4637/J XXII. GP
Eingelangt am 14.07.2006
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möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Zinggl, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend Galerienförderung Museum Moderner Kunst Kärnten (MMKK)
Die
Abrechnungen von Kunstankäufen im
Zusammenhang mit der Galerienförderung
durch den Bund müssen dem BKA jeweils mit 31. März des Folgejahres vorgelegt
werden. Laut Kleine Zeitung vom 3. Mai 2006 sind diese Abrechnungen vom MMKK
trotz Fristerstreckung seitens des BKA nicht ordnungsgemäß erfolgt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Wird das MMKK trotz schlampiger Abrechnung für 2005 die
Galerienförderung 2006 erhalten?
2.
Sind alle Kunstankäufe des
MMKK, die dem BKA zur Abrechnung von 2005
vorliegen,
nachweislich im Jahr 2005 erfolgt?
3. Welche Kunstwerke wurden vom MMKK laut Abrechnung 2005 angekauft?
4.
Welche Ankäufe wurden von der Leiterin des MMKK
Andrea Madesta
unterzeichnet
und welche von Befugten der Kulturabteilung des Landes
Kärnten?
5.
Muss das MMKK, sollten die vorliegenden Abrechnungen für 2005 nicht
anerkannt
werden, die erhaltene Galerienförderung zurückzahlen?