4470/J XXII. GP
Eingelangt am
30.06.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend
Europaratsbeschluss zur Haltung von Versuchstieren
Jährlich werden
europaweit 10,7 Millionen Versuchstiere „genutzt". Das
Leiden der
Tiere beginnt allerdings
nicht erst mit den Versuchen, sondern häufig bereits bei den
Haltungsbedingungen in winzigen und kahlen Käfigen, wo sie
ihr Leben fristen
müssen.
Der Europarat
in Straßburg hat kürzlich neue Haltungsempfehlungen für
Versuchstiere, die europaweit gelten sollen, einstimmig angenommen. Diese
Entscheidung war ein
erster Schritt in die richtige Richtung, denn solange es noch
Tierversuche gibt, ist es unerlässlich, dass
die Tiere wenigstens tiergerecht
untergebracht und betreut werden. Nun gilt es, diese Haltungsempfehlungen in
Österreich und EU-weit in
verbindliches Recht umzusetzen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wann werden
Sie die Haltungsempfehlungen des Europarates für
Versuchstiere
in nationales Recht umsetzen?
2. Was werden Sie
konkret unternehmen, um tierartgerechte
Haltungsbedingungen für
Versuchstiere in Österreich und EU-weit
durchzusetzen?
3. Wie viele Überprüfungen der Tierversuchseinrichtungen haben
in den letzten
fünf Jahren in Österreich
stattgefunden? Was war das Ergebnis dieser
Kontrollen? Gab es Sanktionen und wenn ja, in welchem Ausmaß?
4. Werden die
Tierversuche im Rahmen der Genehmigungsverfahren einer
ethischen Evaluierung unterzogen? Wenn ja, was sind die Kriterien dieser
Evaluierung? Wenn nein, warum nicht?
5. In wie vielen Fällen wurden in den letzten fünf Jahren Tierversuche ohne
vorherige Genehmigung durchgeführt? Was
waren die Konsequenzen?