4379/J XXII. GP
Eingelangt am
14.06.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Maga Muttonen und GenossInnen
an den Bundeskanzler
betreffend Finanzierung des Projektes KÜBA
Die seit 2002 bestehende Stiftung
für zeitgenössische Kunst ,Thyssen-Bornemisza
Art Contemporary' (T-B A21), setzt derzeit
ein viel beachtetes Projekt um: „KÜBA -
Eine Reise gegen den
Strom". Auf der Homepage der Stiftung und in den
Presseunterlagen ist dazu nachzulesen: „An Bord des
Frachtschiffs Negrelli reist
Kutlug Atamans filmische Installation Küba fast zweitausend Kilometer die
Donau
flussaufwärts vom Schwarzen Meer nach Wien" und „Küba: Eine Reise gegen den
Strom findet im Rahmen der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft statt".
Als Projektunterstützer werden BKA, BMVIT und BMAA, als „großzügige"
Sponsoren
die Wiener Städtische, die ViaDonau, die Erste Bank und
das BKA angeführt.
Medienberichten
zufolge hat Kunststaatssekretär Morak das Projekt KÜBA mit
einer
Summe zwischen
240.000 € (Profil, 22/06, Standard,
5.6.2006) und 300.000 €
(Presse,
2.5.2006) finanziert. Für diese Unterstützung - die
dem Vernehmen nach
offensichtlich an allen Beiräten im BKA vorbei direkt vom
Kunststaatssekretär
entschieden wurde -
bedankt sich Projekt-Initiatorin Francesca Habsburg auch ganz
dezidiert: „Ich danke im
Besonderen dem Staatssekretär für Kunst und
Medien Herrn
Franz Morak für seine großartige Unterstützung in diesem Projekt. Ohne seinen
Glauben an Küba und den jeweiligen Projekten in
Rumänien, Bulgarien, Serbien,
Kroatien, Ungarn, Slowakei und Österreich, wäre dieses Projekt nicht möglich
gewesen" (http://www.tba21.org/exhibitions/ex
0509 de.php).
Dieser
enthusiastische Dank an den Kunststaatssekretär wundert
wenig angesichts
seiner
großzügigen Förderung für das Projekt
KÜBA: Laut
einem Leserbrief der
Kuratorin
der T-B A21 -Kuratorin im aktuellen Profil (Nr. 23/06 vom 02.06.2006)
werden die beträchtlichen öffentlichen Mittel ausschließlich für die Vermittlung und
Präsentation
herangezogen („Subventioniert wurde alleinig die Präsentation und
öffentliche Vermittlung -d. h. sieben Ausstellungen in
sieben europäischen Ländern,
fünf Symposien und Diskussionsrunden, Kataloge-
im Rahmen von Küba: Journey
Against the Current. Auch diese Ausgaben wurden zum Teil durch Stiftungsgelder
und durch
private Sponsoren und nicht ausschließlich aus Bundesmitteln gedeckt").
Erstaunlich ist auch die seitens
der Bundesregierung offensichtlich erfolgte
Rollenumkehr im politischen Verständnis des
privaten Mäzenatentums: anstatt dass
private
SponsorInnen das Kunstbudget durch ihren Beitrag entlasten, werden - wie
am KÜBA-Projekt sehr plakativ sichtbar wird - öffentliche Geldern für private
SponsorInnen mobilisiert. Immerhin handelt es sich beim Projekt KÜBA um kein
selbstbestimmtes KünstlerInnenprojekt;
vielmehr steht unter anderem die
Imagepflege der
Stiftung (T-B A21) selbst im Vordergrund. Ungeachtet der
künstlerischen Qualität des Projektes ist der Einsatz von
Steuergeldern zum
Forcieren und Aufpolieren eines Images und zur Bereitstellung einer
kurzfristigen
Auftrittsplattform für den Kunststaatssekretär kritisch zu hinterfragen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen an den Bundeskanzler folgende
ANFRAGE:
1.
Wie hoch war
die Förderung der Kunstsektion für das Projekt KÜBA und für
welche konkreten Aktivitäten wurde
diese gewährt?
2. Wie hoch sind die Gesamtkosten des Projekts KÜBA?
3.
Wie hoch ist der prozentuelle Anteil an den Gesamtkosten des Projekts KÜBA,
den die Kunstsektion
finanziert hat?
4. Gibt es zum Projektantrag eine Beiratsentscheidung? Wenn ja, welche?
5.
Wenn nein: wurde das Förderungsansuchen am zuständigen
Beirat der
Kunstsektion vorbei
entschieden?
6. Wenn ja, von wem?
7. Was waren die expliziten Gründe für die Unterstützung des KÜBA-Projektes?
8.
Welche Rolle spielen Selbstdarstellung und Selbstinszenierung des
Kunststaatssekretärs bei der Bewilligung der Subvention?
9.
Sollten Ihrer Ansicht nach private Sponsoren und Mäzene durch
ihre Beiträge zur
Förderung von Kunst und Kultur staatliche
Budgets entlasten oder belasten?