4254/J XXII. GP

Eingelangt am 17.05.2006
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend Unfall mit Tiertransporter

 

In der Nacht vom 29. auf 30. April 2006 (von Samstag auf Sonntag) ereignete sich laut Pressemeldungen auf der B 50 im Gemeindegebiet von Pama (Bezirk Neusiedl/See) ein schwerer Unfall mit einem Tiertransporter. Der italienische Transporter soll aus Polen kommend mit 234 Kälbern beladen gewesen sein; 14 der Tiere starben (4 im Zuge des Unfalls, 10 mussten eingeschläfert werden), weiters mussten 26 Tiere, die flüchteten, im Umfeld wieder eingefangen werden. Der Transport soll am Abend des 30. April mit einem Ersatzfahrzeug seine Fahrt nach Italien fortgesetzt haben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

  1. War das Fahrzeug vorschriftsmäßig ausgestattet?
  2. War die Ladedichte gesetzeskonform?
  3. Wurde die zulässige Fahrgeschwindigkeit eingehalten?
  4. Wurde die Transportdauer überschritten?
  5. In welchem Alter waren die Tiere?
  6. Wurde das Wochenendfahrverbot eingehalten?
  7. Besteht der Verdacht der Tierquälerei nach § 222/2 StGB?
  8. Wurden von der BH bzw. der Polizei Anzeigen eingebracht? Wenn ja, welche Übertretungen bzw. Vergehen wurden angeführt?
  9. In welcher Weise, von wem und wo wurden die Tiere nach dem Unfall medizinisch und physisch versorgt?
  10. Wer führte die tierärztlichen Untersuchungen durch und wodurch inwiefern war die Weiterfahrt trotz des schweren Schocks der Tiere zu rechtfertigen?
  11. Wohin sollten die Tiere transportiert werden?
  12. Waren die Kälber als Schlacht- oder als Nutztiere deklariert?