4242/J XXII. GP

Eingelangt am 12.05.2006
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend gerichtliche Finanzstrafverfahren 2004 und 2005

Mit der AB 1636/XXII. GP wurden die Fragen zu den Finanzstrafverfahren in Österreich für
die Jahre 2000, 2001, 2002 und 2003 beantwortet.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz
nachstehende

Anfrage:

1.  Wie viele Anzeigen wegen Verdachts der Abgabenhinterziehung etc. wurden 2004 und
2005 bei Gerichten bzw. Staatsanwaltschaften erstattet (Ersuche um Aufschlüsselung
auf Jahre und Landesgerichte bzw. Staatsanwaltschaften)? In wie vielen Fällen ergab
sich im Finanzstrafverfahren in diesen Jahren jeweils die Zuständigkeit der Gerichte?
In wie vielen Fällen wurde dabei die Anzeige von der FMA erstattet?

2.              In wie vielen Fällen wurde in diesen Jahren die Anzeigen zurückgelegt oder die
Verfahren nach der StPO bzw. FinStrG eingestellt (Ersuche um Aufschlüsselung auf
Jahre und Landesgerichte bzw. Staatsanwaltschaften)?

3.              In wie vielen Fällen kam es in diesen Jahren zu rechtskräftigen Verurteilungen wegen
Abgabenunterziehung nach § 33 FinStrG (Ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre und
Landesgerichte bzw. Staatsanwaltschaften)?

4.              In wie vielen Fällen wurden Geldstrafen, in wie vielen Fällen Freiheitsstrafen erhängt?


5.             Wie viele Haftbefehle wegen Abgabenhinterziehung wurden in diesen beiden Jahren
beantragt und erlassen? Zu wie vielen Festnahmen kam es in diesen Jahren (Ersuche um
Aufschlüsselung auf Jahre und Landesgerichte bzw. Staatsanwaltschaften)?

6.             Wie viele Haftbefehle sind derzeit noch offen? Um welche Fälle geht es dabei?

7.             In wie vielen Fällen wurde in diesen beiden Jahren die Untersuchungshaft verhängt?

8.             In wie vielen Fällen kam es in diesen beiden Jahren Haus- und Personendurchsuchungen?

9.             In wie vielen Fällen wurde in diesen Jahren der Bund für vermögensrechtliche Nachteile
in Anspruch genommen (Ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre und Landesgerichte bzw.
Staatsanwaltschaften)?

10.      Wie viele diesbezügliche Fälle sind bereits abgeschlossen?

11.      Welche Beträge mussten bereits bezahlt werden?

12.      Wie viele diesbezügliche Verfahren sind noch offen? Wie hoch ist dabei jeweils der
Streitwert?

13.      Wo sehen Sie derzeit Probleme im Finanzstrafrecht? Halten Sie Ihre Ausführungen in der
AB 1636/XXII. GP aufrecht? Wenn ja, welche Maßnahmen haben Sie seit dem ergriffen?