4314/J XXII. GP

Eingelangt am 24.05.2006
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Aufhebung der Tierprämien-Verordnung 2000 durch den VfGH vom 13. Dezember 2005

 

Nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes betreffend Tierprämien-Verordnung 2000 wurde diese Verordnung mit 30. Jänner 2006 durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft außer Kraft gesetzt. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1)      Bis wann werden Sie eine verfassungskonforme Umsetzung der Tierprämien-Verordnung 2000 dem Parlament zur Beschlussfassung vorlegen?

 

2)      Welche Verordnungen sind - ebenso wie die Tierprämien-Verordnung 2000 - nicht verfassungskonform, weil das EU-Recht einen gesetzlichen Umsetzungsspielraum zulässt, der gemäß VfGH-Urteil eine Umsetzung durch den Gesetzgeber erforderlich macht?

 

3)      Warum wurde die Begutachtungsfrist für das Marktordnungsgesetz 2006 (MOG 2006) auf vier Wochen beschränkt, obwohl der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes in mehreren Rundschreiben seit Jahren ausdrücklich darauf hinweist, dass eine sechs Wochen Mindestbegutachtungszeit einzuhalten ist?

 

4)      Warum wurden die Verfassungsbestimmungen des Entwurfes des MOG 2006 nicht vorab mit dem Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes abgestimmt?

 

5)      In welcher Weise werden Sie das Datenschutzgesetz (DSG 2000) im Rahmen des MOG 2006 und des Marktordnungsüberleitungsgesetzes 2006 sowie bei der Novellierung des AMA-Gesetzes berücksichtigen?

 

6)      Wie werden Sie die Kritik des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes, an der Eingrenzung der Verordnungsermächtigung auf Gemeinschaftsvorschriften, die bestimmt, bestimmbar oder begrenzt sind berücksichtigen, nämlich „dass diese nicht das Verweisungsobjekt näher bestimmt, sondern lediglich Bestimmtheits‑, Bestimmbarkeits‑ respektive Begrenzungserfordernisse an das Verweisungsobjekt normiert“?