4416/J XXII. GP
Eingelangt am 22.06.2006
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend
entwicklungspolitische Aktivitäten.
Im Sinne des österreichischen
Entwicklungszusammenarbeitsgesetzes (EZA-G)
einerseits
und den entwicklungspolitischen Bemühungen auf EU-Ebene andererseits ist
eine
Kohärenz aller Politikbereiche im Sinne der Entwicklungszusammenarbeit
anzustreben
bzw. zu verstärken. In die Agenden der Entwicklungszusammenarbeit ist
Ihr
Ressort durch entwicklungszusammenarbeitsrelevante Ausgaben involviert.
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für
Bildung,
Wissenschaft und Kultur folgende
Anfrage:
1. Welche
entwicklungspolitischen Aktivitäten sind seitens Ihres Ressorts seit dem
Jahr
2000 gesetzt worden? (Bitte nach Jahren geordnet darstellen.)
2.
Gibt es fixierte Ressortstrategien und Programme als Beitrag zur
Erreichung der
im
EZA-Gesetz formulierten Ziele (§ 1, Abs. 3)?
3.
Welche
konkreten Projekte und Programme Ihres Ressorts seit dem Jahr 2000
können dem Bereich
Entwicklungszusammenarbeit zugeordnet werden?
4.
Welche Aktivitäten/Projekte
sind seit dem Jahr 2000
von Seiten Ihres
Ministeriums
der Armutsbekämpfung im Sinne der Entwicklungszusammenarbeit
zuzurechnen?
5.
Wie hoch war bzw. ist der finanzielle Aufwand solcher Aktivitäten
und Projekte
seitens
Ihres Ressorts? (Bitte nach Jahren geordnet darstellen.)
6.
Welche dieser Aufwendungen sind vom DAC der OECD als ODA anerkannt
worden?
7.
In welcher Form wurden und werden entwicklungspolitisch relevante
Aktivitäten
mit
jenen anderer Bundesministerien koordiniert?
8.
Wie erfolgt die Überprüfung bzw. Sicherstellung der
Kohärenz solcher Aktivitäten
mit
denen anderer Bundesministerien?
9.
Welche
Strategien, Programme und Projekte des Ressorts berücksichtigen die
unter § 1, Abs. 4 des EZA-Gesetzes
formulierten Prinzipien und Zielgruppen?
10.Welche konkreten operativen
Vorkehrungen (Personal, Budgetmittel,
Aufgabenbeschreibung
in der Geschäftseinteilung etc.) wurden in Ihrem Ressort
getroffen, um die Ziele des EZA-Gesetzes im eigenen Wirkungsbereich erreichen
zu
können?
11.Welche Vorkehrungen gibt es in ihrem Bereich, um die
Wirkung der in Ihrem
Ressort verausgabten EZA-Mittel im Hinblick
auf die in § 1, Abs. 3 und 4
genannten Ziele, Prinzipien und
Zielgruppen zu gewährleisten?
12.
Welche Evaluierungsmethoden werden
angewandt, um die Wirkung der
eingesetzten
EZA-Mittel im Hinblick auf die unter § 1, Abs. 3 und 4 des EZA-
Gesetzes
formulierten Ziele, Prinzipien und Zielgruppen zu erreichen?
13. In welchen EZA-relevanten internationalen Gremien ist Ihr Ressort vertreten?
14.
Welche von ihrem Ressort namhaft gemachte Personen vertreten dort
Österreich
formell, welche informell?
15.
Welche
große politischen Linien lassen sich für diese jeweiligen
internationalen
Gremien skizzieren, in denen Ihr Ressort
vertreten ist?
16.
Wie werden diese internationalen politischen Linien innerhalb
Österreichs mit den
anderen
in die EZA eingebundenen Ministerien koordiniert?
17.
Welche entwicklungspolitisch relevanten Tätigkeiten durch ihr
Ressort sind in
nächster
Zeit geplant?