4669/J XXII. GP

Eingelangt am 14.07.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavač,

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten

betreffend Dauer-Isolationshaft in türkischen Gefängnissen

Dauer-Isolationshaft für KritikerInnen der türkischen Regierung ist in den F-Typ-Gefängnissen in
der Türkei heute Realität. 1996 wurden von der türkischen Regierung Gesetze erlassen, die es
erlaubten, auf legale Weise RegimekritikerInnen in 8 m2 große Zellen zu sperren. Mit der Dauer-
Isolationshaft - die Gefangenen dürfen nicht miteinander sprechen - soll der Wille der Gefangenen
gebrochen werden. Angehörige und politische AktivistInnen, die das kritisieren, werden
eingeschüchtert. Nach scharfen Protesten von verschiedenen Menschenrechts- und politischen
AktivistInnen, Vereinen und Organisationen wurde das Gesetz jedoch zurückgezogen.

Vor sechs Jahren kam es einer Neuauflage der 1996 nach öffentlichen Protesten außer Kraft
gesetzter Regelung. Damit werden seit dem Jahr 2000 wieder politische AktivistInnen und
RegimekritikerInnen unterschiedlicher Ausrichtung und ethnischer Herkunft wieder in Dauer-
Isolationshaft festgehalten. Angehörige und politisch engagierte Menschen protestieren dagegen.
Da ihre Proteste aber zu keinem entsprechenden Erfolg geführt haben, wurde im Jahr 2000 ein
Todesfasten - also ein Hungerstreik bis zum Tod - begonnen. Mittlerweile sind 122 Menschen
daran gestorben, und ungefähr 600 Personen haben bleibende gesundheitliche Schäden davon
getragen. Dieses drastische Mittel wurde ergriffen, weil in türkischen Medien Berichte über die
Isolationshaft und das Todesfasten zensuriert werden und nicht erscheinen dürfen. Die neuen Anti-
Terror-Gesetze dienen der Legitimierung dieser Menschenrechtsverletzungen. KritikerInnen dieses
Gesetzes und DemonstrantInnen werden ihrerseits verhaftet oder oft misshandelt.

Der Besuch einer Delegation des Europäischen Parlaments blieb erfolglos. Erst als über 270
türkische Intellektuelle eine Petition gegen diese F-Typ-Gefängnisse und die Praxis der
Isolationshaft unterschrieben, wurde vor zwei Wochen ein erster Erfolg seit sechs Jahren erreicht.
Anwalts- und Ärztekammer werden bei den Verhandlungen zugelassen. Die unmenschliche,
jahrelange Isolationshaft und andere Menschenrechtsverletzungen bleiben jedoch Praxis.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für auswärtige
Angelegenheiten nachstehende

 


Anfrage:

1.      Sind Ihnen Berichte über die Dauer-Isolationshaft in türkischen Gefängnissen bekannt?

2.a.   Falls ja, welche Initiativen haben Sie im Rahmen der Österreichischen EU-Präsidentschaft
ergriffen, um gegen diese Menschenrechtsverletzungen zu protestieren?

2.b.   Falls nein, welche Initiativen werden Sie ergreifen, um gegen diese
Menschenrechtsverletzungen zu protestieren?