4364/J XXII. GP

Eingelangt am 14.06.2006
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Anfrage

der Abgeordneten Werner Amon, MBA

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend  Schäden für die österreichischen Steuerzahler und den  Finanzplatz

Österreich durch die Vorgehensweisen der BAWAG und des ÖGB in Bezug auf

Gemäldeverkäufe

Laut „Der Standard" vom 10. Mai 2006 besaß Dr. Wolfgang Flöttl, Sohn des
ehemaligen BAWAG-Generaldirektors Walter Flöttl, „eine Vielzahl von Gemälden
(von Picasso und van Gogh abwärts)", die jedoch teilweise kreditfinanziert waren und
als Kreditbesicherung dienten. Daher waren diese naturgemäß schwer zu verkaufen.

Um diese Werke zu verkaufen, setzte die BAWAG ein „Verwertungs-Ringelspiel" in
Gang, demzufolge die BAWAG für die offenen Kreditraten in Millionenhöhe aufkam,
Dr. Wolfgang Flöttl somit rechtmäßiger Eigentümer der Kunstwerke wurde und die
Werke schließlich verkauft werden konnten - der (im Voraus abgetretene) Erlös ging
an die BAWAG.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Finanzen
folgende

Anfrage:

1.             Wie hoch ist der Betrag, den die BAWAG für den Verkauf dieser Werke
vorfinanzieren musste?

2.             Wie hoch ist der Betrag, den die BAWAG in Summe durch diese Verkäufe
erzielen konnte?

3.             Kann  ausgeschlossen  werden,  dass  österreichische  Steuerzahler durch
dieses „Verwertungs-Ringelspiel" geschädigt und zur Kasse gebeten wurden?