4364/J XXII. GP
Eingelangt am 14.06.2006
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Anfrage
der Abgeordneten Werner Amon, MBA
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Schäden für die österreichischen Steuerzahler und den Finanzplatz
Österreich durch die Vorgehensweisen der BAWAG und des ÖGB in Bezug auf
Gemäldeverkäufe
Laut „Der Standard" vom 10. Mai 2006 besaß Dr. Wolfgang
Flöttl, Sohn des
ehemaligen
BAWAG-Generaldirektors Walter Flöttl, „eine Vielzahl von
Gemälden
(von
Picasso und van Gogh abwärts)", die jedoch teilweise kreditfinanziert
waren und
als Kreditbesicherung dienten. Daher waren diese naturgemäß schwer
zu verkaufen.
Um diese Werke zu verkaufen, setzte die BAWAG ein
„Verwertungs-Ringelspiel" in
Gang, demzufolge die BAWAG für die offenen Kreditraten in
Millionenhöhe aufkam,
Dr. Wolfgang Flöttl somit rechtmäßiger Eigentümer der
Kunstwerke wurde und die
Werke
schließlich verkauft werden konnten - der (im Voraus abgetretene)
Erlös ging
an die BAWAG.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister
für Finanzen
folgende
Anfrage:
1.
Wie hoch ist der Betrag, den die BAWAG für den Verkauf dieser Werke
vorfinanzieren
musste?
2.
Wie hoch ist der Betrag, den die BAWAG in Summe durch diese
Verkäufe
erzielen
konnte?
3.
Kann ausgeschlossen werden, dass
österreichische Steuerzahler durch
dieses
„Verwertungs-Ringelspiel" geschädigt und zur Kasse gebeten wurden?