4255/J XXII. GP

Eingelangt am 17.05.2006
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Maga. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend Misshandlung des Schubhäftlings Bakary J.

 

 

Rund um den bekannten Vorfall drängt sich die Vermutung auf, dass im konkreten Fall bei der Abschiebung nicht den Richtlinien (des Menschenrechtsbeirates) entsprechend vorgegangen wurde und dass weiterhin strukturelle Fehler in der Schubhaft begangen werden.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

  1. Nach uns vorliegenden Informationen verfügte Hr. J. über einen gültigen Reisepass. Warum wurde dennoch ein Heimreisezertifikat eingeholt?

 

  1. Wann erfolgte die Buchung des Fluges der SN Brussels am 7. April durch die zuständige Fremdenpolizei?

 

  1. Nach uns vorliegenden Informationen war Hr. J. seit 10 Jahren in Österreich aufhältig und verfügte über enge familiäre Bindungen (verheiratet seit 2000, Ehegattin und zwei mj. Kinder, die österreichische StaatsbürgerInnen sind). Warum wurde die Abschiebung nicht aufgrund dieser Koordinaten als sog. Problemabschiebung eingestuft und von einem neutralen und berichtspflichtigen Beobachter begleitet?

 

  1. Wann und mit wem hat das Kontaktgespräch stattgefunden?

 

  1. Wie lange dauerte das Gespräch?

 

  1. Wer hat am Gespräch teilgenommen?

 

  1. Wie lautet die Dokumentation darüber im Wortlaut?

 

a.)    vom Beamten der Wega,

b.)    vom Schubhaftbetreuer des Verein Menschenrechte Österreich.

8.      Wurde Hr. J über den genauen Abschiebetermin in Kenntnis gesetzt?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Wenn ja, warum wurde das Gepäck erst am Freitag, den 7. April gepackt?

 

  1. War die Schubhaftbetreuung über den Abschiebetermin informiert?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Wenn ja, wann wurde die Schubhaftbetreuung über den Abschiebetermin und den Termin für das Kontaktgespräch informiert und warum wurde die Information nicht an Hr. J weitergeleitet?

 

  1. Ein Heimreisezertifikat wurde am 29.3.2006 ausgestellt. Wurde Hr. J darüber in Kenntnis gesetzt?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Zu welchen Zeitpunkten fanden ab Einlieferung in Schubhaft Besuche der Schubhaftbetreuung statt?

 

  1. Was war Inhalt der Beratungen?

 

  1. Wurde und wann wurde die Schubhaftbetreuung vom Scheitern der Abschiebung informiert?

 

  1. Wann erfolgte nach Rückkehr des Hr. J vom gescheiterten Abschiebeversuch eine erneute Kontaktaufnahme der Schubhaftbetreuung mit Herrn Bakary J.?

 

  1. Hat Hr. J dabei vom Sachverhalt, wie er sich aus seiner Sicht zugetragen hat, erzählt?

 

  1. Hat die Schubhaftbetreuung diese Schilderungen dokumentiert?

 

  1. Wenn ja, was hat die Schubhaftbetreuung unternommen, um den Vorfall an die entsprechenden Behörden zu melden?

 

  1. Welches Prozedere ist mit den Organisationen der Schubhaftbetreuung vereinbart, falls ihnen Misshandlungen seitens

 

a.)    anderen Angehaltenen bzw.

b.)    PolizeibeamtInnen gemeldet werden?

 

  1. Ist in den bezugnehmenden Verträgen eine Meldepflicht verankert?

 

  1. Wenn ja, an wen und innerhalb welcher Frist?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Wurde der Kommandant vom Verein Menschenrechte verständigt?

 

  1. Wurde es Hr. J. vom Verein Menschenrechte ermöglicht, eine Anzeige einzubringen?

 

  1. Wurden sonstige Schritte gesetzt?  

 

  1. Erfolgte von Seiten des Polizeianhaltezentrums eine Meldung an das Büro für besondere Ermittlungen, nachdem Herr Bakary J. mit Verletzungen wieder ins Polizeianhaltezentrum rücküberstellt wurde?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Wenn ja, wann erfolgte diese Meldung?

 

  1. Erfolgte unmittelbar nach Rücküberstellung ins Polizeianhaltezentrum eine amtsärztliche Untersuchung von Herrn Bakary J.?

 

  1. Mit welchem Ergebnis?

 

  1. Warum erfolgte seitens des Amtsarztes keine Meldung über die Rückkehr eines Angehaltenen mit den vorliegenden Verletzungen an das Büro für besondere Ermittlungen?

 

  1. Trifft die Amtsärzte in Polizeianhaltezentren eine Anzeige- oder Meldepflicht, wenn ein Angehaltener derartige Verletzungen aufweist?

 

  1. Wenn ja, an wen und innerhalb welcher Frist?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Warum veranlasste der Amtsarzt trotz entsprechender Anweisung des behandelnden Arztes im AKH nicht, dass Herrn Bakary J. wieder eine Schanzkrawatte zur Verfügung gestellt wurde?

 

  1. Warum erstellte der Amtsarzt erst am 11. April, also 4 Tage nach Rücküberstellung mit Verletzungen in Schubhaft, einen Bericht über die Verletzungen des Herrn J.?

 

  1. Welche Standards und welches Prozedere ist in Polizeianhaltezentren verankert, um sicherzustellen, dass die Ursache für Verletzungen von Angehaltenen unverzüglich durch eine unabhängige Behörde geklärt wird?

 

  1. Warum ist es erst der Ehegattin des Hr. J gelungen, den Vorfall tatsächlich zur Anzeige zu bringen?

 

  1. Auf welche Weise und warum erfolgte die Beiziehung eines vierten Beamten im Verlauf der Amtshandlung?

 

  1. Wenn nein, welcher Diensteinheit ist dieser zugeteilt?

 

  1. Wird Hr. J. für die Dauer des Strafverfahrens, für die Dauer seines Beschwerdeverfahrens vor dem UVS sowie zur Klärung seiner privatrechtlichen Ansprüche in Österreich verbleiben können?

 

  1. Wenn ja, wie lange wird die Schubhaft aufrechterhalten?

 

  1. In wie vielen Fällen kam es seit der Causa Omofuma zu Verletzungen von Schubhäftlingen im Zuge der Durchführung der Abschiebung?

 

  1. In wie vielen Fällen musste eine ärztliche Behandlung in einem KH erfolgen?

 

  1. In wie vielen Fällen seit 1.1.2005 wurde die Abschiebung abgebrochen und der/die Betroffene wieder in die Schubhaft rücküberstellt?

 

  1. In wie vielen dieser Fälle erfolgte zwischen Abbruch der Abschiebung und Rücküberstellung ins PAZ eine Behandlung in einem Krankenhaus?

 

  1. In vielen dieser Fälle kehrte der Abzuschiebende mit Verletzungen ins PAZ zurück?

 

  1. Können Sie ausschließen, dass der Wega – Übungsplatz nicht auch in anderen Fällen von BeamtInnen missbraucht wurde?

 

  1. Von wem und auf Basis welchen Vertrages bzw. welcher Vereinbarung wird die Lagerhalle im Eigentum der HK348 Vermögensverwaltung GmbH & CoKG von der BPD Wien genutzt?

 

  1. Für welche Zwecke?

 

  1. Wer hat Zutritt zu der Lagerhalle und wer genehmigt deren Verwendung?

 

  1. Wie wird die Benutzung der Lagerhalle dokumentiert?