4469/J XXII. GP
Eingelangt am 30.06.2006
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ANFRAGE
der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Unterbringung von beschlagnahmten Arten
Das für das Washingtoner Artenschutzübereinkommen zuständige Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat im Einvernehmen mit den Bundesländern und dem Bundesministerium für Finanzen (bzw. dem Zoll) Einrichtungen benannt, die über die Möglichkeiten verfügen, beschlagnahmte Tiere unterbringen zu können. Werden in Österreich Exemplare beschlagnahmt, ist der Zoll für die erste und ordnungsgemäße Unterbringung vor Ort verantwortlich.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Inwiefern tragen Sie dafür Sorge, dass beschlagnahmte Tiere artgemäß untergebracht werden können?
2. Wie viele und welche Tiere wurden in den letzten fünf Jahren vom Zoll beschlagnahmt und in welchen Einrichtungen wurden sie untergebracht?
3. Welche Einrichtungen wurden vom BMLFUW benannt, die über die Möglichkeiten verfügen, beschlagnahmte Tiere unterbringen zu können?
4. Wie viele finanziellen Mittel stehen für die Unterbringung dieser Tiere zur Verfügung?
5. Treten Sie auf EU-Ebene für die Schaffung und Finanzierung eines Netzwerkes von Artenschutzzentren für beschlagnahmte Arten ein? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche diesbezüglichen Anstrengungen haben Sie bisher unternommen bzw. werden Sie unternehmen?