4637/J XXII. GP

Eingelangt am 14.07.2006
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Anfrage

des Abgeordneten Zinggl, Freundinnen und Freunde

an den Bundeskanzler

betreffend Galerienförderung Museum Moderner Kunst Kärnten (MMKK)

Die Abrechnungen von Kunstankäufen im Zusammenhang mit der Galerienförderung
durch den Bund müssen dem BKA jeweils mit 31. März des Folgejahres vorgelegt
werden. Laut Kleine Zeitung vom 3. Mai 2006 sind diese Abrechnungen vom MMKK
trotz Fristerstreckung seitens des BKA nicht ordnungsgem
äß erfolgt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.            Wird das MMKK trotz schlampiger Abrechnung für 2005 die
Galerienförderung 2006 erhalten?

2.            Sind alle Kunstankäufe des MMKK, die dem BKA zur Abrechnung von 2005
vorliegen, nachweislich im Jahr 2005 erfolgt?

3.            Welche Kunstwerke wurden vom MMKK laut Abrechnung 2005 angekauft?

4.            Welche Ankäufe wurden von der Leiterin des MMKK Andrea Madesta
unterzeichnet und welche von Befugten der Kulturabteilung des Landes
K
ärnten?

5.            Muss das MMKK, sollten die vorliegenden Abrechnungen für 2005 nicht
anerkannt werden, die erhaltene Galerienförderung zurückzahlen?