4666/J XXII. GP

Eingelangt am 14.07.2006
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Rest-Hinterseer, Weinzinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Einsatz gegen Versuche zur Aushöhlung des Verkehrsprotokolls der Alpenkonvention

 

 

In den letzten Monaten gab es seitens einzelner Vertragspartner der Alpenkonvention Versuche, sich aus wichtigen Verpflichtungen dieses Vertragswerks durch die Hintertür davonzustehlen. So hat Frankreich bei der Ratifizierung des politisch zentralen Verkehrsprotokolls eine Reihe von vorgeblich bloß interpretativen Anmerkungen gemacht, die allerdings einige zentrale Verpflichtungen und Bestimmungen völlig aushöhlen bzw. ins Gegenteil verkehren würden und daher völkerrechtlich klar als Vorbehalte zu klassifizieren wären. Sollte derlei Schule machen – und noch ist das Verkehrsprotokoll nicht von allen Vertragsparteien ratifiziert, beispielsweise ist der Beitritt Italiens und der EU zu diesem Teil des Vertragswerks noch nicht erfolgt -, könnten durch die Hintertür beispielsweise nach dem Wortlaut des Verkehrsprotokolls nicht mehr zulässige Straßenbauprojekte doch noch als protokollkonform „interpretiert“ und in der Folge errichtet werden.

 

Es ist daher von besonderer Bedeutung, dass sowohl auf politischer als auch auf formal-völkerrechtlicher Ebene derartigen Bestrebung unmissverständlich und fristgerecht entgegengetreten wird. Österreich und der bei der Alpenkonvention federführend zuständige Umweltminister hat hier als Verwahrer und damit „Hüter“ des Übereinkommens einerseits und als derzeitiger Vorsitzführender im Alpenkonventionsprozeß andererseits eine besondere Verantwortung wahrzunehmen. Bisher ist jedoch nicht bekannt, wann und in welcher Weise Österreich im einzelnen diesen Versuchen der Aushöhlung der Wirksamkeit des Verkehrsprotokolls entgegengetreten ist.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. In welcher Weise sind Sie politisch den Vorbehalten Frankreichs bei der Ratifizierung des Verkehrsprotokolls entgegengetreten?

 

  1. Wann und in welcher Weise sind Sie diesbezüglich insbesondere an die französische Regierung herangetreten?

 

  1. Warum ist dies nicht früher erfolgt?

 

  1. Wann und in welcher Weise sind Sie völkerrechtlich im Rahmen der gebotenen Frist (10.7.2006) den Vorbehalten Frankreichs beim Verkehrsprotokoll entgegengetreten?

 

  1. Welche Schritte anderer Vertragsparteien in diesem Zusammenhang sind Ihnen als Verwahrer der Alpenkonvention offiziell bekanntgeworden?

 

  1. Wie werden Sie im einzelnen dafür sorgen, dass das schlechte Beispiel Frankreichs nicht Schule macht?

 

  1. Welche weiteren Schritte werden Sie im Sinne einer Unterzeichnung und Ratifizierung des Verkehrsprotokolls durch die noch ausständigen Vertragsparteien in den nächsten Wochen unternehmen?

 

  1. Ist Ihnen bekannt, dass die Behauptung von Verkehrsstaatssekretär Kukacka, Finnlands Regierung hätte bereits zugesagt, die EU-Unterzeichnung des Verkehrsprotokolls auf die Tagesordnung des nächsten EU-Verkehrsministerrats zu setzen, nicht den Tatsachen entsprechen dürften, da sie vom finnischen Staatssekretär am folgenden Tag mit den Worten „Es ist noch nichts entschieden“ korrigiert wurde?