4478/J XXII. GP
Eingelangt am 30.06.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Ruth Becher
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend freiheitlicher Missbrauch von öffentlichen Ressourcen
Erst kürzlich wurde
die Gesundheitsministerin von der Anfragestellerin mit einer Einladung
des freiheitlichen Parlamentsklubs und Internationalen Instituts für
Liberale Politik Wien
konfrontiert, die auf Kosten ihres Ressorts
versendet wurde. In der Anfragebeantwortung
3940/AB XXII. GP.-NR gab sich die Ministerin ob der
Erfolglosigkeit ihrer Nachforschungen
ratlos, nahm die Anfrage in dieser Sache
aber zum Anlass, ein „Rundschreiben an alle
Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen (zu) erlassen, in dem diese nochmals (sic!) darauf
hingewiesen wurden, dass die
Abfertigung privater Post sowie die Versendung von
Postsendungen, Werbematerial, Broschüren etc. im Auftrag fremder
Organisationen über das
Supportcenter untersagt ist und gegebenenfalls disziplinarrechtliche
Maßnahmen einzuleiten
wären".
Ein ähnlicher Fall missbräuchlicher
Verwendung öffentlicher Ressourcen liegt der
Anfragestellerin nun wieder vor. Diesesmal handelt es sich um
einen von einem Faxgerät der
Österreichischen Agentur für
Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES)
versendeten Antrag des Klubs der
freiheitlichen Bezirksräte Wien - Donaustadt (siehe
Anhang) an die Adresse der Bezirksvorstehung für den 22. Bezirk.
Da die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen gemeinsam
mit dem Bundesminister für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als
Eigentümervertreter der AGES
fungiert, richten die unterzeichneten
Abgeordneten in diesem Zusammenhang an erstere
nachstehende
Anfrage:
1.
Ist Ihnen bekannt, dass am 16. Juni 2006 von
einem Faxgerät der Bundesagentur für
Gesundheit und Ernährungssicherheit ein
Dokument des Klubs der freiheitlichen
Bezirksräte Wien — Donaustadt
versandt wurde?
2.
Wie beurteilen Sie als
Eigentümervertreterin der AGES den unter 1. dargestellten
Sachverhalt?
3.
Teilen Sie die Einschätzung der
Anfragestellerin, dass der unter 1. angeführte
Sachverhalt eine
missbräuchliche Verwendung
bundeseigener Ressourcen für
parteipolitische Zwecke darstellt?
4.
Wenn ja, werden Sie daran gehen, den Absender
der obgenannten Faxsendung zu
eruieren und bei allfälligem Feststehen
des Verursachers entsprechende rechtliche
Schritte einleiten?
5. Wenn nein, warum nicht?
6.
Was werden Sie unternehmen, um die ressortfremde
Nutzung von bundeseigenen
Ressourcen und Geräten in Hinkunft hintanzustellen?
7.
In Ihrer Anfragebeantwortung 3940/AB XXII. GP.-NR vom 20. April dieses Jahres
schreiben Sie, dass „unmittelbar nach
Einlangen der parlamentarischen Anfrage ein
Rundschreiben an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erlassen
wurde, in dem diese
nochmals (sic!) darauf hingewiesen
wurden, dass die Abfertigung privater Post sowie
die Versendung von
Postsendungen, Werbematerial, Broschüren etc. im
Auftrag
fremder Organisationen über das
Supportcenter untersagt ist und gegebenenfalls
disziplinarrechtliche Maßnahmen
einzuleiten wären". Geht die
Anfragestellerin richtig
in der Annahme, dass es sich in dem in der Anfrage 4072/J XXII.-GP.-NR angeführten
Sachverhalt um keinen Einzelfall, was den
Missbrauch von Ministeriumsressourcen
für parteipolitische Zwecke anbelangt, handelt?
8.
Wenn Sie Frage 7 zustimmen: Wie oft wurde in
Ihrem Ministerium von wem und
wann private
Post abgefertigt und/oder Broschüren,
Werbematerial sowie
Postsendungen im Auftrag fremder Organisationen über das
Supportcenter versendet?
9.
Wenn Sie Frage 7 zustimmen: Wie oft wurden
von wem und wann in Unternehmen,
an denen Ihr Ressort
mit mindestens 50 Prozent des
Stamm-, Grund- oder
Eigenkapitals
beteiligt ist oder das
durch andere finanzielle oder
sonstige
wirtschaftliche oder organisatorische
Maßnahmen von Ihrem Ressort beherrscht wird,
private Post abgefertigt und/oder Broschüren, Werbematerial sowie
Postsendungen im
Auftrag fremder Organisationen versendet?
10.
Wurden gegen die unter 9. allenfalls
beauskunfteten Personen disziplinarrechtliche
Maßnahmen eingeleitet? Wenn nein,
warum nicht?
11.
Falls Sie Frage 7 verneinen: Worauf deutet
der in der Anfragebeantwortung 3940/AB
XXII. GP.-NR
befindliche Passus, „(...) in dem diese nochmals darauf hingewiesen
wurden (...)“, ansonsten hin?
Antrag
Die Bezirksvertretung möge beschließen, dass die
zuständigen Stellen der Stadt
Wien dafür Sorge tragen, dass der Korsenweg - Verbindung zwischen
Ulanenweg
und
Schilfweg nähe Mühlwasser - nur als Zufahrt für Anrainer,
wie gekennzeichnet,
benutzt wird. Eine Überwachung der dortigen 30er Zone sowie der
Zufahrtsregelung
wäre
angebracht.
An der Kreuzung Schillweg - Korsenweg kommt es bei der
Einfahrt vom Korsenweg
als Rechtskommender
in den Schilfweg mangels Einsicht auf den fließenden Verkehr
Richtung Lobaugasse zu gefährlichen
Situationen. Um ein übersichtliches und somit
gefahrenloses
Einbiegen in den Schilfweg zu ermöglichen,
wäre die Errichtung eines
Spiegels, der die notwendige Einsicht gewährt, erforderlich.
Weiters ist der Korsenweg aufgrund von Frostaufbrüchen stark
beschädigt. Eine
Sanierung
des Fahrbahnbelages ist ebenfalls notwendig.
Begründung
Wunsch der Anrainer.