4669/J XXII. GP
Eingelangt am 14.07.2006
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavač,
Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
betreffend Dauer-Isolationshaft in türkischen Gefängnissen
Dauer-Isolationshaft
für KritikerInnen der türkischen Regierung ist in den
F-Typ-Gefängnissen in
der Türkei heute Realität. 1996 wurden von der türkischen
Regierung Gesetze erlassen, die es
erlaubten, auf legale Weise RegimekritikerInnen in 8 m2 große
Zellen zu sperren. Mit der Dauer-
Isolationshaft - die Gefangenen dürfen nicht miteinander sprechen - soll
der Wille der Gefangenen
gebrochen werden. Angehörige und politische AktivistInnen, die das
kritisieren, werden
eingeschüchtert. Nach scharfen Protesten von verschiedenen Menschenrechts-
und politischen
AktivistInnen, Vereinen und Organisationen wurde das Gesetz jedoch
zurückgezogen.
Vor sechs Jahren kam
es einer Neuauflage der 1996 nach öffentlichen Protesten außer Kraft
gesetzter Regelung. Damit werden seit dem Jahr 2000 wieder politische
AktivistInnen und
RegimekritikerInnen unterschiedlicher Ausrichtung und ethnischer Herkunft
wieder in Dauer-
Isolationshaft festgehalten. Angehörige und politisch engagierte Menschen
protestieren dagegen.
Da ihre Proteste aber zu keinem entsprechenden Erfolg geführt haben, wurde
im Jahr 2000 ein
Todesfasten - also ein Hungerstreik bis zum
Tod - begonnen. Mittlerweile sind 122 Menschen
daran gestorben, und ungefähr 600 Personen haben bleibende
gesundheitliche Schäden davon
getragen. Dieses drastische Mittel wurde ergriffen, weil in türkischen
Medien Berichte über die
Isolationshaft und das Todesfasten
zensuriert werden und nicht erscheinen dürfen. Die neuen Anti-
Terror-Gesetze dienen der Legitimierung dieser Menschenrechtsverletzungen.
KritikerInnen dieses
Gesetzes und DemonstrantInnen werden ihrerseits verhaftet oder oft
misshandelt.
Der Besuch einer
Delegation des Europäischen Parlaments blieb erfolglos. Erst als über
270
türkische Intellektuelle eine Petition gegen diese F-Typ-Gefängnisse
und die Praxis der
Isolationshaft unterschrieben, wurde vor
zwei Wochen ein erster Erfolg seit sechs Jahren erreicht.
Anwalts- und Ärztekammer werden bei den Verhandlungen zugelassen.
Die unmenschliche,
jahrelange Isolationshaft und andere Menschenrechtsverletzungen bleiben jedoch
Praxis.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
auswärtige
Angelegenheiten
nachstehende
Anfrage:
1. Sind Ihnen Berichte über die Dauer-Isolationshaft in türkischen Gefängnissen bekannt?
2.a.
Falls ja, welche Initiativen haben Sie im Rahmen der Österreichischen
EU-Präsidentschaft
ergriffen, um gegen diese Menschenrechtsverletzungen zu protestieren?
2.b.
Falls nein, welche Initiativen werden Sie ergreifen, um gegen diese
Menschenrechtsverletzungen zu protestieren?