4661/J XXII. GP

Eingelangt am 14.07.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend „Vollziehung des Pflanzenschutzmittelgesetzes 1997 für das Jahr 2005"

Vor einer „kontinuierlich steigenden " Zahl von Pestiziden und Mehrfachrückständen von
Pflanzenschutzmitteln in Obst und Gemüse warnte am 06.07.2006 die Tiroler Arbeiterkammer.
Bei der Anwendung von mehreren Pestiziden auf ein Produkt werde zwar der jeweils geltende
Grenzwert unterschritten, die Wirkung insgesamt aber erhöht."

(AK Tirol 06.07.2006). Seitens des BM für Gesundheit und Frauen sind derartige Aussagen
und Schlussfolgerungen nicht bekannt.

Die Situation bei Pflanzenschutzmitteln (Pestiziden) ist in Österreich auch deshalb bedenklich,
weil in Österreich die Anwendung bzw. mögliche missbräuchliche Verwendung von
zugelassenen wie auch verbotenen Pflanzenschutzmitteln auf den Feldern (d.h. bei
landwirtschaftlichen Betrieben und Erwerbsgärtnern) durch Probenziehungen (d.i. Pflanzen-,
Obst-, Gemüse-, Boden- und Grundwasserproben) überhaupt nicht kontrolliert wurde. Die
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und deren Kontrolle wird allerdings nicht durch das
Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 geregelt, sondern liegt im Kompetenzbereich der Länder.

Ob Pestizide in der Landwirtschaft illegal und missbräuchlich verwendet werden, kann
allerdings nur durch Kontrollen und Probenziehungen vor Ort herausgefunden werden. Es
geht dabei um Pflanzen-, Obst-, Gemüse-, Boden- und Grundwasserproben. Was nützt es,
wenn die Kontrollen in den Handels- und Lagerbetrieben durch das BAES von 81 (2002)
auf 241 (2004) erhöht wurden, aber gleichzeitig durch die Länder keine Kontrolle mit
Probenziehungen auf den Feldern in Glashäusern etc. erfolgen.

Hauptproblem sind derzeit illegale Importe (und Anwendung). Österreichs Polizei suchte
beispielsweise im Dezember 2005 noch immer 53 Tonnen hochgiftiger und verbotener
Pflanzenschutzmitteln (Pestizide), die in der Steiermark (Gemeinde Krottenbrunn) durch das
BAES zwar behördlich vorläufig beschlagnahmt wurden (weil sie nicht zugelassen waren), aber
kurz darauf aus einem versiegelten Lager „verschwunden" sind. Obwohl keine Proben durch die


Behörden gezogen wurden (mit nachfolgenden Analysen), erwartete sich BM DI Pröll in einer
Rede gegenüber dem Nationalrat u.a. eine strafrechtliche Verurteilung des Importeurs bzw.
Händlers (siehe Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 3212/AB).
Auch die Namen dieser beschlagnahmten Pflanzenschutzmitteln wurden von der BAES aber
unter Hinweis auf Amtsverschwiegenheit bzw. Datenschutz nicht bekannt gegeben. Dem BAES
lag auch kein Hinweis vor, „dass unter Bauern ein Handel mit unerlaubten Pflanzenschutzmitteln
betrieben wird." (siehe Antwort BM DI Pröll in der AB Pirklhuber).

Anders der AGES Bereichsleiter Leopold Girsch am 27.10.2005 gegenüber der APA: „Durch
diese verstärkte Kontrolltätigkeit sei ein Netzwerk von Vertriebsschienen aufgedeckt worden,
die auch nicht zugelassene Produkte in Verkehr gebracht haben."

Wohin die beschlagnahmten - zum Großteil illegalen - Pflanzenschutzmitteln aus Krottenbrunn
verschwunden sind, konnte auch dieser nicht erklären. Das Bundeskriminalamt vermutete
allerdings weitere derartige Lager in Österreich. Die Staatsanwaltschaft Graz hat in dieser
Angelegenheit das Landespolizeikommando Steiermark mit der Durchführung von
Sachverhaltsermittlungen beauftragt. Gerichtlich strafbare Tatbestände sind im
Pflanzenschutzmittelgesetz nicht normiert, es gelten somit die allgemeinen Bestimmungen des
Strafgesetzbuches (StGB). In weiterer Folge gab es mediale Auseinandersetzungen über die
Tätigkeit des BAES (Siehe Anhang).

Die Probleme mit illegalen Pestiziden haben sich mit der EU-Erweiterung in Österreich generell
verschärft, diese Erweiterung hat auch nach Ansicht der AGES illegale Vertriebsschienen
begünstigt. Seit der EU-Erweiterung Mitte 2004 ist es Bauern und Händlern noch leichter
möglich (z.B. über Telefon, Internet) direkt in Österreich verbotene Pestizide zu bestellen, die
dann aus diesen Staaten zugestellt werden (z.B. aus Polen). Begründet bzw. gerechtfertigt wird
dies von Bauern meist mit dem Kostenargument (Preis- und Steuerunterschiede).

Ein weiteres Problem sind die üblichen Importkontrollen (BMF) bei Lieferungen aus Drittstatten:
Die Kontrolltätigkeit der Zollämter bei der Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln aus Drittländern
hat sich nämlich im Wesentlichen auf eine papiermäßige Kontrolle zu beschränken. Für die
Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln (hauptsächlich Waren der Position 3808 der Kombinierten
Nomenklatur) ist eine Bestätigung des Bundesamtes für Ernährungssicherheit gemäß § 27
Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 erforderlich. Ohne Vorlage einer derartigen Bestätigung ist die
Durchführung des Zollverfahrens nicht möglich (Identitätsprüfung). Proben bei der Einfuhr - um


die Angaben zu überprüfen - werden allerdings durch die Zollbehörden im Regelfall nicht
gezogen!

Mit der AB 1998/XXII.GP vom 06.09.2002 wurden die Fragen zur Vollziehung des
Pflanzenschutzmittelgesetzes für 2003 beantwortet. Aus systematischen Gründen werden
dieselben Fragen für die Jahre 2004 und 2005 gestellt.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

Anfrage:

1.     Wie viele Betriebe (Erzeuger, Handel und Importeure) wurden 2004 und 2005 durch die
Aufsichtsorgane aufgrund dieses Gesetzes in Österreich überprüft (ersuche um
Aufschlüsselung der Tätigkeit der Bundesbehörden auf die einzelnen Bundesländer und
Jahre)?

2.                                       In wie vielen Betrieben (Erzeuger, Handel und Importeure) wurden 2004 und 2005 wie
viele Proben durch die Aufsichtsorgane bzw. Bundesbehörden gezogen (ersuche um
Aufschlüsselung auf die einzelnen Branchen und die einzelnen Bundesländer sowie
Jahre)?

Welche Ergebnisse erbrachten diese Analysen?

3.          Wie viele Proben von lagernden in Verkehr gebrachten Pflanzenschutzmitteln (nicht
Anwendung) wurden 2004 und 2005 auf Bauernhöfen durch die Aufsichtsorgane gezogen
(ersuche um Aufschlüsselung auf Jahr und die einzelnen Bundesländer)?

Welche Ergebnisse erbrachten die entsprechenden Analysen?

4.                   Wie viele Proben wurden 2004 und 2005 insgesamt durch die einzelnen zuständigen
Anstalten (bzw. Kompetenzzentrum Rückstandsanalytik Wien) untersucht (ersuche um
Aufschlüsselung auf die einzelnen Anstalten und Jahre)?

5.                                       Wie viele dieser Proben waren davon amtliche und wie viele private Proben (ersuche um
Aufschlüsselung auf die einzelnen Anstalten bzw. Institute)?


6.                                       Welche Einnahmen wurden 2004 und 2005 durch die privaten Probenuntersuchungen
erzielt (ersuche um Aufschlüsselung der Einnahmen auf die einzelnen Anstalten bzw.
Institute und Jahre)?

7.                                       Wie viele und welche Strafen bzw. sonstige Sanktionen wurden 2004 und 2005 in
Österreich nach Kontrollen und Untersuchungen verhängt (ersuche um Aufschlüsselung
auf Bundesländer und Jahre)?

8.                                       In wie vielen Fällen wurden 2004 und 2005 deswegen Verwaltungsstrafverfahren
eingeleitet (ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer bzw.
Bezirksverwaltungsbehörden)?

9.                                       In wie vielen Fällen wurden 2004 und 2005 ein Verwaltungsstrafverfahren in erster
Instanz rechtskräftig abgeschlossen (ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre,
Bundesländer bzw. Bezirksverwaltungsbehörden)?

10.                                In wie vielen Fällen wurden 2004 und 2005 ein Verwaltungsstrafverfahren in erster
Instanz durch Einstellung etc. abgeschlossen (ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre,
Bundesländer bzw. Bezirksverwaltungsbehörden)?

11.                                In wie vielen Fällen erfolgte in den Jahren 2004 und 2005 eine Einstellung vom
Verfahren durch einen UVS (Aufschlüsselung auf UVS und Jahre)?

In wie vielen Fällen kam es zu einer rechtskräftigen Entscheidung (Aufschlüsselung auf
UVS)?

12.                                In wie vielen Fällen erfolgte in den Jahren 2004 und 2005 eine rechtskräftige
Entscheidung erst durch den VwGH?

13.                                Welche Einnahmen aus Strafen wurden 2004 und 2005 erzielt?

14.                                Zu wie vielen Anzeigen nach dem StGB kam es in diesem Zusammenhang (z.B. wegen
Gemeingefährdung) durch die zuständigen Behörden in den Jahren 2004 und 2005?
Wie viele Anzeigen wurden zurückgelegt?


Wie viele Verfahren wurden eingestellt?

Zu wie vielen Verurteilungen kam es?

Zu wie vielen diversionellen Erledigungen kam es?

15.                               Wie hoch waren in den Jahren 2004 und 2005 in jeder der zuständigen Anstalten bzw.
Institute die Probenkosten (Gesamtkosten pro bearbeiteter Pflanzenschutzmittel-Probe)?

16.                               In welchen Branchen, Betrieben und bei welchen Produkten sollen Kontrollen und
Probenziehungen bei Pflanzenschutzmitteln durch Aufsichtsorgane erweitert oder
reduziert werden?

17.                               Wie viele Personen waren 2004 und 2005 (Stichtag 31.12.2005) als Aufsichtsorgane zur
Vollziehung dieses Bundesgesetzes in den Bundesländern tätig (ersuche um detaillierte
Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer und Jahre)?

18.                               Wie viele Personen waren 2004 und 2005 (Stichtag 31.12.2005) als Aufsichtsorgane zur
Vollziehung dieses Bundesgesetzes in der unmittelbaren Bundesvollziehung tätig
(ersuche um detaillierte Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer und Jahre)?
Wie viele sind es mit Stichtag 30.06.2006?

19.                               Wie viele amtliche Proben wurden in Österreich im internationalen Vergleich (pro 1.000
Einwohner) 2004 und 2005 gezogen (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen EU-
Mitgliedsstaaten und Jahre)?

20.              Wie viele amtliche Proben werden voraussichtlich 2006 pro 1.000 Einwohner gezogen?

21.              Wie sieht konkret der Probenplan für dieses Jahr aus (Betriebskontrollplan sowie
Stichprobenkontrollplan)?

22.              Halten Sie die Strafbestimmungen in diesem Bundesgesetz für ausreichend?
Treten Sie für die Einführung von Mindeststrafen ein?

Wenn nein, warum nicht?


23.               Sind bei Verstößen gegen EG-rechtlichen Bestimmungen die bestehenden nationalen
Strafbestimmungen dieses Bundesgesetzes ausreichend oder müssten nicht klare von
Sanktionen, die wirksam, verhältnismäßig und ausreichend sind und im Bedarfsfall mit
gerichtlichen Strafen geahndet werden, normiert werden?

24.               In welcher Form wurden 2004 und 2005 Importe aus Drittstaaten kontrolliert?

25.               Wie viele Kontrollen und wie viele Probenziehungen fanden dazu 2004 und 2005 statt
(ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer)?

Welche Ergebnisse erbrachten diese Kontrollen und Analysen?
Welche behördlichen Maßnahmen mussten ergriffen werden?

26.               Welche Verfügungen und Weisungen (Erlässe) wurden durch Ihr Bundesministerium in
den Jahren 2004 und 2005 erlassen um eine bessere Koordinierung zwischen den
Untersuchungsanstalten des Bundes und der Vollziehung insbesondere bei den
Überwachungstätigkeiten (Kontrollen) zu erreichen?

27.               Welche wurden 2006 bereits erlassen?

28.               Welche EU-Rechtsakte müssen zu dieser Rechtsmaterie noch umgesetzt werden?

29.               Sind bezüglich dieser Rechtsmaterie Änderungen auf Europäischer Ebene (z.B. RL, VO)
geplant?

Wenn ja, welche?

Wurden Vorschläge bezüglich amtlicher Kontrollmaßnahmen genauer formuliert?

Welche Haltung nimmt dazu Ihr Ministerium ein?

30.               Bereiten Sie eine Novellierung dieses Bundesgesetzes vor?
Wenn ja, was wird Inhalt dieser Novelle sein?

31.                                 An welchen internationalen bzw. EU-Überwachungs- und Kontrollprojekten hat
Österreich in den Jahren 2004, 2005 und 2006 mitgearbeitet?

Was waren die Ergebnisse?


32.                                Sehen Sie Probleme in der Vollziehung des Pflanzenschutzmittelgesetzes (z. B.
Mittelbare Bundesverwaltung) bzw. sind Ihnen solche bekannt geworden?
Wenn ja, welche?

33.               Welche Institute bzw. Anstalten sind nun nach dem Geschäftsplan der AGES/BAES für
die Untersuchung der diesem Bundesgesetz unterliegenden Waren bzw. Produkte
zuständig?

34.               Wie viele MitarbeiterInnen in der AGES bzw. im Bundesamt für Ernährungssicherheit
(BAES) sind für die Vollziehung dieses Bundesgesetzes zuständig (Stichtag 30.06.2006)?

35.               Welche Organisationseinheit ist in der AGES bzw. dem Bundesamt für
Ernährungssicherheit sind für die Vollziehung dieses Bundesgesetzes dafür zuständig?

36.               Wer sind die fachlichen Ansprechpartner (Ersuche um Bekanntgabe von Namen)?

37.               Welche europäischen Rechtsakte (z.B. Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen)
sind bei der Vollziehung dieses Gesetzes zu beachten (Ersuche um eine Auflistung)?

38.               Wann fanden die letzen EU-Inspektionsbesuche zur Kontrolle der Vollziehung dieses
Gesetzes und europäischer Rechtsakte statt?

39.               Was waren die konkreten Ergebnisse dieser Inspektionen?
Welche Empfehlungen wurden ausgesprochen?

40.               Wann wird dazu die nächste EU-Inspektion stattfinden?

41.               Wie viele Pflanzenschutzmittel wurden 2004 und 2005 zugelassen (Aufschlüsselung auf
Jahre und Wirkstoffe)?

42.               Welche Probleme sehen Sie generell bei der Vollziehung des
Pflanzenschutzmittelgesetzes?

Welche Probleme sehen Sie bei der Importkontrolle?


43.        Wurden im Rahmen der amtlichen Pflanzenschutzmittelkontrolle 2005 und 2006 weitere
illegale Händlerringe und Lager aufgedeckt?

Wenn ja, welche?

44.               Welche konkreten Ergebnisse erbrachten die Ermittlungen des Landeskriminalamtes
Steiermark in dieser Angelegenheit?

45.               Wie wurde die Strafanzeige, die vom BAES bei der StA Graz im Jahr 2005 erstattet
wurde, erledigt?

Kam es zu einem gerichtlichen Verfahren?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, wie ist der Stand dieses Verfahrens?

46.               Welche konkreten Maßnahmen wurden gegen den Händler ergriffen, der in Krottendorf
die in Österreich nicht zugelassene Pflanzenschutzmitteln lagerte?

47.               Wurde gegen diesen Händler u.a. Verwaltungsstrafanzeigen nach dem
Pflanzenschutzmittelgesetz o.ä. erstattet?

Gegen wie viele Personen wurde in diesem Zusammenhang Verwaltungsstrafanzeige

erstattet?

Wie ist der Stand dieser Verfahren?

48.        Entspricht der, der Parlamentarische Anfrage beigelegte Artikel von Ing. Franz
Schachinger und die Vorwürfe gegenüber der BAES der Wahrheit?

Welche Stellung hat Ihr Ressort bzw. das BAES zu diesem Artikel abgegeben?

49.        Welche Haltung haben Sie bei diesen Gesprächen eingenommen?
Stimmt die Darstellung in dem beigelegten Artikel?

Wenn nein welchen Punkten nicht?