47/J XXII.GP
Eingelangt am: 23.01.2003
ANFRAGE
des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend
Umsetzung des Rundschreibens 22/2002 des Bundesministeriums für
Bildung, Wissenschaft und Kultur zur sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen
und Männern im gesamten
Bereich des BMBWK
Im Rundschreiben 22/2002, GZ
15.510/17-VII/B/2/02 vom 8. Mai 2002 mit dem Titel:
sprachliche Gleichbehandlung
von Frauen und Männern im gesamten Bereich des
BMBWK als
Grundlage zur
Umsetzung des
Gender Mainstreaming;
Bekanntgabe eines Leitfadens
In diesem Rundschreiben wird folgendes
festgehalten: “Dies betrifft das
geschlechtergerechte Formulieren von sämtlichen Rechtstexten und
Verwaltungstexten ebenso wie die Erstellung von allgemeinen
Schriftstücken, von
Briefen, die Formulierung von Anreden, Adressen und die Führung von
Personenverzeichnissen,
die Erstellung von Formularen, Ausweisen, Diplomen,
Zeugnissen oder die Abfassung
von Berichten, Publikationen usw., somit den
gesamten Bereich des
Schrifttums im Bereich des BMBWK. Ebenso vom Grundsatz
der sprachlichen Gleichbehandlung betroffen ist der gesamte Bereich der
Begutachtung von Unterrichtsmitteln (Schulbücher, audiovisuelle Unterrichtsmittel,
automatisationsgestützte
Datenträger, usw.)."
Zuletzt schreiben Sie:
“Ich ersuche alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Ressorts, die angegebenen Grundsätze ab sofort anzuwenden. Die
Führungskräfte
des Ressorts sind aufgerufen, umgehend in ihrem Bereich die notwendigen
Vorkehrungen zur Umgestaltung
von Schriftstücken, Webseiten u. dgl. zu schaffen,
um diese Leitlinie der Bundesregierung
umzusetzen."
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
Die von
Ihrem Ministerium eingebrachten Regierungsvorlagen 1188 d. B.
(Änderung des Schulorganisationsgesetzes), 1189 d. B. (Änderung des
Schulunterrichtsgesetzes) und 1190 d. B. (Änderung des
Schulpflichtgesetzes) wurden nicht nach den Grundsätzen der sprachlichen
Gleichbehandlung von Frauen und Männern formuliert. Gibt es einen
besonderen Grund
für die Nichteinhaltung Ihres Rundschreibens in diesen
Regierungsvorlagen? Werden künftige von Ihrem Ressort verfasste
Regierungsvorlagen geschlechtergerecht formuliert sein?
2. Anfragebeantwortungen Ihres Ministeriums, welche nach dem 8.
Mai 2002
erstellt wurden, weisen nur teilweise geschlechtergerechte Formulierungen
auf. So wurde die Anfragebeantwortung 4241/AB (Lehramtsausbildung an der
Universität Innsbruck) vom 18. Oktober 2002 konsequent in
geschlechtergerechter Sprache verfasst, die Beantwortung 4284/AB
(Nominierung des österreichischen Vertreters für pädagogische
Angelegenheiten in Europa) vom 14. November 2002 jedoch nicht. Gibt es
einen besonderen Grund für die Nichteinhaltung Ihres Rundschreibens in
diesen Anfragebeantwortungen?
Werden künftige alle
Anfragebeantwortungen Ihres Ressorts geschlechtergerecht formuliert sein?
3. Das Rundschreiben 22/2002 weist ausdrücklich auf die
nötige Umgestaltung
von Webseiten hin. Die Homepage des BMBWK selbst weist noch massive
Mängel in der Umsetzung auf. Wann ist mit der vollständigen
Adaptierung der
Webseite in Hinblick auf geschlechtergerechte Formulierungen zu rechnen?
4. Meinen Sie nicht, dass Ihre Glaubwürdigkeit in
Sachen geschlechtergerechten
Formulierens leidet, wenn selbst Schriftstücke mit Ihrer Unterschrift, wie
etwa
Anfragebeantwortungen, nicht den Grundsätzen Ihres Rundschreibens zur
sprachlichen Gleichbehandlung der Geschlechter entspricht?
5. Wird das Rundschreiben 22/2002 des Bundesministeriums zur
sprachlichen
Gleichbehandlung der Geschlechter auch konkrete Auswirkungen auf die
Bezeichnungen der Vertretungskörperschaften haben?
6. Gibt es bereits eine Evaluation der Auswirkungen des
Rundschreibens
22/2002? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
7. Sind begleitende Maßnahmen geplant, die zu einer
Sensibilisierung und
schlussendlich auch zu einer Umsetzung der im Rundschreiben festgelegten
Grundsätze in Ihrem Ressort führen sollen?
8. Wird der Grundsatz des geschlechtergerechten Formulierens
zukünftig
verbindlich auch in
Regierungsvorlagen und Anfragebeantwortungen Ihres
Ressorts zur Anwendung kommen?