4314/J XXII. GP
Eingelangt am 24.05.2006
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ANFRAGE
des
Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an
den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend
Aufhebung der Tierprämien-Verordnung 2000 durch den VfGH vom 13. Dezember 2005
Nach
dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes betreffend Tierprämien-Verordnung
2000 wurde diese Verordnung mit 30. Jänner 2006 durch das Bundesministerium für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft außer Kraft gesetzt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1)
Bis wann werden Sie eine verfassungskonforme Umsetzung der
Tierprämien-Verordnung 2000 dem Parlament zur Beschlussfassung vorlegen?
2)
Welche Verordnungen sind - ebenso wie die
Tierprämien-Verordnung 2000 - nicht verfassungskonform, weil das EU-Recht einen
gesetzlichen Umsetzungsspielraum zulässt, der gemäß VfGH-Urteil eine Umsetzung
durch den Gesetzgeber erforderlich macht?
3)
Warum wurde die Begutachtungsfrist für das
Marktordnungsgesetz 2006 (MOG 2006) auf vier Wochen beschränkt, obwohl der
Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes in mehreren Rundschreiben seit Jahren
ausdrücklich darauf hinweist, dass eine sechs Wochen Mindestbegutachtungszeit
einzuhalten ist?
4)
Warum wurden die Verfassungsbestimmungen des Entwurfes des
MOG 2006 nicht vorab mit dem Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes
abgestimmt?
5)
In welcher Weise werden Sie das Datenschutzgesetz (DSG 2000)
im Rahmen des MOG 2006 und des Marktordnungsüberleitungsgesetzes 2006 sowie bei
der Novellierung des AMA-Gesetzes berücksichtigen?
6)
Wie werden Sie die Kritik des Verfassungsdienstes des
Bundeskanzleramtes, an der Eingrenzung der
Verordnungsermächtigung auf Gemeinschaftsvorschriften, die bestimmt,
bestimmbar oder begrenzt sind berücksichtigen, nämlich „dass diese nicht das Verweisungsobjekt näher bestimmt, sondern
lediglich Bestimmtheits‑, Bestimmbarkeits‑ respektive Begrenzungserfordernisse an
das Verweisungsobjekt normiert“?