4574/J XXII. GP

Eingelangt am 12.07.2006
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

 

betreffend Praxis bei der Begutachtung des Pflegebedarfes

 

Im Bericht der Volksanwaltschaft 2005 ist unter 11.1.2.5 (Seite 228). Der durch GutachterInnen festgestellte Pflegebedarf wird jedoch nachträglich häufig vom ärztlichen Dienst des Entscheidungsträgers herabgesetzt, obwohl sich dieser im Gegensatz zu den GutachterInnen keinen persönlichen Eindruck von der Pflegebedürftigkeit der betreffenden Person machen konnte.

   

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.      Wie beurteilen Sie die Praxis der medizinischen Dienste in diesem Bereich?

 

2.      Sind auch Ihnen „Fälle“ bekannt, die augrund dieser „Praxis“ völlig falsch, also zu niedrig eingestuft wurden?

 

3.      Sind Sie auch der Meinung, dass es zwischen den GutachterInnen und den medizinischen Dienst bei den jeweiligen Anstalten nicht nur ein erhebliches Misstrauen im Bezug auf Pflegegeldeinstufungen geben muss, sondern auch ein offensichtliches Problem der Kommunikation herrscht?

Wenn ja: Welche Gespräche werden Sie führen, damit zumindest sichergestellt ist, dass dies zumindest nicht auf Kosten der PflegegeldbezieherInnen ausgetragen wird?

 

4.      Was werden Sie konkret tun, damit sich diese „Praxis“ endlich aufhört und  PflegegeldbezieherInnen nicht weiterhin den Rechtsweg beschreiten/berollen müssen, um endlich zu Ihrem Recht zu kommen?