4359/J XXII. GP

Eingelangt am 13.06.2006
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend Sicherheit des AKW Temelin

 

 

Anfang Mai erfolgte in Tschechien die Aufhebung des Kollaudierungsbescheides für den Block 1 des AKW Temelin, um Einsprüche von BürgerInnen-Initiativen zu unterbinden. Leider wurden nicht die Sicherheitsfragen als Begründung für die Aufhebung angeführt, sondern der Ausschluss der Parteienstellung der BürgerInnen-Initiativen. Deshalb ist Ihre Reaktion, APA-Meldung vom 15. Mai, in der sie diese Entscheidung begrüßten, völlig unverständlich. Ihnen dürfte die Tatsache entgangen sein, dass die Bescheidaufhebung nur die Aushebelung der BürgerInnenbeteiligung zum Ziel hatte.

 

Außerdem dürften Sie die Aussagen von Dana Drabova, der Vorsitzenden des tschechischen Staatsamtes für Kernsicherheit SUJB, das AKW Temelin sei „nicht ausreichend sicher“,  die Einrichtungen wären zu lange auf der Baustelle  gelagert worden, überhört haben. 

 

Allein diese zwei Ereignisse zeigen, dass Sie bei der Einforderung der im Melker Prozess paktierten Sicherheitsnachbesserungen äußerst säumig sind und keine lückenlose Umsetzung der Sicherheitsnachbesserungen anstreben.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.      Welche Konsequenzen ziehen Sie aus den Äußerungen von Dana Drabova, wonach Temelin nicht ausreichend sicher sei?

 

2.      Wann werden Sie die Einhaltung des Melker Abkommens vollinhaltlich von den tschechischen Kollegen einfordern?

 

3.      Welche rechtlichen Schritte werden Sie zur Einhaltung des Melker Abkommens und des Vertrags von Brüssel unternehmen?