4372/J XXII. GP
Eingelangt am 14.06.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Entsorgung von Festplatten in den Bundesministerien
Es war wohl mehr als eine
Überraschung als bekannt wurde, wie ausgeschiedene Festplatten
aus dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie entsorgt
wurden.
Zumindest eine Festplatte wurde über ebay verkauft, zahlreiche
vertrauliche Informationen
sowie Zahlen und Statistiken konnten danach rekonstruiert werden. Dies
führt natürlich zur
Frage, wie Festplatten durch andere Bundesministerien, aber auch durch andere
Gebietskörperschaften und
Körperschaften öffentlichen Rechts entsorgt werden. Bereits in der
Vergangenheit sind Fälle bekannt geworden, wo Festplatten mit
sensiblen Daten auf
Müllhalden oder in Müllcontainern gefunden wurden.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an das oben genannte Mitglied der
Bundesregierung
nachstehende
Anfrage:
1. Wie ist in Ihrem Ressort (bzw. in den ausgegliederten Dienststellen)
die Entsorgung von
Datenträgern wie Festplatten konkret geregelt?
Gibt es dafür interne Richtlinien (z.B. Erlässe)?
Wenn ja, wie lauten diese?
Wenn nein, warum wurde bislang darauf verzichtet?
2.
Wie viele PC
und Datenträger (Festplatten) wurden in Ihrem Ressort (inklusive der
ausgegliederten Dienststellen) in den Jahren
2000,2001,2002,2003,2004 und 2005
entsorgt (Aufschlüsselung auf Jahre)?
3.
Werden vor der
Entsorgung von ausgeschiedenen Datenträgern durch eine
Auftragsfirma die Daten durch das
Ministerium oder nachgeordnete Dienststellen über
eine Spezialsoftware gelöscht?
Wenn nein, warum nicht?
4.
Wie lauteten
jeweils konkret die Aufträge, die an Entsorgungsfirmen erteilt wurden?
(Löschen der Daten? Festplattenzerstörung? Entsorgung?)
5.
In welcher Form erfolgte die Datenlöschung und die
Festplattenzerstörung
(Entsorgung)? Extern
oder intern?
Kam es jeweils zu einer Ausschreibung bei einer externen Entsorgung?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Unternehmen erhielten auf Grund der Ausschreibung den Auftrag?
Nach welchen Kriterien erfolgte der Zuschlag?
6.
Durch welche Maßnahmen des Ressorts wird die vertragskonforme
Entsorgung von
Datenträgern
(Festplatten) bei den beauftragten Entsorgungsunternehmen kontrolliert?
7.
Sind in den Verträgen mit den Entsorgungsfirmen Sanktionen
für den Fall vorgesehen,
dass Datenträger
unvollständig, sorglos oder schlampig entsorgt werden?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
8. Sind Ihnen seit 2000 diesbezügliche Probleme durch die
Entsorgerfirmen bekannt
geworden?
Wenn ja, welche?
9.
Schließen
Sie aus, dass ausgeschiedene Datenträger Ihres Ressorts bzw. der
nachgeordneten Dienststellen seit 2000
unter der Hand weitergegeben, weiterverkauft
oder versteigert wurden?
10.
Sehen Sie im Zusammenhang mit Versteigerungen und
Second-Hand-Verkäufen von
ausgeschiedenen
Datenträgern einen legistischen Handlungsbedarf?