4427/J XXII. GP
Eingelangt am 23.06.2006
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Rest-Hinterseer, Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend
WTO-Streitbeilegungsverfahren gegen die EU betreffend gentechnisch
veränderte Organismen (GVO)
Im
Mai 2003 reichten die USA, Kanada und Argentinien bei der
Welthandelsorganisation
(WTO) eine Klage gegen die EU ein. Hintergrund der
Klage
war ein seit 1998 bestehendes de facto Moratorium für die Zulassung und
Vermarktung von gentechnisch veränderten Organismen in der EU, das
aufgrund
der großen Ablehnung der Gentechnik durch die europäischen
VerbraucherInnen
erlassen worden war. Angeblich liegt eine Vorauskopie des Panelberichts bereits
vor, der Bericht soll
im September 2006 veröffentlicht werden. Dann beginnt eine 60-
tägige Einspruchsfrist der Kommission zu laufen.
Neben
anderen EU-Mitgliedsländern (FR, DE, EL, IT, LU) ist Österreich vom
Panel
hinsichtlich
der Importverbote für die gentechnisch veränderten Maissorten Bt176
(Anbau), MON 810
(Anbau) und T25 (Anbau) betroffen. Inzwischen wurde von
Österreich auch ein Importverbot für den Gentech-Raps GT 73
verhängt.
Es ist zu
befürchten, dass die Europäische Kommission, gestützt auf den
WTO-
Panelbericht, einen neuerlichen Anlauf zur Abschaffung der GVO-lmportverbote
starten wird. Dies, obwohl eine europaweite Umfrage zur Biotechnologie die
Ablehnung von
gentechnisch veränderten Lebensmitteln der EU-BürgerInnen klar
bestätigt. Insbesondere werden
gentechnisch veränderte Nahrungsmittel als
Bedrohung für künftige Generationen angesehen, die der
natürlichen Ordnung
widersprechen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Wird Österreich
im Ausschuss Art. 133 für eine Berufung plädieren? Wenn ja,
in welcher Weise bereitet sich Österreich auf eine Berufung vor? Wenn
nein,
warum nicht?
2.
Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die
österreichischen
Importverbote zu
verteidigen?
3.
Ist geplant, die nationalen Gentechnik-Importverbote durch weitere
unabhängige Gutachten abzusichern? Wenn ja, welche konkreten
Maßnahmen sind
seitens Ihres Ressorts geplant?
4.
Inwiefern
wirken Sie auf die Europäische Kommission ein, keine Zulassungen
auszusprechen, wenn im zuständigen
Ministerrat die einfache Mehrheit für
die Zulassung eines GVO-Produktes nicht erreicht wird bzw. welche
Initiativen ergreifen Sie auf EU-Ebene, damit das Komitologieverfahren
zugunsten von transparenten, demokratisch legitimierten Verfahren unter
Einbeziehung des Europäischen Parlaments abgeschafft wird?
5.
Was unternehmen Sie auf EU-Ebene, damit die Europäische
Behörde für
Lebensmittelsicherheit
(EFSA) verpflichtet wird, alle vorgebrachten
Sicherheitsbedenken von Mitgliedstaaten zur Sicherheitsbewertung zu
berücksichtigen, geeignete unabhängige Labors zur Wiederholung von
Toxizitäts- und
Fütterungsstudien zu beauftragen und ein geeignetes risk
assessment für die Langzeitfolgen von GVOs
einzuführen?
6.
Was werden Sie konkret unternehmen, damit die Europäische
Lebensmittelagentur
(EFSA) reformiert und eine fundierte, unabhängige
GVO-Risikoforschung
etabliert werden kann?
7.
Welche Anstrengungen unternehmen Sie, damit das Vorsorge-Prinzip im
WTO-Abkommen
verankert und verstärkt sowie mit den multilateralen
Umweltabkommen (wie
z.B. die Biodiversitäts-Konvention) in Einklang
gebracht wird?
8.
Was unternehmen Sie zur Unterstützung der Errichtung
gentechnikfreier
Zonen
- insbesondere unter Bezugnahme auf Schutzanforderungen für
ökologisch
sensible Gebiete, für den biologischen Landbau, die Imkerei und
unter Bedachtnahme auf internationale Abkommen des Biodiversitäts- und
Biosphärenschutzes sowie Initiativen
auf EU-Ebene, in Kooperation mit
Nachbarstaaten sowie im nationalen, regionalen und lokalen Bereich?
9.
Welche
Initiativen ergreifen Sie auf EU-Ebene, damit EU-weit gültige,
rechtliche Rahmenbedingungen zur Errichtung
von gentechnikfreien
Regionen geschaffen werden?