4476/J XXII. GP

Eingelangt am 30.06.2006
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Schaffung einer Wildtierauffangstation im ehemaligen Safaripark Gänserndorf

 

 

Der NÖ Landtag hat sich zwar am 29.1.2004 einstimmig für den Fortbestand des Safariparks, für die Mitwirkung an der Erstellung eines tragfähigen Unternehmenskonzeptes und die finanzielle Unterstützung des Safariparks ausgesprochen. Mittlerweile wurde jedoch der Ausverkauf der Tiere – bis auf die Tiere im Affenhaus - vollzogen. Weder das Land Niederösterreich noch die Gemeinde Gänserndorf konnten sich dazu durchringen, die Weiterführung des Tierparks sicherzustellen. Ob es in Zukunft auf dem Gelände neue Projekte geben wird, ist völlig ungewiss, obwohl die bereits vorhandenen Gebäude und Freigehege einen Wert von rund 1 Million Euro darstellen und ein Team mit langjähriger Erfahrung und spezieller Ausbildung zur Verfügung steht. 

 

Gleichzeitig besteht in Österreich das Problem, dass die nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen beschlagnahmten Wildtiere nicht artgerecht untergebracht werden können. Viele Beschlagnahmungen können aus diesem Grund gar nicht durchgeführt werden. Die Schaffung einer Wildtierauffangstation wäre daher eine dringende Notwendigkeit.

 

Eine weitere, attraktive Möglichkeit wäre auch, das Affenhaus Gänserndorf zu einem Lern- und Begegnungszentrum auszubauen mit dem Forschungsschwerpunkt Sozial- und Kognitionsforschung (z.B. in Kooperation mit der Universität Wien), was u.a. auch eine Beteiligung des Bundes an der Finanzierung eröffnen würde.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.      Welche Zukunftsmöglichkeiten sehen Sie als für den Artenschutz zuständiger Minister für den ehemaligen Safaripark Gänserndorf und für welche Maßnahmen treten Sie ein?

 

2.      Wie stehen Sie der Schaffung einer Auffangstation für beschlagnahmte Wildtiere gegenüber?

 

3.      Inwiefern tragen Sie dafür Sorge, dass beschlagnahmte Tiere artgemäß untergebracht werden können?

 

4.      Wie viele und welche Tiere wurden in den letzten fünf Jahren beschlagnahmt und in welchen Einrichtungen wurden sie untergebracht?

 

5.      Wie viele finanziellen Mittel stehen für die Unterbringung dieser Tiere zur Verfügung?

 

6.      Treten Sie auf EU-Ebene für die Schaffung und Finanzierung eines Netzwerkes von Artenschutzzentren für beschlagnahmte Arten ein? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche diesbezüglichen Anstrengungen haben Sie bisher unternommen bzw. werden Sie unternehmen?