4641/J XXII. GP
Eingelangt am 14.07.2006
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Anfrage
des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde
an
den Bundeskanzler
betreffend kritische Infrastruktur
In ihrer Mitteilung
„Schutz kritischer Infrastrukturen im Rahmen der
Terrorismusbekämpfung"
aus dem Jahr 2004 definiert die Europäische Kommission
diese
wie folgt:
„Kritische Infrastrukturen sind materielle und
informationstechnologische Einrichtungen,
Netze, Dienste und Anlagegüter, deren Störung
oder Vernichtung gravierende
Auswirkungen auf die Gesundheit, die
Sicherheit oder das wirtschaftliche Wohlergehen
der Bürger sowie auf das effiziente
Funktionieren der Regierungen in den Mitgliedstaaten
hätte.
Kritische Infrastrukturen sind in
vielen Wirtschaftssektoren, u. a. im Bank- und
Finanzwesen, im Verkehrs- und
Verteilungssektor, in den Bereichen Energie,
Versorgungseinrichtungen, Gesundheit,
Lebensmittelversorgung und Kommunikation
sowie der wichtigen Dienste des
Staates zu finden".
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.) Wie wird in ihrem
Zuständigkeitsbereich eine Infrastruktur als kritisch
definiert?
2.) Verfügen Sie über eine Liste der kritischen Infrastruktur in Österreich?
3.) Wie erfolgt die Erhebung und
Anfälligkeitsanalyse kritischer Infrastruktur in
ihrem Zuständigkeitsbereich?
4.)
Wie viele und welche Objekte werden als kritische Infrastruktur qualifiziert?
5.) In wie viele und welche Schutzgruppen
werden diese eingeteilt?
6.) Wie wird das Schutzniveau für eine kritische Infrastruktur festgelegt?
7.) Wem geben Sie Ihre
Daten über kritische Infrastruktur zum Zwecke der
zentralen
Koordinierung weiter?