4478/J XXII. GP

Eingelangt am 30.06.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Ruth Becher

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend freiheitlicher Missbrauch von öffentlichen Ressourcen

Erst kürzlich wurde die Gesundheitsministerin von der Anfragestellerin mit einer Einladung
des freiheitlichen Parlamentsklubs und Internationalen Instituts für Liberale Politik Wien
konfrontiert, die auf Kosten ihres Ressorts versendet wurde. In der Anfragebeantwortung
3940/AB XXII. GP.-NR gab sich die Ministerin ob der Erfolglosigkeit ihrer Nachforschungen
ratlos, nahm die Anfrage in dieser Sache aber zum Anlass, ein „Rundschreiben an alle
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (zu) erlassen, in dem diese nochmals (sic!) darauf
hingewiesen wurden, dass die Abfertigung privater Post sowie die Versendung von
Postsendungen, Werbematerial, Broschüren etc. im Auftrag fremder Organisationen über das
Supportcenter untersagt ist und gegebenenfalls disziplinarrechtliche Maßnahmen einzuleiten
wären".

Ein ähnlicher Fall missbräuchlicher Verwendung öffentlicher Ressourcen liegt der
Anfragestellerin nun wieder vor. Diesesmal handelt es sich um einen von einem Faxgerät der
Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES)
versendeten Antrag des Klubs der freiheitlichen Bezirksräte Wien - Donaustadt (siehe
Anhang) an die Adresse der Bezirksvorstehung für den 22. Bezirk.

Da die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen gemeinsam mit dem Bundesminister für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als Eigentümervertreter der AGES
fungiert, richten die unterzeichneten Abgeordneten in diesem Zusammenhang an erstere
nachstehende

Anfrage:

 


1.           Ist Ihnen bekannt, dass am 16. Juni 2006 von einem Faxgerät der Bundesagentur für
Gesundheit und Ernährungssicherheit ein Dokument des Klubs der freiheitlichen
Bezirksräte Wien — Donaustadt versandt wurde?

2.           Wie beurteilen Sie als Eigentümervertreterin der AGES den unter 1. dargestellten
Sachverhalt?

3.           Teilen Sie die Einschätzung der Anfragestellerin, dass der unter  1. angeführte
Sachverhalt   eine   missbräuchliche   Verwendung   bundeseigener   Ressourcen   für
parteipolitische Zwecke darstellt?

4.     Wenn ja, werden Sie daran gehen, den Absender der obgenannten Faxsendung zu
eruieren und bei allfälligem Feststehen des Verursachers entsprechende rechtliche
Schritte einleiten?

5.           Wenn nein, warum nicht?

6.           Was werden Sie unternehmen, um die ressortfremde Nutzung von bundeseigenen
Ressourcen und Geräten in Hinkunft hintanzustellen?

7.           In Ihrer Anfragebeantwortung 3940/AB XXII. GP.-NR vom 20. April dieses Jahres
schreiben Sie, dass „unmittelbar nach Einlangen der parlamentarischen Anfrage ein
Rundschreiben an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erlassen wurde, in dem diese
nochmals
(sic!) darauf hingewiesen wurden, dass die Abfertigung privater Post sowie
die  Versendung von Postsendungen,   Werbematerial,  Broschüren etc.  im Auftrag
fremder Organisationen über das Supportcenter untersagt ist und gegebenenfalls
disziplinarrechtliche Maßnahmen einzuleiten wären". Geht die Anfragestellerin richtig
in der Annahme, dass es sich in dem in der Anfrage 4072/J
XXII.-GP.-NR angeführten
Sachverhalt um keinen Einzelfall, was den Missbrauch von Ministeriumsressourcen
für parteipolitische Zwecke anbelangt, handelt?

8.           Wenn Sie Frage 7 zustimmen: Wie oft wurde in Ihrem Ministerium von wem und
wann   private    Post   abgefertigt   und/oder    Broschüren,    Werbematerial    sowie
Postsendungen im Auftrag fremder Organisationen über das Supportcenter versendet?

 


9.              Wenn Sie Frage 7 zustimmen: Wie oft wurden von wem und wann in Unternehmen,
an  denen  Ihr  Ressort  mit  mindestens   50  Prozent  des   Stamm-,  Grund-  oder
Eigenkapitals   beteiligt   ist   oder   das   durch   andere   finanzielle   oder   sonstige
wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen von Ihrem Ressort beherrscht wird,
private Post abgefertigt und/oder Broschüren, Werbematerial sowie Postsendungen im
Auftrag fremder Organisationen versendet?

10.       Wurden gegen die unter 9. allenfalls beauskunfteten Personen disziplinarrechtliche
Maßnahmen eingeleitet? Wenn nein, warum nicht?

11.       Falls Sie Frage 7 verneinen: Worauf deutet der in der Anfragebeantwortung 3940/AB
XXII. GP.-NR befindliche Passus, „(...) in dem diese nochmals darauf hingewiesen
wurden (...)“, ansonsten hin?

 

 

 

 

 

     


Antrag

Die Bezirksvertretung möge beschließen, dass die zuständigen Stellen der Stadt
Wien daf
ür Sorge tragen, dass der Korsenweg - Verbindung zwischen Ulanenweg
und Schilfweg nähe Mühlwasser - nur als Zufahrt für Anrainer, wie gekennzeichnet,
benutzt wird. Eine
Überwachung der dortigen 30er Zone sowie der Zufahrtsregelung
wäre angebracht.

An der Kreuzung Schillweg - Korsenweg kommt es bei der Einfahrt vom Korsenweg
als Rechtskommender in den Schilfweg mangels Einsicht auf den fließenden Verkehr
Richtung Lobaugasse zu gef
ährlichen Situationen. Um ein übersichtliches und somit
gefahrenloses Einbiegen in den Schilfweg zu ermöglichen, wäre die Errichtung eines
Spiegels, der die notwendige Einsicht gew
ährt, erforderlich.

Weiters ist der Korsenweg aufgrund von Frostaufbrüchen stark beschädigt. Eine
Sanierung des Fahrbahnbelages ist ebenfalls notwendig.

Begründung

Wunsch der Anrainer.