde Tulln. Anfang 2005 ist die TU Wien nach heftigem inneren Widerstand aus diesen Verhandlungen ausgestiegen. Im Zuge der Berichterstattung erklärte BOKU Rektor Dürrstein, dass weder an eine Absiedelung von Instituten, noch an eine Auslagerung von Lehrveranstaltungen nach Tulln gedacht werde.

 

Anfang März 2005 wurde ein Memorandum of Understanding zwischen ARCS, BOKU, Niederösterreich und Tulln zur Errichtung eines Forschungs- und Technologieverbund Tulln abgeschlossen. Das Memorandum bezieht sich auf Hörsaaleinrichtungen und legt bereits Studiengänge fest. Es wird die Schaffung von 250 neuen Arbeitsplätzen im Forschungszentrum Tulln in Aussicht gestellt. Im April 2005 titelte der Donaukurier "Jetzt ist es fix - Tulln wird Universitätsstadt".

 

Im Sommer 2005 wird BOKU-intern bekannt, dass das Departement für angewandte Pflanzenwissenschaften und Pflanzenbiotechnologie und darüber hinaus Masterlehrgänge nach Tulln absiedeln sollen. Der Widerstand des Senates, der Studierenden und der Beschäftigten ist u.a. vom Online-Standard gut dokumentiert. Auch die Wiener Zeitung berichtete umfangreich über das Bemühen des Senates um alternative Angebote seitens der Stadt Wien.

 

Am 09.09.2005 lehnte der Senat der BOKU den Entwicklungsplan ab. Er wurde aber Anfang Oktober in inhaltlich veränderter Form erneut dem Senat vorgelegt. Ein „Redaktionsteam“ bestehend aus 4 Senatsmitgliedern (2 ProfessorInnen, 1 Mittelbauvertreter und 1 Studierendenvertreter) wurde damit betraut, geringfügige Änderungsvorschläge zu erarbeiten. Diese wurden seitens des Rektorats angenommen und der Entwicklungsplan am 02.11.2005 vom Senat der BOKU beschlossen.

 

Im November 2005 spricht sich der Betriebsrat in einer Stellungnahme der Betriebsversammlung gegen die Zustimmung des Universitätsrates zum Rahmenvertrag aus. Im März 2006 erhält die BOKU noch ein Angebot des Wiener Vizebürgermeisters Sepp Rieder, das von Rektor Dürrstein abgelehnt wird. Der Betriebsrat der BOKU beschließt erneut ein Positionspapier mit der neuerlichen Ablehnung des Standorts Tulln.

 

Eine Anfang Mai fertiggestellt Umfrage des Senats unter den Uni-Angehörigen zur Erhebung eines Stimmungsbildes hinsichtlich der Standortdebatte an der BOKU hat ergeben, dass annähernd 90% der Befragten - vor einer endgültigen Standortentscheidung - für eine seriöse Überprüfung von Alternativen und realistischen Optionen basierend auf objektiven, nachvollziehbaren und umfassenden Vergleichen unter Einbeziehung externer Kompetenz eintreten.

 

 

1.3 Rektorat und Standortfrage BOKU

 

Die Informations- und Projektpolitik zum Standort UFT seitens des Rektorats wird von den Universitätsmitgliedern als problematisch für die Entwicklung der Universität und dementsprechend kritisch bis ablehnend beurteilt. So ergab eine Zufriedenheitsanalyse (500 Befragte, 2/3 allg. Universitätspersonal) des Betriebsrates im Jänner 2006, dass nur 8% das Gesprächsklima zwischen Departments und Rektorat positiv beurteilen. In der Zeitung des BOKU-Betriebsrats wird das folgendermaßen zusammengefasst:

 

„An der TU wird die Standortfrage auf einer breiten Ebene diskutiert und gemeinsam nach einer Lösung gesucht. Diese sehr begrüßenswerte und professionelle Vorgangsweise innerhalb der TU Wien hat der Betriebsrat bis dato an der BOKU vermisst…“

 

1.4 Strategische Ausrichtung des UFT

 

Die Errichtung eines Excellence Clusters ist realistisch. Rund um das UFT wird ein fünfmal so großes Betriebsansiedlungsgebiet zur privaten Verfügung gestellt, der Campus Tulln schließt dieses Betriebsansiedlungsgebiet mit ein. Das Land Niederösterreich finanziert 50% der Miete für das UFT. Die strategisch-organisatorische Positionierung des UFT innerhalb der BOKU lässt sich folgendermaßen zusammenfassen:

 

Der Rahmenvertrag sieht die Bindung eines Kompetenzfeldes der BOKU an den Standort Tulln, in Abhängigkeit der jeweiligen Leistungsvereinbarung und dem ihr zu Grunde liegenden Entwicklungsplan, vor. Die BOKU verpflichtet sich, in Lehre, Forschung und Dienstleistung mit dem Land Niederösterreich und der Wirtschaft zu kooperieren. Als politisches Steuerungsinstrument für die BOKU sind die Leistungsvereinbarungen, die mit dem Ministerium abgeschlossen werden, vorgesehen.

 

Die Strategie dieser Vorgangsweise wurde von der Beratungsfirma Technopolis im Zuge einer Präsentation zum Thema „Das Verhältnis des Bundes zu den Bundesländern: Subsidiaritäten, Vexierbilder oder 10 Politik- und Innovationssysteme“ präsentiert. In der weitführenden Studie von Technopolis unter dem Titel „Neue Wege in der Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik zwischen Bund und Bundesländer“ im Auftrag des Rates sind folgende Passagen zu finden:

 

„.....Der Beitrag und Anstoß zur Verbesserung von Koordination und Klärung der strategischen Ausrichtung auf Landesebene mit dem Effekt, dass sich das Institutionengefüge im jeweiligen Bundesland in eine bestimmte Richtung verändert. Dies setzt jedoch voraus, dass die Länder in der Lage sind, sich das ko-finanzierte Vorhaben [Anm.: wie UFT und ISTA] 'anzueignen' und es ihrem strategischen Kalkül zu unterwerfen.“ (S. 45)

 

„Die Akteure auf Bundesebene bedienen sich dieser diversen Strukturen und Akteure auf Landes- bzw. regionaler Ebene. Allerdings geschieht dies bestenfalls ad hoc und umständegetrieben und trägt so mitunter mehr zur Irritation als zur Effizienzsteigerung bei, weil der Unterschied zwischen Policy Delivery, Vetternwirtschaft und dem Vorwurf der Beutegemeinschaft manchmal sehr gering erscheint.“ (S. 46)

 

In diesem Zusammenhang ist es sehr aufschlussreich, dass Technopolis auch für die Niederösterreichische Landesregierung Studien u.a. zur Sondierung einer Lebensmittelinitiative, zur Umstrukturierung der Wirtschaftsförderung und eine ex-ante Evaluierung des Technologiekonzepts von Niederösterreich erstellt und einen Beratungsauftrag der BOKU zur Systemevaluierung und Profilbildung angenommen hat.

 

Die Bund-Bundesländer-Ko-Finanzierungsstrategie ist ebenso theoretisches Rahmenprogramm des Institute of Science and Technology – Austria.

 

 

2. Institute of Advanced Science and Technology - Austria

 

Gemäß dem Antrag über ein Bundesgesetz über das Institute of Science and Technology - Austria (ISTA) soll eine Forschungseinrichtung nach Art. 15a B-VG in Maria Gugging/NÖ errichtet werden.

 

§ 3 des betreffenden Antrages regelt die Finanzierung des ISTA. Bund und Land werden als „Erhalter“ definiert. Sie teilen sich die Kosten für die Errichtung und den Betrieb des ISTA, wobei der Bund immer mindestens so viel Mittel zur Verfügung stellt wie das Land Niederösterreich. Zusätzlich wird das Institut durch Dritte (= Wirtschaft) sowie durch eigene Einnahmen (Studiengebühren, Patente, etc.) finanziert. Für Studienbeiträge gibt es keine Beschränkung, sie müssen nur „entsprechend“ sein. Ausgenommen sind nur Personen, die Anspruch auf Studienzuschuss haben.

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

 

ANFRAGE:

 

 

1)          Wird Ihrer Ansicht nach die Autonomie der Universität für Bodenkultur durch den Kooperationsvertrag eingeschränkt?

 

2)          Wenn ja, steht dieses Vorhaben nicht im Widerspruch zu § 1 des Universitätsgesetz 2002?

 

3)          Wenn ja, stellt eine Finanzierung dieses Vorhabens nicht eine Verletzung des § 13 (Abs. 2, Z 1) des Universitätsgesetzes 2002 dar?

 

4)          Wie stehen Sie zu der Tatsache, dass eine Mehrheit der Universitätsangehörigen den Absiedlungsplänen kritisch bis ablehnend gegenübersteht?

 

5)          Was werden Sie tun, um dem Risiko entgegenzuwirken, dass die Universitätsangehörigen dieses Vorhaben nicht mittragen?

 

6)          Wodurch können Sie die Einhaltung des § 13 (Abs. 2, Z 1) des Universitätsgesetzes 2002 bei der Finanzierung des UFT über die Leistungsvereinbarung gewährleisten?

 

7)          Werden Sie die kritischen Stellungnahmen des wissenschaftlichen und des allgemeinen Betriebsrats bei den Verhandlungen über die Leistungsvereinbarungen berücksichtigen?

 

8)          Sind bei Bund-Bundesland-Ko-Finanzierungsprojekten im Falle etwaiger Schäden für die Universität (z.B. Budgetlöcher infolge von nicht vorhersehbaren Folgekosten, zu geringem Bedarf bzw. mangelnder Auslastung, anderer negativer Auswirkungen auf Lehre und Forschung) sowohl Bund als auch Bundesland anteilsmäßig haftbar zu machen?

 

 

9)          Ist es vertretbar, dass Bundesmittel dazu verwendet werden, Vorhaben wie UFT und ISTA in Kooperation mit einem einzigen Bundesland zu finanzieren?

 

10)      Im Universitätsgesetz 2002 ist der Bund als Erhalter der Universitäten festgeschrieben. Inwieweit wird diese Regelung durch die Bund-Bundesländer-Ko-Finanzierung unterlaufen?

 

11)      Könnte die Bund-Bundesländer-Ko-Finanzierungsstrategie auch als verdeckte und einseitige Förderung eines bestimmten Bundeslandes zu Ungunsten eines anderen bzw. mehrerer anderer gesehen werden?

 

12)      Wie wird bei Bund-Bundesländer-Ko-Finanzierungsprojekten wie UFT und ISTA die entsprechende Transparenz gewährleistet um die verfassungskonforme Verwendung des Bundesbudgets gegenüber den anderen Bundesländern für Exekutive wie auch Opposition nachzuvollziehen?

 

13)      Gibt es für das UFT als ein ko-finanziertes Vorhaben einen Entwurf für eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG?

 

14)      Wenn ja, wann soll dieser im Nationalrat beschlossen werden?

 

15)      Über den Rahmenvertrag zum UFT verpflichtet sich die BOKU zu Kooperationen mit Wirtschaft und Bundesland: Inwiefern wird in den Leistungsvereinbarungen garantiert, dass durch die UFT-Kooperationsvereinbarungen keine Bundesmittel als Direktinvestion in Wirtschaft und Land Niederösterreich fließen?

 

16)      Was sind aus Sicht des Ministeriums die besonderen Standortvorteile für tertiäre Bildungseinrichtungen in Gugging und Tulln?

 

17)      Ist eine unterlassene Ausschreibung am Beispiel UFT bezüglich Mietvorhaben disziplinar- oder strafrechtlich relevant?

 

18)      Wie wirkt sich eine unterlassene Ausschreibung am Beispiel UFT auf die Haftungsfragen von Rektorat und Universitätsrat der BOKU aus?

 

19)      Welche Verantwortung trifft den Bund wenn er eine solche unterlassene Ausschreibung toleriert?

 

20)      Warum wurde das Vorhaben Muthgasse rechtskonform ausgeschrieben, beim UFT jedoch unterlassen?

 

21)      Wie gedenken Sie mit dieser widersprüchlichen Vorgangsweise umzugehen?

 

22)      Warum wird trotz fehlender Ausschreibung das UFT positiv beurteilt?

 

23)      Ist es richtig, dass eine oder mehrere schriftliche Finanzierungszusagen (z.B. in Form eines Memorandum of Understanding), die in den Rahmen der Leistungsvereinbarungen fallen, seitens des Ministeriums schon im Vorfeld des eigentlichen Abschlusses der Leistungsvereinbarung getätigt werden oder wurden?

 

24)      Sollten eine oder mehrere schriftliche Finanzierungszusagen existieren: Welche Zusagen existieren zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage?

 

25)      Sollten eine oder mehrere schriftliche Finanzierungszusagen existieren: Inwiefern kann das Ministerium gewährleisten, dass durch jene Finanzierungszusagen andere Universitäten nicht benachteiligt werden?

 

26)      Ist es richtig, dass das Ministerium für den Fall des Ausstieges der BOKU den dafür notwendigen Betrag von maximal 500.000.- € zugesichert hat?

 

27)      Wenn eine Ausstiegssicherung vorliegt: Weshalb hat das Ministerium diese Zusage gegeben?

 

28)      Wenn eine Ausstiegssicherung vorliegt: Ist diese Beeinflussung des Universitätsrates in der Entscheidung um ein höchst risikobehaftetes Projekt seitens des BMBWK mit der Universitätsautonomie vereinbar?

 

29)      Könnte das Ministerium durch die „Laissez-Faire-Vergabe“ der zwei Universitätsprojekte UFT und ISTA an ein einziges Bundesland (Niederösterreich) die Optik der „Vetternwirtschaft“ und den „Vorwurf der Beutegemeinschaft“ mitbedingen?

 

30)      Welche Maßnahmen werden für die zwei von den existierenden Universitäten dislozierten Vorhaben UFT und ISTA – die über mindestens ein Jahrzehnt keine Ausstiegsmöglichkeiten vorsehen – ergriffen, um Fehlentscheidungen rechtzeitig korrigieren zu können?

 

31)      Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass die Universitätsratsvorsitzende der medizinischen Universität Wien, Dr. Jordis, Gutachten über Haftungsfragen und über Rahmenverträge für den Universitätsrat der BOKU erstellt?

 

32)      Erzeugt diese Vorgangsweise nicht eine ähnlich schiefe Optik wie der Fall Grasser, der sich durch sein eigenes Ministerium überprüfen ließ?



[1] http://www.noe.gv.at/service/politik/landtag/LandtagsvorlagenXVI/05/532/532B1.pdf