4474/J XXII. GP

Eingelangt am 30.06.2006
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

 

betreffend gentechnikfreie Lebensmittelproduktion

 

 

Bereits vor zwei Jahren wurde die AGES Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben und 2005 eine Arbeitsgruppe des Codex Alimentarius Austriacus eingesetzt, um entsprechende bzw. in der AGES Machbarkeitsstudie angeregte und empfohlene Anpassungen der Codex-Richtlinie zur Definition der Gentechnikfreiheit für die freiwillige Auslobung bei Lebensmitteln vorzunehmen. Anpassungen erscheinen insbesondere auf Grund der geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen durch die EU Verordnung 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel erforderlich.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.      Welche Fortschritte hat die im Rahmen des Codex Alimentarius eingesetzte Arbeitsgruppe zu gentechnikfreien Lebensmitteln erzielt? Liegen konkrete Ergebnisse vor und wenn ja, welche?
 
2. Falls keine Ergebnisse der Arbeitsgruppe vorliegen: Was waren die Ursachen, dass diese nicht zustande kamen? Aufgrund welcher Probleme scheiterte die Einigung und wie könnten sie gelöst werden?

 

2.      Welche Anpassungen der Codex-Richtlinie sind aufgrund mangelnder Verfügbarkeiten mancher Produkte, insbesondere im Bereich der Futtermittelzusatzstoffe, für die ProduzentInnen erforderlich?

 

3.      Welche Anpassungen der Codex-Richtlinie sind im Sinne einer besseren Kontrollmöglichkeit und damit einer verstärkten Transparenz für die KonsumentInnen, die den eindeutigen Wunsch nach gentechnikfreien Lebensmitteln haben, notwendig?

 

4.      Falls keine Ergebnisse der Arbeitsgruppe vorliegen, streben Sie eine gesetzliche Regelung an? Wenn ja, in welche Richtung?

 

5.      Planen Sie eine öffentliche Enquete zu diesem Thema unter Einbeziehung der Bio-Organisationen, der im Parlament vertretenen Parteien und von einschlägigen Nichtregierungsorganisationen? Wenn nein, in welcher Weise wird die Öffentlichkeit sonst in diese wichtigen Entscheidungen mit einbezogen?

 

6.      Welche sonstigen Maßnahmen ergreifen Sie, um die Etablierung einer gentechnikfreien Linie in allen Produktionsbereichen zu ermöglichen, die von den ProduzentInnen realistisch umsetzbar und für die KonsumentInnen glaubwürdig ist?

 

7.      Beabsichtigen Sie, ein staatliches Gütesiegel für derartige Produkte zu entwickeln? 

 

8.      Ist die Aufnahme der Kriterien der Gentechnikfreiheit in das AMA-Gütesiegel geplant? Wenn nein, warum nicht?