4572/J XXII. GP

Eingelangt am 12.07.2006
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ANFRAGE

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Korruption in öffentlichen Ämtern

 

Ihr Amtsvorgänger hat in Beantwortung meiner Anfrage 622/J/XXII. (betr. Anti-Korruptions-Konvention der UNO bzw. OECD) angekündigt, dass zur Umsetzung der UNO – Konvention gegen Korruption „auch Änderungen des StGB erforderlich sein (werden), etwa zur Erfassung der Bestechung von inländischen Abgeordneten“.

Ihr Amtsvorgänger hat dabei  im Jahr 2003 von einem konkreten Entwurf gesprochen: „Darüber hinaus sieht der Entwurf Bestimmungen über Rechtshilfe und Auslieferung sowie zur (zwischenstaatlichen) Rückführung von aus Korruptionsdelikten erlangten Vermögenswerten an die Geschädigten vor.“

Einige Vorfälle der letzten Jahre belegen eindrucksvoll, dass  klarere strafrechtliche Bestimmungen gegen Korruption in öffentlichen Ämtern, wie sie etwa die Schweiz hat, auch in Österreich notwendig wären.

Der „Spiegel“ berichtete 2003, dass die Bundesrepublik Deutschland Einwände gegen die Einbeziehung von legislativen Ämtern in die UNO-Konvention geltend gemacht habe. Für den Verein Transparency International war nicht nur das ein Skandal: „Nur in Österreich und Liechtenstein seien Mandatsträger ähnlich unberührbar.“(Der Spiegel, Nr. 26/03).

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

 

1).    Gibt es in Ihrem Ressort einen Entwurf zu strafrechtlichen Sanktionen betreffend die Bestechung von Abgeordneten bzw. Personen in öffentlichen Ämtern? Wenn ja, wie lautet dieser Entwurf? Wenn nein, warum nicht?

 

2).    Warum wurde der Entwurf nicht dem Nationalrat zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet?

 

3).    Welche sonstigen Schritte zur Bekämpfung der Korruption, wie sie etwa von der OECD empfohlen wurden, wurden bzw. werden von Ihrem Ressort geplant?