4372/J XXII. GP

Eingelangt am 14.06.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Entsorgung von Festplatten in den Bundesministerien

Es war wohl mehr als eine Überraschung als bekannt wurde, wie ausgeschiedene Festplatten
aus dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie entsorgt wurden.
Zumindest eine Festplatte wurde über ebay verkauft, zahlreiche vertrauliche Informationen
sowie Zahlen und Statistiken konnten danach rekonstruiert werden. Dies führt natürlich zur
Frage, wie Festplatten durch andere Bundesministerien, aber auch durch andere
Gebietskörperschaften und Körperschaften öffentlichen Rechts entsorgt werden. Bereits in der
Vergangenheit sind Fälle bekannt geworden, wo Festplatten mit sensiblen Daten auf
Müllhalden oder in Müllcontainern gefunden wurden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an das oben genannte Mitglied der
Bundesregierung nachstehende

Anfrage:

1.        Wie ist in Ihrem Ressort (bzw. in den ausgegliederten Dienststellen) die Entsorgung von
Datenträgern wie Festplatten konkret geregelt?

Gibt es dafür interne Richtlinien (z.B. Erlässe)?

Wenn ja, wie lauten diese?

Wenn nein, warum wurde bislang darauf verzichtet?

2.             Wie viele PC und Datenträger (Festplatten) wurden in Ihrem Ressort (inklusive der
ausgegliederten Dienststellen) in den Jahren 2000,2001,2002,2003,2004 und 2005
entsorgt (Aufschlüsselung auf Jahre)?

3.                            Werden vor der Entsorgung von ausgeschiedenen Datenträgern durch eine
Auftragsfirma die Daten durch das Ministerium oder nachgeordnete Dienststellen über
eine Spezialsoftware gelöscht?

Wenn nein, warum nicht?

 


4.             Wie lauteten jeweils konkret die Aufträge, die an Entsorgungsfirmen erteilt wurden?
(Löschen der Daten? Festplattenzerstörung? Entsorgung?)

5.                            In welcher Form erfolgte die Datenlöschung und die Festplattenzerstörung
(Entsorgung)? Extern oder intern?

Kam es jeweils zu einer Ausschreibung bei einer externen Entsorgung?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche Unternehmen erhielten auf Grund der Ausschreibung den Auftrag?

Nach welchen Kriterien erfolgte der Zuschlag?

6.                            Durch welche Maßnahmen des Ressorts wird die vertragskonforme Entsorgung von
Datenträgern (Festplatten) bei den beauftragten Entsorgungsunternehmen kontrolliert?

7.                            Sind in den Verträgen mit den Entsorgungsfirmen Sanktionen für den Fall vorgesehen,
dass Datenträger unvollständig, sorglos oder schlampig entsorgt werden?

Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?

8.       Sind Ihnen seit 2000 diesbezügliche Probleme durch die Entsorgerfirmen bekannt
geworden?

Wenn ja, welche?

9.                            Schließen Sie aus, dass ausgeschiedene Datenträger Ihres Ressorts bzw. der
nachgeordneten Dienststellen seit 2000 unter der Hand weitergegeben, weiterverkauft
oder versteigert wurden?

10.                     Sehen Sie im Zusammenhang mit Versteigerungen und Second-Hand-Verkäufen von
ausgeschiedenen Datenträgern einen legistischen Handlungsbedarf?