4661/J XXII. GP
Eingelangt am 14.07.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend „Vollziehung des Pflanzenschutzmittelgesetzes 1997 für das Jahr 2005"
„
Vor einer „kontinuierlich steigenden " Zahl von Pestiziden und
Mehrfachrückständen von
Pflanzenschutzmitteln in Obst und Gemüse warnte am 06.07.2006 die Tiroler
Arbeiterkammer.
Bei der Anwendung von mehreren Pestiziden auf ein Produkt werde zwar der
jeweils geltende
Grenzwert
unterschritten, die Wirkung insgesamt aber erhöht."
(AK Tirol
06.07.2006). Seitens des BM für Gesundheit und Frauen sind derartige
Aussagen
und
Schlussfolgerungen nicht bekannt.
Die
Situation bei Pflanzenschutzmitteln (Pestiziden) ist in Österreich auch
deshalb bedenklich,
weil in Österreich
die Anwendung bzw. mögliche missbräuchliche Verwendung von
zugelassenen wie auch verbotenen Pflanzenschutzmitteln auf den Feldern (d.h.
bei
landwirtschaftlichen Betrieben und Erwerbsgärtnern) durch Probenziehungen
(d.i. Pflanzen-,
Obst-, Gemüse-, Boden- und Grundwasserproben) überhaupt nicht
kontrolliert wurde. Die
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und deren Kontrolle wird allerdings nicht
durch das
Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 geregelt, sondern liegt im Kompetenzbereich der
Länder.
Ob Pestizide in der Landwirtschaft
illegal und missbräuchlich verwendet werden, kann
allerdings nur durch Kontrollen und
Probenziehungen vor Ort herausgefunden werden. Es
geht dabei um Pflanzen-, Obst-, Gemüse-, Boden- und
Grundwasserproben. Was nützt es,
wenn die Kontrollen in den Handels- und Lagerbetrieben durch das BAES von 81
(2002)
auf 241 (2004) erhöht wurden, aber gleichzeitig durch die Länder
keine Kontrolle mit
Probenziehungen auf den Feldern in
Glashäusern etc. erfolgen.
Hauptproblem sind
derzeit illegale Importe (und Anwendung). Österreichs Polizei suchte
beispielsweise im Dezember 2005 noch immer 53 Tonnen hochgiftiger und
verbotener
Pflanzenschutzmitteln (Pestizide), die in der Steiermark (Gemeinde
Krottenbrunn) durch das
BAES zwar behördlich vorläufig
beschlagnahmt wurden (weil sie nicht zugelassen waren), aber
kurz darauf aus einem versiegelten Lager „verschwunden" sind. Obwohl
keine Proben durch die
Behörden gezogen wurden (mit
nachfolgenden Analysen), erwartete sich BM DI Pröll in einer
Rede gegenüber dem Nationalrat u.a. eine strafrechtliche Verurteilung des
Importeurs bzw.
Händlers (siehe Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 3212/AB).
Auch die Namen dieser beschlagnahmten Pflanzenschutzmitteln wurden von der BAES
aber
unter Hinweis auf Amtsverschwiegenheit bzw. Datenschutz nicht bekannt gegeben.
Dem BAES
lag auch kein Hinweis vor, „dass
unter Bauern ein Handel mit unerlaubten Pflanzenschutzmitteln
betrieben wird." (siehe Antwort BM DI Pröll in der AB
Pirklhuber).
Anders der
AGES Bereichsleiter Leopold Girsch am 27.10.2005 gegenüber der APA: „Durch
diese verstärkte Kontrolltätigkeit sei ein Netzwerk von
Vertriebsschienen aufgedeckt worden,
die
auch nicht zugelassene Produkte in Verkehr gebracht haben."
Wohin die beschlagnahmten - zum
Großteil illegalen - Pflanzenschutzmitteln aus Krottenbrunn
verschwunden sind, konnte auch dieser nicht erklären. Das
Bundeskriminalamt vermutete
allerdings weitere derartige Lager in Österreich. Die Staatsanwaltschaft
Graz hat in dieser
Angelegenheit das Landespolizeikommando Steiermark mit der Durchführung
von
Sachverhaltsermittlungen beauftragt. Gerichtlich strafbare Tatbestände
sind im
Pflanzenschutzmittelgesetz nicht normiert, es gelten somit die allgemeinen
Bestimmungen des
Strafgesetzbuches (StGB). In weiterer Folge gab es mediale Auseinandersetzungen
über die
Tätigkeit des BAES (Siehe Anhang).
Die
Probleme mit illegalen Pestiziden haben sich mit der EU-Erweiterung in
Österreich generell
verschärft,
diese Erweiterung hat auch nach Ansicht der AGES illegale Vertriebsschienen
begünstigt. Seit der EU-Erweiterung Mitte 2004 ist es Bauern und
Händlern noch leichter
möglich (z.B. über Telefon, Internet) direkt in Österreich
verbotene Pestizide zu bestellen, die
dann aus diesen Staaten zugestellt werden (z.B. aus Polen). Begründet bzw.
gerechtfertigt wird
dies von Bauern meist mit dem Kostenargument (Preis- und Steuerunterschiede).
Ein
weiteres Problem sind die üblichen Importkontrollen (BMF) bei Lieferungen
aus Drittstatten:
Die Kontrolltätigkeit
der Zollämter bei der Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln aus
Drittländern
hat sich nämlich im Wesentlichen auf eine papiermäßige
Kontrolle zu beschränken. Für die
Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln (hauptsächlich Waren der Position 3808
der Kombinierten
Nomenklatur) ist eine Bestätigung des Bundesamtes für
Ernährungssicherheit gemäß § 27
Pflanzenschutzmittelgesetz 1997
erforderlich. Ohne Vorlage einer derartigen Bestätigung ist die
Durchführung des Zollverfahrens nicht möglich
(Identitätsprüfung). Proben bei der Einfuhr - um
die Angaben
zu überprüfen - werden allerdings durch die Zollbehörden im
Regelfall nicht
gezogen!
Mit der AB
1998/XXII.GP vom 06.09.2002 wurden die Fragen zur Vollziehung des
Pflanzenschutzmittelgesetzes für 2003
beantwortet. Aus systematischen Gründen werden
dieselben Fragen für die Jahre 2004 und 2005 gestellt.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land-
und
Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1.
Wie viele Betriebe (Erzeuger, Handel und Importeure) wurden 2004 und
2005 durch die
Aufsichtsorgane
aufgrund dieses Gesetzes in Österreich überprüft (ersuche um
Aufschlüsselung der Tätigkeit der
Bundesbehörden auf die einzelnen Bundesländer und
Jahre)?
2.
In wie vielen Betrieben (Erzeuger, Handel und Importeure) wurden 2004
und 2005 wie
viele Proben durch
die Aufsichtsorgane bzw. Bundesbehörden gezogen (ersuche um
Aufschlüsselung auf die einzelnen Branchen und die einzelnen
Bundesländer sowie
Jahre)?
Welche Ergebnisse erbrachten diese Analysen?
3. Wie viele
Proben von lagernden in Verkehr gebrachten Pflanzenschutzmitteln (nicht
Anwendung) wurden 2004 und 2005 auf
Bauernhöfen durch die Aufsichtsorgane gezogen
(ersuche um Aufschlüsselung auf Jahr und die einzelnen
Bundesländer)?
Welche Ergebnisse erbrachten die entsprechenden Analysen?
4.
Wie viele
Proben wurden 2004 und 2005 insgesamt durch die einzelnen zuständigen
Anstalten (bzw. Kompetenzzentrum Rückstandsanalytik
Wien) untersucht (ersuche um
Aufschlüsselung auf die einzelnen Anstalten und Jahre)?
5.
Wie viele dieser Proben waren davon amtliche und wie viele private
Proben (ersuche um
Aufschlüsselung
auf die einzelnen Anstalten bzw. Institute)?
6.
Welche Einnahmen wurden 2004 und 2005 durch die privaten
Probenuntersuchungen
erzielt
(ersuche um Aufschlüsselung der Einnahmen auf die einzelnen Anstalten bzw.
Institute und Jahre)?
7.
Wie viele und
welche Strafen bzw. sonstige Sanktionen wurden 2004 und 2005 in
Österreich nach Kontrollen und
Untersuchungen verhängt (ersuche um Aufschlüsselung
auf Bundesländer und Jahre)?
8.
In wie vielen Fällen wurden 2004 und 2005 deswegen Verwaltungsstrafverfahren
eingeleitet (ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer
bzw.
Bezirksverwaltungsbehörden)?
9.
In wie vielen Fällen wurden 2004 und 2005 ein
Verwaltungsstrafverfahren in erster
Instanz
rechtskräftig abgeschlossen (ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre,
Bundesländer bzw. Bezirksverwaltungsbehörden)?
10.
In wie vielen
Fällen wurden 2004 und 2005 ein Verwaltungsstrafverfahren in erster
Instanz durch Einstellung etc.
abgeschlossen (ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre,
Bundesländer bzw. Bezirksverwaltungsbehörden)?
11.
In wie vielen Fällen erfolgte in den Jahren 2004 und 2005 eine
Einstellung vom
Verfahren durch einen
UVS (Aufschlüsselung auf UVS und Jahre)?
In
wie vielen Fällen kam es zu einer rechtskräftigen Entscheidung
(Aufschlüsselung auf
UVS)?
12.
In wie vielen Fällen erfolgte in den Jahren 2004 und 2005 eine
rechtskräftige
Entscheidung erst
durch den VwGH?
13. Welche Einnahmen aus Strafen wurden 2004 und 2005 erzielt?
14.
Zu wie vielen Anzeigen nach dem StGB kam es in diesem Zusammenhang
(z.B. wegen
Gemeingefährdung)
durch die zuständigen Behörden in den Jahren 2004 und 2005?
Wie viele Anzeigen wurden zurückgelegt?
Wie viele Verfahren wurden eingestellt?
Zu wie vielen Verurteilungen kam es?
Zu wie vielen diversionellen Erledigungen kam es?
15.
Wie hoch waren in den Jahren 2004 und 2005 in jeder der
zuständigen Anstalten bzw.
Institute die Probenkosten (Gesamtkosten pro bearbeiteter
Pflanzenschutzmittel-Probe)?
16.
In welchen Branchen, Betrieben und bei welchen Produkten sollen
Kontrollen und
Probenziehungen
bei Pflanzenschutzmitteln durch Aufsichtsorgane erweitert oder
reduziert werden?
17.
Wie viele Personen waren 2004 und 2005 (Stichtag 31.12.2005) als
Aufsichtsorgane zur
Vollziehung dieses
Bundesgesetzes in den Bundesländern tätig (ersuche um detaillierte
Aufschlüsselung auf die einzelnen
Bundesländer und Jahre)?
18.
Wie viele Personen waren 2004 und 2005 (Stichtag 31.12.2005) als
Aufsichtsorgane zur
Vollziehung dieses
Bundesgesetzes in der unmittelbaren Bundesvollziehung tätig
(ersuche um detaillierte
Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer und Jahre)?
Wie viele sind es mit Stichtag 30.06.2006?
19.
Wie viele amtliche Proben wurden in Österreich im internationalen
Vergleich (pro 1.000
Einwohner)
2004 und 2005 gezogen (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen EU-
Mitgliedsstaaten und
Jahre)?
20. Wie viele amtliche Proben werden voraussichtlich 2006 pro 1.000 Einwohner gezogen?
21.
Wie sieht konkret der Probenplan für dieses Jahr aus
(Betriebskontrollplan sowie
Stichprobenkontrollplan)?
22.
Halten Sie die Strafbestimmungen in diesem Bundesgesetz für
ausreichend?
Treten
Sie für die Einführung von Mindeststrafen ein?
Wenn nein, warum nicht?
23.
Sind bei
Verstößen gegen EG-rechtlichen Bestimmungen die bestehenden
nationalen
Strafbestimmungen dieses Bundesgesetzes ausreichend oder müssten nicht
klare von
Sanktionen, die wirksam,
verhältnismäßig und ausreichend sind und im Bedarfsfall mit
gerichtlichen Strafen geahndet werden, normiert werden?
24. In welcher Form wurden 2004 und 2005 Importe aus Drittstaaten kontrolliert?
25.
Wie viele Kontrollen und wie viele Probenziehungen fanden dazu 2004 und
2005 statt
(ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer)?
Welche
Ergebnisse erbrachten diese Kontrollen und Analysen?
Welche
behördlichen Maßnahmen mussten ergriffen werden?
26.
Welche Verfügungen und Weisungen (Erlässe) wurden durch Ihr
Bundesministerium in
den Jahren 2004 und
2005 erlassen um eine bessere Koordinierung zwischen den
Untersuchungsanstalten des Bundes und der Vollziehung insbesondere bei den
Überwachungstätigkeiten
(Kontrollen) zu erreichen?
27. Welche wurden 2006 bereits erlassen?
28. Welche EU-Rechtsakte müssen zu dieser Rechtsmaterie noch umgesetzt werden?
29.
Sind bezüglich dieser Rechtsmaterie Änderungen auf
Europäischer Ebene (z.B. RL, VO)
geplant?
Wenn ja, welche?
Wurden Vorschläge bezüglich amtlicher Kontrollmaßnahmen genauer formuliert?
Welche Haltung nimmt dazu Ihr Ministerium ein?
30.
Bereiten Sie eine Novellierung dieses Bundesgesetzes vor?
Wenn
ja, was wird Inhalt dieser Novelle sein?
31.
An welchen internationalen bzw. EU-Überwachungs- und
Kontrollprojekten hat
Österreich in den Jahren 2004, 2005 und 2006 mitgearbeitet?
Was waren die Ergebnisse?
32.
Sehen Sie Probleme in der Vollziehung des Pflanzenschutzmittelgesetzes
(z. B.
Mittelbare
Bundesverwaltung) bzw. sind Ihnen solche bekannt geworden?
Wenn ja, welche?
33.
Welche Institute bzw. Anstalten sind nun nach dem Geschäftsplan
der AGES/BAES für
die Untersuchung der
diesem Bundesgesetz unterliegenden Waren bzw. Produkte
zuständig?
34.
Wie viele
MitarbeiterInnen in der AGES bzw. im Bundesamt für
Ernährungssicherheit
(BAES) sind für die Vollziehung dieses
Bundesgesetzes zuständig (Stichtag 30.06.2006)?
35.
Welche
Organisationseinheit ist in der AGES bzw. dem Bundesamt für
Ernährungssicherheit sind für die
Vollziehung dieses Bundesgesetzes dafür zuständig?
36. Wer sind die fachlichen Ansprechpartner (Ersuche um Bekanntgabe von Namen)?
37.
Welche europäischen Rechtsakte (z.B. Verordnungen, Richtlinien und
Entscheidungen)
sind bei der
Vollziehung dieses Gesetzes zu beachten (Ersuche um eine Auflistung)?
38.
Wann fanden die letzen EU-Inspektionsbesuche zur Kontrolle der Vollziehung
dieses
Gesetzes und europäischer Rechtsakte statt?
39.
Was waren die konkreten Ergebnisse dieser Inspektionen?
Welche
Empfehlungen wurden ausgesprochen?
40. Wann wird dazu die nächste EU-Inspektion stattfinden?
41.
Wie viele Pflanzenschutzmittel wurden 2004 und 2005 zugelassen
(Aufschlüsselung auf
Jahre und Wirkstoffe)?
42.
Welche Probleme sehen Sie generell bei der Vollziehung des
Pflanzenschutzmittelgesetzes?
Welche Probleme sehen Sie bei der Importkontrolle?
43. Wurden im Rahmen der amtlichen Pflanzenschutzmittelkontrolle 2005 und
2006 weitere
illegale Händlerringe und Lager aufgedeckt?
Wenn ja, welche?
44.
Welche konkreten Ergebnisse erbrachten die Ermittlungen des
Landeskriminalamtes
Steiermark in dieser
Angelegenheit?
45.
Wie wurde die Strafanzeige, die vom BAES bei der StA Graz im Jahr 2005
erstattet
wurde, erledigt?
Kam es zu einem gerichtlichen Verfahren?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie ist der Stand dieses Verfahrens?
46.
Welche konkreten Maßnahmen wurden gegen den Händler
ergriffen, der in Krottendorf
die in Österreich nicht zugelassene Pflanzenschutzmitteln lagerte?
47.
Wurde gegen diesen Händler u.a. Verwaltungsstrafanzeigen nach dem
Pflanzenschutzmittelgesetz
o.ä. erstattet?
Gegen wie viele Personen wurde in diesem Zusammenhang Verwaltungsstrafanzeige
erstattet?
Wie ist der Stand dieser Verfahren?
48. Entspricht der, der Parlamentarische Anfrage beigelegte Artikel von
Ing. Franz
Schachinger und die Vorwürfe gegenüber der BAES der Wahrheit?
Welche Stellung hat Ihr Ressort bzw. das BAES zu diesem Artikel abgegeben?
49. Welche Haltung haben Sie bei diesen Gesprächen eingenommen?
Stimmt die Darstellung in dem beigelegten Artikel?
Wenn nein welchen Punkten nicht?
