4577/J XXII. GP

Eingelangt am 12.07.2006
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

 

betreffend Herabsetzung der Pflegegeldeinstufung bei Zuständigkeitswechsel

 

In den letzten Jahren kommt es immer wieder zu Herabsetzungen der Pflegegeldeinstufungen bei Zuständigkeitswechsel. Das ist auch nach wie vor, trotz des Erlasses des MBSGK vom 28.Mai 2003 noch immer Realität. (siehe Bericht der Volksanwaltschaft 2005).

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.      Bei wie vielen Personen kam es in den Jahren 2000 bis 2005, aufgrund des Zuständigkeitswechsel des Pflegegeldbezuges im ersten Bescheid zu Herabsetzungen?

Auflistung nach Jahr, Anzahl der Personen,  Grund des Zuständigkeits-wechsels (z.B.: Land OÖ. zu PVA), Herabsetzung von Pflegegeldstufe .. auf Pflegegeldstufe ..., ?

                

2.      Bei wie vielen dieser Personen wurde aufgrund des Einspruches „die alte“ Pflegegeldeinstufung durch welchen „neuen“ Träger wieder anerkannt?

Auflistung nach Jahr, Anzahl der Personen, Name des Trägers (z.B.: PVA),?

 

3.      Was ist der Grund dafür, dass Ihr Erlass nicht umgesetzt wird?

 

4.      Werden Sie durch die Nichtumsetzung konkrete Maßnehmen ergreifen?

Wenn ja:  Welche?

Wenn nein: Was ist die Begründung dafür?