4416/J XXII. GP

Eingelangt am 22.06.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen

an    die    Bundesministerin    für    Bildung,    Wissenschaft    und    Kultur    betreffend

entwicklungspolitische Aktivitäten.

Im Sinne des österreichischen Entwicklungszusammenarbeitsgesetzes (EZA-G)
einerseits und den entwicklungspolitischen Bemühungen auf EU-Ebene andererseits ist
eine Kohärenz aller Politikbereiche im Sinne der Entwicklungszusammenarbeit
anzustreben bzw. zu verstärken. In die Agenden der Entwicklungszusammenarbeit ist
Ihr Ressort durch entwicklungszusammenarbeitsrelevante Ausgaben involviert.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur folgende

Anfrage:

1.  Welche entwicklungspolitischen Aktivitäten sind seitens Ihres Ressorts seit dem
Jahr 2000 gesetzt worden? (Bitte nach Jahren geordnet darstellen.)

2.            Gibt es fixierte Ressortstrategien und Programme als Beitrag zur Erreichung der
im EZA-Gesetz formulierten Ziele (§ 1, Abs. 3)?

3.            Welche konkreten Projekte und Programme Ihres Ressorts seit dem Jahr 2000
können dem Bereich Entwicklungszusammenarbeit zugeordnet werden?

4.            Welche   Aktivitäten/Projekte   sind   seit   dem   Jahr  2000   von   Seiten   Ihres
Ministeriums der Armutsbekämpfung im Sinne der Entwicklungszusammenarbeit
zuzurechnen?

5.            Wie hoch war bzw. ist der finanzielle Aufwand solcher Aktivitäten und Projekte
seitens Ihres Ressorts? (Bitte nach Jahren geordnet darstellen.)

6.            Welche dieser Aufwendungen sind vom DAC der OECD als ODA anerkannt
worden?

7.            In welcher Form wurden und werden entwicklungspolitisch relevante Aktivitäten
mit jenen anderer Bundesministerien koordiniert?

8.            Wie erfolgt die Überprüfung bzw. Sicherstellung der Kohärenz solcher Aktivitäten
mit denen anderer Bundesministerien?

9.            Welche Strategien, Programme und Projekte des Ressorts berücksichtigen die
unter § 1, Abs. 4 des EZA-Gesetzes formulierten Prinzipien und Zielgruppen?


10.Welche konkreten operativen Vorkehrungen (Personal, Budgetmittel,
Aufgabenbeschreibung in der Geschäftseinteilung etc.) wurden in Ihrem Ressort
getroffen, um die Ziele des EZA-Gesetzes im eigenen Wirkungsbereich erreichen
zu können?

11.Welche Vorkehrungen gibt es in ihrem Bereich, um die Wirkung der in Ihrem
Ressort verausgabten EZA-Mittel im Hinblick auf die in § 1, Abs. 3 und 4
genannten Ziele, Prinzipien und Zielgruppen zu gewährleisten?

12.   Welche   Evaluierungsmethoden   werden   angewandt,   um   die   Wirkung   der
eingesetzten EZA-Mittel im Hinblick auf die unter § 1, Abs. 3 und 4 des EZA-
Gesetzes formulierten Ziele, Prinzipien und Zielgruppen zu erreichen?

13.   In welchen EZA-relevanten internationalen Gremien ist Ihr Ressort vertreten?

14.   Welche von ihrem Ressort namhaft gemachte Personen vertreten dort Österreich
formell, welche informell?

15.   Welche große politischen Linien lassen sich für diese jeweiligen internationalen
Gremien skizzieren, in denen Ihr Ressort vertreten ist?

16.   Wie werden diese internationalen politischen Linien innerhalb Österreichs mit den
anderen in die EZA eingebundenen Ministerien koordiniert?

17.   Welche entwicklungspolitisch relevanten Tätigkeiten durch ihr Ressort sind in
nächster Zeit geplant?