4429/J XXII. GP

Eingelangt am 23.06.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Rest-Hinterseer, Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit

betreffend WTO-Streitbeilegungsverfahren gegen die EU betreffend gentechnisch
veränderte Organismen (GVO)

Im Mai 2003 reichten die USA, Kanada und Argentinien bei der
Welthandelsorganisation (WTO) eine Klage gegen die EU ein. Hintergrund der
Klage war ein seit 1998 bestehendes de facto Moratorium für die Zulassung und
Vermarktung von gentechnisch veränderten Organismen in der EU, das aufgrund
der großen Ablehnung der Gentechnik durch die europäischen VerbraucherInnen
erlassen worden war. Angeblich liegt eine Vorauskopie des Panelberichts bereits
vor, der Bericht soll im September 2006 veröffentlicht werden. Dann beginnt eine 60-
tägige Einspruchsfrist der Kommission zu laufen.

Neben anderen EU-Mitgliedsländern (FR, DE, EL, IT, LU) ist Österreich vom Panel
hinsichtlich der Importverbote für die gentechnisch veränderten Maissorten Bt176
(Anbau), MON 810 (Anbau) und T25 (Anbau) betroffen. Inzwischen wurde von
Österreich auch ein Importverbot für den Gentech-Raps GT 73 verhängt.

Es ist zu befürchten, dass die Europäische Kommission, gestützt auf den WTO-
Panelbericht, einen neuerlichen Anlauf zur Abschaffung der GVO-lmportverbote
starten wird. Dies, obwohl eine europaweite Umfrage zur Biotechnologie die
Ablehnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln der EU-BürgerInnen klar
bestätigt. Insbesondere werden gentechnisch veränderte Nahrungsmittel als
Bedrohung für künftige Generationen angesehen, die der natürlichen Ordnung
widersprechen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.             Wird der WTO-Panelbericht dem Nationalrat vorgelegt werden? Wenn ja,
wann, wenn nein, warum nicht?

2.             Wird der WTO-Panelbericht durch unabhängige WissenschafterInnen
bewertet werden? Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind geplant,
wenn nein, warum nicht?


3.             Wird Österreich im Ausschuss Art. 133 für eine Berufung plädieren? Wenn ja,
in welcher Weise bereitet sich Österreich auf eine Berufung vor? Wenn nein,
warum nicht?

4.             Um welche Summen geht es bei den in Aussicht gestellten Sanktionen?

5.             Wirken Sie auf die Europäische Kommission ein, damit die Zulassungen von
GVO einem transparenten, demokratisch legitimierten Verfahren unter
Einbeziehung des Europäischen Parlaments unterzogen werden? Wenn nein,
warum nicht?

6.             Im WTO-Zwischenbericht wurden den Mitgiedstaaten zwar Importverbote
zugestanden, allerdings müssen sie den Anforderungen einer
Risikobewertung des SPS-Abkommens (Abkommen über sanitäre und
phytosanitäre Maßnahmen) gerecht werden. Was werden Sie daher konkret
unternehmen, damit die Europäische Lebensmittelagentur (EFSA) reformiert
und eine fundierte, unabhängige GVO-Risikoforschung etabliert werden
kann?

7.             Welche Anstrengungen unternehmen Sie, damit das Vorsorge-Prinzip im
WTO-Abkommen verankert und verstärkt sowie mit den multilateralen
Umweltabkommen (wie z.B. die Biodiversitäts-Konvention) in Einklang
gebracht wird?