4379/J XXII. GP

Eingelangt am 14.06.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Maga Muttonen und GenossInnen

an den Bundeskanzler

betreffend Finanzierung des Projektes KÜBA

Die seit 2002 bestehende Stiftung für zeitgenössische Kunst ,Thyssen-Bornemisza
Art Contemporary' (T-B A21), setzt derzeit ein viel beachtetes Projekt um:
KÜBA -
Eine Reise gegen den Strom". Auf der Homepage der Stiftung und in den
Presseunterlagen ist dazu nachzulesen:
An Bord des Frachtschiffs Negrelli reist
Kutlug Atamans filmische Installation Küba fast zweitausend Kilometer die Donau
flussaufwärts vom Schwarzen Meer nach Wien" und Küba: Eine Reise gegen den
Strom findet im Rahmen der
österreichischen EU-Ratspräsidentschaft statt".
Als Projektunterstützer werden BKA, BMVIT und BMAA, als großzügige" Sponsoren
die Wiener Städtische, die ViaDonau, die Erste Bank und das BKA angeführt.

Medienberichten zufolge hat Kunststaatssekretär Morak das Projekt KÜBA mit einer
Summe zwischen 240.000 (Profil, 22/06, Standard, 5.6.2006) und 300.000
(Presse, 2.5.2006) finanziert. Für diese Unterstützung - die dem Vernehmen nach
offensichtlich an allen Beir
äten im BKA vorbei direkt vom Kunststaatssekretär
entschieden wurde - bedankt sich Projekt-Initiatorin Francesca Habsburg auch ganz
dezidiert:
Ich danke im Besonderen dem Staatssekretär für Kunst und Medien Herrn
Franz Morak für seine großartige Unterstützung in diesem Projekt. Ohne seinen
Glauben an K
üba und den jeweiligen Projekten in Rumänien, Bulgarien, Serbien,
Kroatien, Ungarn, Slowakei und
Österreich, wäre dieses Projekt nicht möglich
gewesen"
(http://www.tba21.org/exhibitions/ex 0509 de.php).

Dieser enthusiastische Dank an den Kunststaatssekretär wundert wenig angesichts
seiner großzügigen Förderung für das Projekt KÜBA: Laut einem Leserbrief der
Kuratorin der T-B A21 -Kuratorin im aktuellen Profil (Nr. 23/06 vom 02.06.2006)
werden die beträchtlichen öffentlichen Mittel ausschließlich für die Vermittlung und
Pr
äsentation herangezogen (Subventioniert wurde alleinig die Präsentation und
öffentliche Vermittlung -d. h. sieben Ausstellungen in sieben europäischen Ländern,
fünf Symposien und Diskussionsrunden, Kataloge- im Rahmen von Küba: Journey
Against the Current. Auch diese Ausgaben wurden zum Teil durch Stiftungsgelder
und durch private Sponsoren und nicht ausschließlich aus Bundesmitteln gedeckt").

Erstaunlich ist auch die seitens der Bundesregierung offensichtlich erfolgte
Rollenumkehr im politischen Verst
ändnis des privaten Mäzenatentums: anstatt dass
private SponsorInnen das Kunstbudget durch ihren Beitrag entlasten, werden - wie
am KÜBA-Projekt sehr plakativ sichtbar wird - öffentliche Geldern für private
SponsorInnen mobilisiert. Immerhin handelt es sich beim Projekt K
ÜBA um kein
selbstbestimmtes K
ünstlerInnenprojekt; vielmehr steht unter anderem die
Imagepflege der Stiftung (T-B A21) selbst im Vordergrund. Ungeachtet der
k
ünstlerischen Qualität des Projektes ist der Einsatz von Steuergeldern zum
Forcieren und Aufpolieren eines Images und zur Bereitstellung einer kurzfristigen
Auftrittsplattform f
ür den Kunststaatssekretär kritisch zu hinterfragen.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen an den Bundeskanzler folgende

ANFRAGE:

1.             Wie hoch war die Förderung der Kunstsektion für das Projekt KÜBA und für
welche konkreten Aktivit
äten wurde diese gewährt?

2.             Wie hoch sind die Gesamtkosten des Projekts KÜBA?

3.             Wie hoch ist der prozentuelle Anteil an den Gesamtkosten des Projekts KÜBA,
den die Kunstsektion finanziert hat?

4.             Gibt es zum Projektantrag eine Beiratsentscheidung? Wenn ja, welche?

5.             Wenn nein: wurde das Förderungsansuchen am zuständigen Beirat der
Kunstsektion vorbei entschieden?

6.             Wenn ja, von wem?

7.             Was waren die expliziten Gründe für die Unterstützung des KÜBA-Projektes?

8.             Welche Rolle spielen Selbstdarstellung und Selbstinszenierung des
Kunststaatssekretärs bei der Bewilligung der Subvention?

9.             Sollten Ihrer Ansicht nach private Sponsoren und Mäzene durch ihre Beiträge zur
Förderung von Kunst und Kultur staatliche Budgets entlasten oder belasten?