4234/J XXII. GP

Eingelangt am 12.05.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Broukal

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

betreffend Überstundenabgeltung für Ärztinnen an Medizinischen Universitäten

Nach einer Arbeitszeitvereinbarung (gemäß § 3 Abs. 4 und Abs. 5, § 4 KA-AZG) aus dem
Jahr 2002 wird den ÄrztInnen an den medizinischen Universitäten die Optionsmöglichkeit
eingeräumt, anstatt Freizeitausgleich für die ersten 160 Werktags-Journalstunden auch eine
finanzielle Abgeltung zu erhalten (Punkt 1e der Präambel). Diese Vereinbarung wurde auch
von der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Elisabeth Gehrer,
unterzeichnet, nach dem man die Zustimmung von Finanzminister Karl-Heinz Grasser
eingeholt hatte. Diese Vereinbarung wurde jedoch nie umgesetzt. Bis 1.1.2004 war eindeutig
das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur für die Umsetzung
verantwortlich. Mit der Ausgliederung der Universitäten wurde aber den Universitäten das
benötigte Geld nicht zur Verfügung gestellt. Daher konnte dieser wichtige Punkt der
Vereinbarung bis dato nicht umgesetzt werden. Nach einer Schätzung handelt es sich um rund
25 Mio. Euro, der bis jetzt nicht ausbezahlten Summe (2002 bis 2006). Allein an der
Medizinischen Universität Wien wird der benötigte Geldbedarf mit 4 Mio. Euro geschätzt -
aufgrund der Optionsmöglichkeit kann es sich nur um eine Schätzung handeln. Nach dem es
aufgrund von Personalknappheit an vielen Abteilungen nicht einmal möglich ist, das
Krankenanstaltenarbeitszeitgesetz einzuhalten (KA-AZG), können Freizeitausgleichstage
schon gar nicht konsumiert werden und es verfallen viele dieser anstatt einer Bezahlung
zuerkannten Freizeitausgleichstage. Defacto bedeutet dies dann, dass Journaldienste ohne
Bezahlung geleistet werden müssen. Es wurde mehrfach eine Lösung des Problems ab
1.1.2007 versprochen und ein entsprechendes Budget zugesagt, wobei diese Zusage nun auch
wackelt. Der zuständige Sektionschef im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur, Faulhammer, sagte gegenüber der Tageszeitung „Die Presse" vom 11. Mai 2006:
„Diese Summe (25 Mio. Euro) sei nicht nachvollziehbar.".


 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur nachstehende

Anfrage:

1.                            Wie viel Geld für geleistete Überstunden wird derzeit nach Auffassung des
Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur den ÄrztInnen an den
Medizin-Universitäten vorenthalten?

2.                            Seit wann ist dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur dieser
Missstand bekannt? (Mehrfach wurde auf dieses Problem hingewiesen, zuletzt in
einer Presseaussendung vom 4.11.2005 der BetriebsrätInnen der wissenschaftlichen
MitarbeiterInnen an den Medizin-Universitäten.)

Warum hat das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf diese
Hinweise nicht reagiert?

3.                            Sind Sie wenigstens jetzt bereit tätig zu werden und dem Verdacht nachzugehen, dass
die Rektorate der Medizin-Universitäten Gesetze und Betriebsvereinbarungen nicht
achten? (Laut § 9 des Universitätsgesetzes 2002 unterliegen die Universitäten der
Aufsicht des Bundes. Diese umfasst die Aufsicht über die Einhaltung der Gesetze
und Verordnungen einschließlich der Satzung (Rechtsaufsicht).)

4.             Sind Sie bereit, in den für die Jahre 2007 bis 2009 abzuschliessenden
Zielvereinbarungen mit den Medizin-Universitäten die vollständige, sofortige
Auszahlung vorenthaltener Überstundenentgelte aufzunehmen?

Wenn nein, warum nicht?