4429/J XXII. GP
Eingelangt am 23.06.2006
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möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Rest-Hinterseer, Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an
den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit
betreffend
WTO-Streitbeilegungsverfahren gegen die EU betreffend gentechnisch
veränderte Organismen (GVO)
Im
Mai 2003 reichten die USA, Kanada und Argentinien bei der
Welthandelsorganisation
(WTO) eine Klage gegen die EU ein. Hintergrund der
Klage
war ein seit 1998 bestehendes de facto Moratorium für die Zulassung und
Vermarktung von gentechnisch veränderten Organismen in der EU, das
aufgrund
der großen Ablehnung der Gentechnik durch die europäischen
VerbraucherInnen
erlassen worden war. Angeblich liegt eine Vorauskopie des Panelberichts bereits
vor, der Bericht soll
im September 2006 veröffentlicht werden. Dann beginnt eine 60-
tägige Einspruchsfrist der Kommission
zu laufen.
Neben anderen
EU-Mitgliedsländern (FR, DE, EL, IT, LU) ist Österreich vom Panel
hinsichtlich der Importverbote für die
gentechnisch veränderten Maissorten Bt176
(Anbau), MON 810 (Anbau) und T25 (Anbau) betroffen. Inzwischen wurde von
Österreich auch ein Importverbot für den Gentech-Raps GT 73
verhängt.
Es ist zu
befürchten, dass die Europäische Kommission, gestützt auf den
WTO-
Panelbericht, einen neuerlichen Anlauf zur Abschaffung der GVO-lmportverbote
starten wird. Dies, obwohl eine europaweite Umfrage zur Biotechnologie die
Ablehnung von
gentechnisch veränderten Lebensmitteln der EU-BürgerInnen klar
bestätigt. Insbesondere werden
gentechnisch veränderte Nahrungsmittel als
Bedrohung für künftige Generationen angesehen, die der
natürlichen Ordnung
widersprechen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Wird der
WTO-Panelbericht dem Nationalrat vorgelegt werden? Wenn ja,
wann, wenn nein, warum nicht?
2.
Wird der WTO-Panelbericht durch unabhängige WissenschafterInnen
bewertet
werden? Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind geplant,
wenn nein, warum
nicht?
3.
Wird Österreich
im Ausschuss Art. 133 für eine Berufung plädieren? Wenn ja,
in welcher Weise bereitet sich Österreich auf eine Berufung vor? Wenn
nein,
warum nicht?
4. Um welche Summen geht es bei den in Aussicht gestellten Sanktionen?
5.
Wirken Sie auf die Europäische Kommission ein, damit die
Zulassungen von
GVO einem transparenten, demokratisch legitimierten Verfahren unter
Einbeziehung des
Europäischen Parlaments unterzogen werden? Wenn nein,
warum nicht?
6.
Im WTO-Zwischenbericht wurden den Mitgiedstaaten zwar Importverbote
zugestanden, allerdings müssen sie den Anforderungen einer
Risikobewertung des
SPS-Abkommens (Abkommen über sanitäre und
phytosanitäre Maßnahmen) gerecht
werden. Was werden Sie daher konkret
unternehmen, damit die Europäische Lebensmittelagentur (EFSA)
reformiert
und eine fundierte, unabhängige
GVO-Risikoforschung etabliert werden
kann?
7.
Welche Anstrengungen unternehmen Sie, damit das Vorsorge-Prinzip im
WTO-Abkommen
verankert und verstärkt sowie mit den multilateralen
Umweltabkommen (wie z.B. die Biodiversitäts-Konvention) in Einklang
gebracht wird?