4712/J XXII. GP

Eingelangt am 12.09.2006
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Maga. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur

 

betreffend Stipendienstiftung

 

 

Am 19. Dezember 2005 ist  das Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Errichtung eines Zukunftsfonds der Republik Österreich (Zukunftsfonds-Gesetz) und ein Bundesgesetz über die Errichtung einer Stipendienstiftung der Republik Österreich (Stipendienstiftungs-Gesetz) BGBl. I Nr. 146/2005 in Kraft getreten.

Während der Zukunftsfonds bereits seine Tätigkeit aufgenommen hat, gibt es acht Monate nach In Kraft treten des Gesetzes über die Gründung der Stipendienstiftung keinerlei Informationen. Bis dato wurde die Ausschreibung der Stipendien lediglich für Herbst angekündigt.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

 

1.          Wurde die Stipendienstiftung mittlerweile errichtet?

a.      Wenn ja, wann?

b.      Wenn ja, wer sind namentlich die sechs Mitglieder des Stiftungsrates?

c.      Wenn ja, welches von Ihnen, Frau Bundesministerin, bestellte Mitglied wurde mit der Vorsitzführung beauftragt?

d.      Wenn ja, wurden die drei Mitglieder des Stiftungsvorstandes durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur nach Anhörung des Stiftungsrates bereits bestellt?

e.      Wenn ja, nach welchen sachlichen und fachlichen Kriterien wurden die drei Mitglieder ausgewählt und bestellt?

2.      Wurde bei der Auswahl der Mitglieder des Stiftungsvorstandes auf Geschlechterparität geachtet?

3.      Wurde vom Stiftungsvorstand eine Geschäftsordnung erlassen?

4.      Wurde diese vom Stiftungsrat genehmigt?

5.      Wo befinden sich die Räumlichkeiten der Stiftung, um in die Geschäftsordnung Einsicht nehmen zu können, wie in § 7 Abs. (3) normiert?

6.      Die operative Tätigkeit der Stipendienstiftung hat mit der Überweisung des Betrages von EUR 25.829.220,98 begonnen. Wer hat bis zur allfälligen Errichtung der Stiftung über die ertragbringende Anlage entschieden?

7.      Wer zeichnet verantwortlich für die operative Tätigkeit der Stipendienstiftung?

8.      Wurde bereits Personal vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Verfügung gestellt?

a.      Wenn ja, wie viele Personen sind dies und in welchen Bewertungen?

9.      Sollte die Stipendienstiftung noch nicht errichtet sein, wann ist die Errichtung der Stiftung beabsichtigt?