4641/J XXII. GP

Eingelangt am 14.07.2006
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Anfrage

des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend kritische Infrastruktur

In ihrer Mitteilung „Schutz kritischer Infrastrukturen im Rahmen der
Terrorismusbekämpfung" aus dem Jahr 2004 definiert die Europäische Kommission
diese wie folgt:

„Kritische Infrastrukturen sind materielle und informationstechnologische Einrichtungen,
Netze, Dienste und Anlagegüter, deren Störung oder Vernichtung gravierende
Auswirkungen auf die Gesundheit, die Sicherheit oder das wirtschaftliche Wohlergehen
der Bürger sowie auf das effiziente Funktionieren der Regierungen in den Mitgliedstaaten
hätte.

Kritische Infrastrukturen sind in vielen Wirtschaftssektoren, u. a. im Bank- und
Finanzwesen, im Verkehrs- und Verteilungssektor, in den Bereichen Energie,
Versorgungseinrichtungen, Gesundheit, Lebensmittelversorgung und Kommunikation
sowie der wichtigen Dienste des Staates zu finden".

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.) Wie wird in ihrem Zuständigkeitsbereich eine Infrastruktur als kritisch
definiert?

2.) Verfügen Sie über eine Liste der kritischen Infrastruktur in Österreich?

3.) Wie erfolgt die Erhebung und Anfälligkeitsanalyse kritischer Infrastruktur in
ihrem Zuständigkeitsbereich?

4.) Wie viele und welche Objekte werden als kritische Infrastruktur qualifiziert?
5.) In wie viele und welche Schutzgruppen werden diese eingeteilt?
6.) Wie wird das Schutzniveau für eine kritische Infrastruktur festgelegt?

7.) Wem geben Sie Ihre Daten über kritische Infrastruktur zum Zwecke der
zentralen Koordinierung weiter?