4671/J XXII. GP

Eingelangt am 14.07.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavač,
Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Visa für Personen aus Tibet

Immer wieder laden tibetische Vereine Folkloregruppen, KünstlerInnen, PolitikerInnen und andere
Menschen des öffentlichen Lebens aus Tibet oder dem Exil zu Veranstaltungen, Darbietungen oder
Diskussionen ein. Viele Vereinsobleute berichten von den Schwierigkeiten, die sich oftmals bei der
Ausstellung von Visa für diese Personengruppe ergeben, obwohl diese ohnehin nur für wenige Tage
nach Österreich kommen. Außerdem wurde beklagt, dass durch die Notwendigkeit eines Visums so
hohe Kosten oder lange Wartezeiten entstünden, so dass die Teilnahme an Veranstaltungen nur sehr
schwer oder gar nicht zustande kommt. Von dieser generellen Problematik sind offenbar tibetische
Veranstaltungen besonders betroffen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

Anfrage:

1.   Wie ist die Handhabung von Visaanträgen von Drittstaatenangehörigen, die als ReferentInnen
oder InterpretInnen zu Veranstaltungen nach Österreich eingeladen werden?

2.                            Wer ist zuständig bzw. wo können betroffene Vereine oder Veranstalter Beratung und
Auskunft bekommen, wenn es bei der Antragstellung für Visa zu Fragen, Problemen,
Verzögerungen oder formellen Unklarheiten kommt? Gibt es seitens des Bundesministeriums
für Inneres für solche Anfragen eine Beratungsstelle bzw. einen Folder mit verständlichen und
nachvollziehbaren Informationen? Wenn nein, könnten Sie sich vorstellen, eine derartige
Beratungsstelle einzurichten bzw. einen derartigen Folder zu gestalten?

3.                            Wie hoch sind die Kosten für ein Visum für solche Personen, die als ReferentInnen oder
InterpretInnen zu einer Veranstaltung nach Österreich eingeladen werden?

4.                            Wie lange dauert es durchschnittlich bis diese Personen aus Tibet ein Visum für Österreich
bekommen, um bei einer Veranstaltung teilnehmen zu können?

 


5.                            Welche Dokumente und sonstige Unterlagen sind dafür notwendig?

6.                            Gibt es eine Möglichkeit, dass dieser Personenkreis vom Visa-Zwang befreit wird oder ein
kostenloses Visum erhalten könnte?