4501/J XXII. GP
Eingelangt am 04.07.2006
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ANFRAGE
des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend mangelhafte Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch den BMLV
Mit je einer schriftlichen Anfrage – 4135/J und 4136/J, beide vom 6.4.2006 – an den Bundeskanzler und an den BM für Landesverteidigung wurde nach dem genauen und vollständigen Wortlaut eines Gutachtens des BKA-VD aus dem Jahre 1987 gefragt, auf das sich Mitglieder der Bundesregierung in der Frage berufen, warum auch nur Teile des Beschaffungsvertrages über die Eurofighter der Amtsverschwiegenheit unterlägen und den Abgeordneten zum Nationalrat nicht vorzulegen seien. Für die Beantwortung wurde ersucht, eine Kopie dieses Gutachtens der Anfragebeantwortung anzuschließen.
Die genannten Anfragen wurden am 2.6.2006 durch 4078/AB bzw. am 6.6.2006 durch 4079/AB „beantwortet“, wobei anzumerken ist, dass der Bundeskanzler auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage durch den BM für Landesverteidigung verweist.
Der BM für Landesverteidigung führt seinerseits in 4078/AB aber nur auszugsweise aus, zu welchen Schlüssen und Ergebnissen das genannte Gutachten kommt. Es findet sich nur ein wörtliches Zitat aus diesem Gutachten in der Länge von 8 (in Worten: acht) Zeilen. Von einer Beantwortung der genannten parlamentarischen Anfragen, in denen der genaue und vollständige Wortlaut erfragt wurde, kann daher keine Rede sein.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.) Warum wurde die an Sie gerichtete Anfrage von Ihnen nicht vollständig beantwortet?
2.) Wie lautet der genaue und vollständige Wortlaut jenes Gutachtens des BKA-VD aus dem Jahre 1987, auf das sich der BM für Landesverteidigung in der Frage beruft, warum auch nur Teile des Beschaffungsvertrages über die Eurofighter den Abgeordneten zum Nationalrat nicht vorzulegen seien?
Für die Beantwortung dieser Anfrage wird ersucht, eine Kopie dieses Gutachtens der Anfragebeantwortung anzuschließen.